Quartierplan Garglas - Änderung 1996
Quartierplanverfahren · Schiers
Dokument
- Nummer
- 96.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Schiers
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 12.11.1996
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Text
GEMEINDEVORSTAN D
Protokoll Nr. 43/1996
SCHIERS
Reg. Nr. 5/8/1 Sitzung vom 12.11.1996
Traktandum 3: Quartierplan Garqlas, Änderunq Erschliessunq durch Quartierstrasse
lm Hinblick auf die im kommenden Jahr vorgesehene Überbauung der Parzelle Nr.
1370/17 durch die Bauunternehmung M. Bordoii hat diese eine Änderung der im
Quartierplan festgelegten Verkehrserschliessung beantragt.
Ganzen Text zeigen
Die Quartierstrasse „im Feld“ erschliesst gemäss Planung die eingangs erwähnte
.
sowie die Nachbarparzelle Nr. 631/17 der Erbengemeinschaft
Laut im Entwurf vorliegender Vereinbarung haben sich die beiden Grundeigentümer
auf eine vom Quartierplan abweichende Lösung bezüglich Erschliessung der Bau—
parzellen geeinigt.
Somit steht einer Änderung der diesbezüglichen Quartierplanbestimmungen nichts
entgegen, nachdem auch die baugesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt sind.
Beschluss: 1. Der geltende Quartierplan Garglas wird antragsgemäss geändert.
Die Quartierplanänderung wird anhand der vorliegenden Ausschreibung wie folgt
veröffentlicht:
'
Auf Gesuch der betroffenen Eigentümer hat der Gemeindevorstand am 12.11.1996 beschlossen, die Quartierstrasse „im Feld“ aus dem Quartierplan zu
streichen. lVlit diesem Beschluss werden ausser Kraft gesetzt:
— Festsetzung von Normalprofil und Lage der im Quartierplan für den örtlichen Bereich der Parzellen Nr. 631 und 1370 vorgesehenen Quartiererschlies—
sungsstrasse — mit der Quartiererschllessungsstrasse zusammenhängende Festsetzungen
gemäss Ziffer 6.1 der Quartierplanbestimmungen vom Mai/Juni 1995.
Gemeindevorstand Schiers / Protokoll
.
Seite 2
Allfällige Einsprachen gegen diesen Änderungsbeschluss sind schriftlich und begründet bis am 23.12.1996 an den Gemeindevorstand, 7220 Schiers, zu richten.
2. Mitteilung mittels Ausschreibungstext an die betroffenen Grundeigentümer, das Planungsbüro Schneider AG, Chur, die Baukommission und die Gemeindever—
waltuing.
Gemeindevorstand Schiers
Der- Präsident „3g,
Der Akt g r
litt/um ü: i
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund