Teilrevision Alt Strass
Nutzungsplanung, Grundordnung · Trimmis
Dokument
- Nummer
- 13.DEP22
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Trimmis
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 16.12.2013
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Trimmis mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
3945_B_TR_Alt-Strass_DV_13.DEP22.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialitä dei Grigioni ARE 22/13
7000 Chur, Reichsgasse 35
Tel. 081 257 23 14
Fax 081 257 21 71
DEPARTEMENTSVERFÜGUNG
Der Vorstand der Gemeinde Trimmis beschloss an seiner Sitzung vom 4. November 2013 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:1000 Alt Strass umfasst.
Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 4. November 2013 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 26. August 2013 einen Vorprüfungsbericht.
Ganzen Text zeigen
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 4. November 2013 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 7. November 2013. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 5. November 2013 ersuchte der Gemeindevorstand Trimmis das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
Zonenplan 1:1000 Alt Strass Die Gemeinde Trimmis plant im Gebiet Alt Strass" einen Zonenabtausch. Mit einem flächengleichen Tausch von rund 240 m2 soll die Überbaubarkeit verbessert werden. Da die Bauzonenfläche nicht vergrössert wird und mit dem Abtausch eine sinnvolle Überbauung möglich wird, steht dem Vorhaben nichts entgegen. Der Zonenplan 1:1000 Alt Strass vom 4. November 2013 gibt zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
Gestützt auf Art. 49 KRG
verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales: 1. Der Zonenplan 1:1000 Alt Strass vom 4. November 2013 wird genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Trimmis wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3. Der Gemeindevorstand Trimmis sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung. 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an: -
Chur, 16. Dezember 2013
DEPARTEMENT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT UND SOZIALES
mitgeteilt:
17, Dez. 2013
EINSCHREIBEN
Der Vorsteher
Hansjörg Trachsel, Regierungspräsident
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund