Teilrevision Alt Strass

Nutzungsplanung, Grundordnung · Trimmis

Dokument

Nummer
13.DEP22
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Trimmis
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
16.12.2013

Karte

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Text

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »

Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 22/13

7000 Chur, Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 14

Fax 081 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG

Der Vorstand der Gemeinde Trimmis beschloss an seiner Sitzung vom 4. November 2013 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:1000 Alt Strass umfasst.

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 4. November 2013 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 26. August 2013 einen Vorprüfungsbericht.

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Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 4. November 2013 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 7. November 2013. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 5. November 2013 ersuchte der Gemeindevorstand Trimmis das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Zonenplan 1:1000 Alt Strass Die Gemeinde Trimmis plant im Gebiet Alt Strass" einen Zonenabtausch. Mit einem flächengleichen Tausch von rund 240 m2 soll die Überbaubarkeit verbessert werden. Da die Bauzonenfläche nicht vergrössert wird und mit dem Abtausch eine sinnvolle Überbauung möglich wird, steht dem Vorhaben nichts entgegen. Der Zonenplan 1:1000 Alt Strass vom 4. November 2013 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

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Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales: 1. Der Zonenplan 1:1000 Alt Strass vom 4. November 2013 wird genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Trimmis wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3. Der Gemeindevorstand Trimmis sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung. 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an: -

Chur, 16. Dezember 2013

DEPARTEMENT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT UND SOZIALES

mitgeteilt:

17, Dez. 2013

EINSCHREIBEN

Der Vorsteher

Hansjörg Trachsel, Regierungspräsident