Quartierplan Parmäris
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 09.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 09.03.2009
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Text
Gemeindeverwaltung Maladers Tel: 081 25211 19
Fax: 081 253 30 84
Mail: [email protected]
PROTOKOLL-AUSZUG
Gemeindevorstands - Sitzung vom 29. Dezember 2008
GEMEINDEVORSTANDS - SITZUNG Montag, 29. Dezember 2008, telefonische lnformation und Beschluss Anwesend:
Gemeindevorstand
Brunold-Straub Albin, Grigis-Cantieni Paul, Loretz-Brunold Georg, Mayer-Brunold Hans Jürg
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Traktanden Änderung Quartierplan Parmäris
(siehe Si 08.09.08 S. 9761-63, 25.08.08 S. 9735) & Studach, Dem am 08./15. September 2008 erteilten Auftrag ist das Planungsbüro Stauffer möchte im Marco) (Mehli Bauherrschaft Die Chur erst am 23. Dezember 2008 nachgekommen. Frühjahr mit den Bauarbeiten beginnen. und die Da die Einleitung und die Änderung der öffentlichen Auflage von 30 Tagen unterliegen telefonische Dringlichkeit gegeben sind, wird am Montag,g29. Dezember 2008 eine mündliche,
lnformation und Beschlussfassung vollzogen.
1. Publikation im amtlichen Publikationsorgan (Stadtamtsblatt Chur) vom 09. Januar
2009
Gemeinde Maladers I Quartierplanung Parmäris Einleitung und öffentliche Auflage Gemäss Beschluss vom 29.12.2008 beabsichtigt der Gemeindevorstand beim Quartierplan
Parmäris die
16 ff. der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) wird die Einleitung und öffentliche folgt bekanntgegeben:
Auflage wie
Überarbeitung
und Art. einzuleiten. Gestützt auf Art. 53 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG)
Einleitung:
Verfahren der Überarbeitung
Öffentliche Aufl age?
Auflageakten: Überarbeitung der Quartierplanvorschriften -
Art. 6 — Gebäude- und Firsthöhe, Terraingestaltung
-
Art. 7 — Form der Bauten
Auflagefristt
o9. „Januar 2009 bis o9. Februar 2009 (30 Tage)
AuflageofV-Zeiti
Gemeindeverwaltung Maladers während den Schalterstunden
(Montag und Mittwoch 16.00—17.00 Uhr, Freitags 15.00-17.00 Uhr)
Gemeindeverwaltung Maladers Tel: 081 252 11 19
Fax: 081 253 3o 84
Mail: [email protected]
PROTOKOLL—AUSZUG Gemeindevorstands - Sitzung vom 9. März 2009 ***-k**************************************************
4.6. Umwelt und Raumordnung 4.6.1. Orts-lRegionaIpIanung
a) Quartierplan Gewerbe- und Wohnzone Parmäris; Genehmigung Überarbeitung (siehe Si 16.02.09 S. 9867) Öffentliche Auflage 09.01.2009 bis 09.02.2009. Einsprachen keine eingegangen. Gestützt darauf wurde am 16.02.2009 der Einleitungsbeschluss verabschiedet.
Sämtliche am Perimeter beteiligten Parteien inklusive der Einsprachepartei wurden am 17. Februar 2009 angeschrieben mit dem Hinweis, dass gegen den vorenNähnten Entscheid innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Beschwerde erhoben werden kann. Quartier- und Erschliessungsplanung Gewerbe- und Wohnzone Parmäris
Uberarbeitung Quartierplan
Die Änderung der Quartierplanvorschriften ist vom 09. Januar 2009 bis 09. Februar 2009 öffentlich aufgelegen. Die beteiligten Parteien haben mit der Unterschrift die Zustimmung erteilt. Einsprachen sind keine eingegangen. Gestützt darauf hat der Gemeindevorstand anlässlich seiner Sitzung vom 16. Februar 2009 den
Einleitungsbeschluss verabschiedet.
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Ven/valtungsgericht des Kantons Graubünden,
Obere Plessurstrasse 1, 7001 Chur, Beschwerde erhoben werden. Der angefochtene Entscheid und allfällige Beweismittel sind beizulegen. Nach Abschluss dieses Auflageverfahrens = vorbehaltlich, dass keine Einsprachen eingehen = tritt
die Quartierplan — Änderung in Rechtskraft. NB:
Der Text über die Einleitung, die Änderung und öffentliche Auflage ist anfangs Januar abgegeben bzw.
zugestellt worden. Der vorliegende Beschluss unterliegt dem Beschwerdeverfahren.
Geht an: Parz. 193, Gemeinde Maladers Parz. 194, Gemeinde Maladers Parz. 195, Parz. 197, Parz. 198, Parz. 597,
zK:
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund