Quartierplan Garglas - Änderung 1996

Quartierplanverfahren · Schiers

Dokument

Nummer
96.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Schiers
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
12.11.1996

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Schiers mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

3962_B_QP_Garglas.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

GEMEINDEVORSTAN D

Protokoll Nr. 43/1996

SCHIERS

Reg. Nr. 5/8/1 Sitzung vom 12.11.1996

Traktandum 3: Quartierplan Garqlas, Änderunq Erschliessunq durch Quartierstrasse

lm Hinblick auf die im kommenden Jahr vorgesehene Überbauung der Parzelle Nr.

1370/17 durch die Bauunternehmung M. Bordoii hat diese eine Änderung der im

Quartierplan festgelegten Verkehrserschliessung beantragt.

Ganzen Text zeigen

Die Quartierstrasse „im Feld“ erschliesst gemäss Planung die eingangs erwähnte

.

sowie die Nachbarparzelle Nr. 631/17 der Erbengemeinschaft

Laut im Entwurf vorliegender Vereinbarung haben sich die beiden Grundeigentümer

auf eine vom Quartierplan abweichende Lösung bezüglich Erschliessung der Bau—

parzellen geeinigt.

Somit steht einer Änderung der diesbezüglichen Quartierplanbestimmungen nichts

entgegen, nachdem auch die baugesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt sind.

Beschluss: 1. Der geltende Quartierplan Garglas wird antragsgemäss geändert.

Die Quartierplanänderung wird anhand der vorliegenden Ausschreibung wie folgt

veröffentlicht:

'

Auf Gesuch der betroffenen Eigentümer hat der Gemeindevorstand am 12.11.1996 beschlossen, die Quartierstrasse „im Feld“ aus dem Quartierplan zu

streichen. lVlit diesem Beschluss werden ausser Kraft gesetzt:

— Festsetzung von Normalprofil und Lage der im Quartierplan für den örtlichen Bereich der Parzellen Nr. 631 und 1370 vorgesehenen Quartiererschlies—

sungsstrasse — mit der Quartiererschllessungsstrasse zusammenhängende Festsetzungen

gemäss Ziffer 6.1 der Quartierplanbestimmungen vom Mai/Juni 1995.

Gemeindevorstand Schiers / Protokoll

.

Seite 2

Allfällige Einsprachen gegen diesen Änderungsbeschluss sind schriftlich und begründet bis am 23.12.1996 an den Gemeindevorstand, 7220 Schiers, zu richten.

2. Mitteilung mittels Ausschreibungstext an die betroffenen Grundeigentümer, das Planungsbüro Schneider AG, Chur, die Baukommission und die Gemeindever—

waltuing.

Gemeindevorstand Schiers

Der- Präsident „3g,

Der Akt g r

litt/um ü: i