Quartierplan Schwelli
Quartierplanverfahren · Schiers
Dokument
- Nummer
- 89.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Schiers
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 29.08.1989
Karte
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Text
Gemeindevorstand
Protokoll Nr.
Schiers
Register Nr.
30/1989
5/8/1,
Bauamt
M'
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Sitzung vom 29. August 1989
Traktandum
1:
Quartiergestaltungsplan Schra — Schwelli,
Ge—
nehmigung An der Vorstandssitzung vom 10.07.1989 wurde be—
schlossen,
für das Quartier Schra—Schwelli das
Verfahren der Quartiergestaltung durchzuführen„
Die öffentliche Auflage erfolgte vom 14.07.—13„8.1989. Es sind während der Auflagefrist keine Einsprachen
eingegangen. Aufgrund der gegebenen Sachlage kann das weitere Verfahren eingeleitet werden. Der Gemeindevorstand beschliesst:
1.
Der Quartiergestaltungsplan Schra-Schwelli wird
im Benehmen mit der Baukommission und dem
beauftragten Planer genehmigt. 2.
Der Genehmigungsbeschluss wird durch die
Gemeindeverwaltung öffentlich ausgeschriebeno
3. Das Grundbuchamt wird beauftragt, die er— forderlichen Eintragungen vorzunehmen.
Die,
für die Grundbucheintragung notwendigen
Unterlagen sind von der Bauherrschaft
Truninger und Tarnutzer umgehend beizubringen. 4.
Mitteilung an das beauftragte Architekturbüro Gabathuler,
Studach,
das
Chur,
Ingenieurbüro
Stauffer
das
die Baukommission,
und
Bauamt,
das Grundbuchamt Vorderprättigau und die Gemeinde— verwaltung-
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Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund