Teilrevision Vrin Dado

Nutzungsplanung, Grundordnung · Lumnezia

Dokument

Nummer
09.846
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Lumnezia
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
25.08.2009

Karte

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

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II Governo del Cantone dei Grigioni

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26. August 2009

25. August 2009

Protokoll Nr.

846

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Vrin beschlossen an der Gemeindeversamm-

lung vom 19. Juni 2009 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Plan da

zonas 1:500 Vrin Dado (Revisiun parziala).

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 20. Januar 2009 im Sinne von Art. 47 der

eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raument-

wicklung (ARE) prüfte mit Schreiben vom 6. März 2009 die Teilrevision der Ortsplanung vor.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 19. Juni

2009 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 25. Juni 2009. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 4. August 2009 ersuchte der Gemeindevorstand Vrin um Geneh-

migung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG. B. Zonenplan 1:500 Vrin Dado (Teilrevision)

Inhalt des vorliegend zu genehmigenden Zonenplans 1:500 Vrin Dado (Teilrevision)

bildet die Umzonung der ca. 243 m 2 grossen Parzelle Nr. 7 von der Zona per baghetgs agricols da construcziun aulta (Zone für landwirtschaftliche Hochbauten) in ei-

ne Zona dil vitg (Dorfzone). Gemäss Planungs- und Mitwirkungsbericht wird das Ge-

bäude auf der Parzelle Nr. 7 (Ökonomiegebäude mit Garage) seit mehreren Jahren

nicht mehr landwirtschaftlich genutzt. Bemühungen der Eigentümerschaft um einen

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Verkauf an benachbarte Landwirte seien gescheitert, da das Gebäude den heutigen landwirtschaftlichen Bedürfnissen nicht mehr entspreche. Gestützt auf diese Aussa-

gen der Gemeinde kann die Zuweisung der Parzelle Nr. 7 zur Bauzone genehmigt

werden.

Zum Zonenplan 1:500 Vrin Dado (Teilrevision) vom 19. Juni 2009 ergeben sich keine weiteren Bemerkungen; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung:

1. Der Zonenplan 1:500 Vrin Dado (Teilrevision) vom 19. Juni 2009 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Vrin wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form

öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten. 4.

Der Gemeindevorstand Vrin sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach

den Vorgaben des ARE.

5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:

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Der Präsident:

H. Trachsel

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

' i.V. lic.iur. W. Frizzoni