Teilrevision Encarden

Nutzungsplanung, Grundordnung · Sumvitg

Dokument

Nummer
09.1025
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Sumvitg
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
27.10.2009

Karte

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

ft

AMTSREGISTRATUR iis AMT FÜR RAUMENTWICKLUN ;

II Governo del Cantone dei Grigioni

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28. Oktober 2009

27. Oktober 2009

Protokoll Nr.

1025

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Sumvitg beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 2. Juni 2009 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Plan „Zonenplanänderung 1:1'000 Encarden".

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 14. April resp. 10. Juni 2009 im Sinne von

Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für

Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 20. April 2009 einen Vorprüfungs-

bericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 2. Juni

2009 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 18. Juni 2009. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 20. Juli 2009 ersuchte der Gemeindevorstand Sumvitg um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 •KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde

Sumvitg bildet die teilweise Einzonung der Parzelle Nr. 827 im Umfang von ca. 738

m2 in die Dorfzone.

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C. Plan „Zonenplanänderung 1:1'000 Encarden"

Der Plan „Zonenplanänderung 1:1'000 Encarden" vom 2. Juni 2009 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Plan „Zonenplanänderung 1:1'000 Encarden" vom 2. Juni 2009 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Sumvitg wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten. 4.

Der Gemeindevorstand Sumvitg sorgt für die Nachführung der digitalen Daten

nach den Vorgaben des ARE.

5.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

6.

Mitteilung an: -

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-

Der Präsident:

H. Trachsel

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen