Teilrevision Amselweg

Nutzungsplanung, Grundordnung · Trimmis

Dokument

Nummer
18.644
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Trimmis
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
21.08.2018

Karte

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« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE AMTSREGISTRATIA AMT FÜR FIAUMENTWICKi UNK;

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

II Governo del Cantone dei Grigioni

zr Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

21. August 2018

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22. August 2018

644

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Trimmis beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 2. Oktober 2017 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: -

Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Amselweg

-

Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Amselweg

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht (PMB) vom 3. Oktober 2017 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 9. März 2017 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 2. Oktober 2017 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 13. Oktober 2017. Es ging eine Beschwerde ein. Diese wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2017 ersuchte der Gemeindevorstand Trimmis um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage Gegenstand der vorliegend zu beurteilenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Trimmis bildet einerseits eine geplante Verlängerung des Amselwegs um rund 50 m zwecks Erschliessung der Parzellen Nrn. 663 und 664 im Gebiet „Am Gässli".

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Andererseits sollen die im Wald liegenden südlichen Bereiche der Parzellen Nrn. 663, 664 und 665 der Forstwirtschaftszone zugewiesen werden, dies unter gleichzeitiger Festlegung der statischen Waldgrenze nach Art. 13 des kant. Waldgesetzes sowie einer Baulinie (Waldabstand).

C. Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1000 Amselweg An der Gemeindeversammlung vom 16. Dezember 2008 beschloss die Gemeinde Trimmis unter anderem die Einzonung der südlichen Teile der Parzellen Nm. 663, 664 und 665 in die Wohnzone 2 (W2). Diese entlang des Ober Gässli gelegenen Grundstücksteile sind mit Wald bestockt und sollten gerodet werden. Die erforderliche Rodungsbewilligung lag zum Zeitpunkt der Genehmigung noch nicht vor. Daher musste das Genehmigungsverfahren für diese Einzonung mit Regierungsbeschluss Nr. 678 vom 30. Juni 2009 sistiert werden. Gemäss dem vorliegend zu genehmigenden Zonenplan 1:1000 Amselweg soll auf die Einzonung verzichtet und die bestockten Parzellenteile wie früher wieder der Forstwirtschaftszone zugewiesen werden. Bei dieser Gelegenheit werden eine Baulinie (Waldabstand) sowie die statische Waldgrenze festgelegt. Durch die Bereinigung der sistierten Flächen weist die Bauzonenbilanz eine Reduktion der W2 und damit der Wohn-, Misch- und Zentrumszonen (WMZ) um ca. 30 m2 auf. Im Übrigen gibt der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Amselweg vom 2. Oktober 2017 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

D. Genereller Erschliessungsplan 1:1000 Amselweg Während die Erschliessung der Parzellen Nm. 663 und 664 ursprünglich über das Ober Gässli vorgesehen war — nicht zuletzt in der Annahme, dass die W2 künftig

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nicht mehr durch den Waldstreifen vom Weg getrennt sei — zeigte das Verkehrsgutachten „Erschliessung Gebiet Am Gässli" vom März 2016 (Anhang zum PMB), dass mit der Verlängerung des Amselwegs eine sinnvollere Lösung erreicht werden könne. So wird zum einen der landschaftlich reizvolle Waldstreifen erhalten. Zum anderen erfüllt diese Variante den Planungsgrundsatz, wonach Bauzonen grundsätzlich direkt über die Bauzone zu erschliessen sind und nicht randständig über einen bestehenden Landwirtschaftsweg. Im Übrigen gibt der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Amselweg vom 2. Oktober 2017 zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan und Generelle Gestaltungsplan 1:1000 Amselweg vom 2. Oktober 2017 wird genehmigt. 2. Der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Amselweg vom 2. Oktober 2017 wird genehmigt. 3. Die Planungsbeschwerde wird in einem separaten Regierungsbeschluss behandelt. 4. Der Gemeindevorstand Trimmis wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 5. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 6. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen.

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7. Der Gemeindevorstand Trimmis sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amts für Raumentwicklung. 8. Mitteilung an:

Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

Dr. Mario Cavigelli

Daniel Spadin