Teilrevision Zonenplan Hoernli

Nutzungsplanung, Grundordnung · Chur

Dokument

Nummer
15.294
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
14.04.2015

Karte

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Text

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Die Regierung des Kantons Graubünden

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La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

14. April 2015

16. April 2015

Il Governo del Cantone dei Grigioni

“Protokoll Nr.

294

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Tschiertschen-Praden

beschlossen an der

Gemeindeversammlung vom 19. Dezember 2014 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Zonenplan 1:2000. Ein Planungs-

und

Mitwirkungsbericht

vom

5. Januar

2015

gemäss

Art. 47 der

eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 25. Februar 2014 einen Vorprüfungsbericht.

Die

öffentliche

19. Dezember

Bekanntgabe 2014

des

Gemeindeversammlungsbeschlusses

gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes

vom

für den Kanton

Graubünden (KRG) erfolgte am 8. Januar 2015. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 5. Februar 2015 ersuchte der Gemeindevorstand TschiertschenPraden um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Zonenplan 1:2000 Bei der Bergstation Hörnli liegt auf Gemeindegebiet Tschiertschen-Praden ein kleiner Teil der bestehenden Piste ausserhalb der Wintersportzone.

Diese Fläche im Um-

fang von rund 1500 m? wird nun mit einer Wintersportzone überlagert. Gleichzeitig wird die Landschaftsschutzzone um diese Fläche reduziert. Zum Zonenplan

1:2000 vom

19. Dezember 2014 ergeben sich keine weiteren Be-

merkungen; er kann genehmigt werden.

’

<< Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Die Zonenplan 1:2000 vom 19. Dezember 2014 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Tschiertschen-Praden wird ersucht, diesen Beschluss in

geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig

sind,

bleibt der Bewilligungsentscheid

der zuständigen

Behörde

oder

Amtsstelle vorbehalten.

4.

Der Gemeindevorstand Tschiertschen-Praden sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

5.

Mitteilung an:

Namens der Regierung

Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

Martin Jäger

Dr. C. Riesen

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