Quartierplan Ober Schra - Änderung 2014
Quartierplanverfahren · Schiers
Dokument
- Nummer
- 14.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Schiers
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 14.01.2014
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Text
1: GEMEINDE SEHIeRs GEMEINDEVORSTAND Sitzung vom 14.01.2014
Ablage Register Nr. 09.01.08
Protokoll Nr. 10—2014
Traktandum 10: Abrechnung Quartierplan-Verfahren, Ober Schra Sachverhalt/Emägungen:
Nachdem der Quartierplan in Rechtskraft erwachsen und im Grundbuch eingetragen ist, können die Verfahrenskosten und der Wertausgleich der Neuzuteilung abgerechnet werden.
Der Verfahrensaufwand beträgt insgesamt Fr. 102‘837.35. Die Mehrkosten von Fr. 17‘837.35
(+ 21 %) resultieren vor allem aus dem zusätzlichen Aufwand der Einsprachen Behandlung (F’Ianungsbüro/Rechtsberater/Bauamt).
Die Abrechnung bzw. der Kostenverteiler kann nun den Quartierplanbeteiligten zur Kenntnis zugestellt werden. Während 30 Tagen haben diese die Möglichkeit zur Einsprache beim Gemeindevorstand. Anschliessend kann die Rechnungsstellung erfolgen.
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Beschluss:
1. Die vom Bauamt und dem Planungsbüro erstellte Abrechnung mit Kostenverteiler wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Abrechnungsdokumente werden den Quartierplanbeteiligten zugestellt.
3. Mitteilung an das Departement Bau, das Büro Stauffer & Studach AG und das Bauamt.
GEMEINDEVORSTAND (/1 ’\„»
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Christoph Jaag
/
Gemeindepräsident
Gabriel
Gemeindeschreiber
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund