Teilrevision Hotelzone (gescannter Plan GGP Hotelzone)

Nutzungsplanung, Grundordnung · Luzein

Dokument

Nummer
10.113_51510
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Luzein
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
15.02.2010

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Luzein mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

3891_B_OPTR_Hotelzone_RB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

-

<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-UR] J )

q

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal cf antun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

AMTSREGISTRATUR ııı AMT FUR RAUMENTWICKLUNG

Ganzen Text zeigen

II Governo

del Cantone der Grigioni

16. Februar 2010

15. Februar 2010

Protokoll Nr.

113

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Luzein beschlossen an den Gemeinde-

versammlungen vom 18. Dezember 2008 sowie vom 27. März 2009 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Generellen Gestaltungsplan 1:500 Hotelzone und

Generellen Erschliessungsplan 1:500 Verkehr, Ver- und Entsorgung (Hotelzone) um-

fasst.

Ein auf den 31. März 2009 datierter Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RP\/) liegt vor.

Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste zur Vorlage mit Datum vom 22. Oktober 2008 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 18. De-

zember 2008 und vom 27. März 2009 gemäß Art. 48 des Raumplanungsgesetzes

für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 9. April 2009. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 15. Juni 2009 ersuchte der Gemeindevorstand Luzein die Regierung um Genehmigung der am 18. Dezember 2008 sowie am 27. März 2009 von der

Gemeinde beschlossenen Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

ff.:

<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>

B. Inhalt der Revisionsvorlage

Inhalt der vorliegend zur Debatte stehenden Teilrevision der Ortsplanung der Ge

meinde Luzein bildet zum einen die Festlegung von spezifischen Randbedingungen

in Bezug auf die Überbauung des der Hotelzone zugewiesenen Teils der Parzelle

Nr. 1852 im Gebiet „Wis". Diese sind im Generellen Gestaltungsplan 1:500 Hotelzone

festgehalten. Zum anderen sind im Generellen Erschliessungsplan 1:500 Verkehr

Ver- und Entsorgung (Hotelzone) die Anschlusspunkte der Strassenerschliessung der Parzelle Nr. 1852 an die existierende Sammelstrasse respektive kantonale Ver bindungsstrasse sowie eine Ergänzung der Wasserversorgung festgelegt.

c. Genereller Gestaltungsplan 1:500 Hotelzone In Vergleich zur Vorprüfu ngsvorlage hat der Generelle Gestaltungsplan 1:500 „Hotel

zone" in Bezug auf die Einpassung der auf der Parzelle Nr. 1852 geplanten neuen

Hotelgebäulichkeiten in die Siedlung und die Landschaft wesentliche Verbesserung

gen erfahren. Ausdrücklich zu begrüssen ist auch die im Rahmen des Generellen

Gestaltungsplanes festgehaltene obligatorische Bauberatung durch einen ausge wiesenen und unabhängigen Architekten. Damit wird dazu beigetragen, dass an ei

neu hinsichtlich Ortsbild- und Landschafieinpassung heiklen Stelle ein möglichst gu

es Bauwerk entstehen kann.

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die Möglichkeit für weitere ge

stalterische Optimierungen im Rahmen des konkreten Bauprojektes besteht. Sollten solche Optimierungen dazu führen, dass vom vorliegenden Generellen Gestaltungs-

plan 1:500 Hotelzone wesentlich abgewichen werden muss, wäre eine Anpassung

dieses Planes erforderlich.

<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>

ı

3

Im Übrigen gibt der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Hotelzone vom 27. März 2009

zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass, er kann genehmigt werden.

D. Genereller Erschliessungsplan 1:500 Verkehr, Ver- und Entsorgung (Hotelzone)

Zum Generellen Erschliessungsplan 1:500 Verkehr, Ver- und Entsorgung (Hotel-

zone) vom 18. Dezember 2008 drängen sich keine Bemerkungen auf, er kann ge-

nehmigt werden.

E. Auswirkungen der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung auf den Zonen-

planIGenereller Gestaltungsplan 1:2'000 Pany vom 16. Juni 2006

Mit Regierungsbeschluss Nr. 447 vom 16. April 2007 wurde das Genehmigungsver-

fahren hinsichtlich der auf der Parzelle Nr. 1852 im Gebiet „Wis" ausgeschiedenen

Hotelzone sistiert, bis einerseits ein Gestaltungs- und Erschliessungskonzept sowie bis andererseits ein Verfügbarkeitsnachweis vorliegt. Der Verfügbarkeitsnachweis

kann erbracht werden, indem beispielsweise ein konkretes bewilligungsfähiges Bau-

projekt oder ein Kaufsrechtsvertrag vorgelegt wird, welcher es der Gemeinde ermög-

licht, das Grundstück sofort nach der Genehmigung der Einzonung oder nach Ablauf

einer bestimmten Hortungsfrist zu erwerben.

Während das geforderte Gestaltungs- und Erschlíessungskonzept in Form des Gene-

rellen Gestaltungsplanes 1:500 Hotelzone sowie des Generellen Erschliessungspla-

nes 1:500 Verkehr, Ver- und Entsorgung (Hotelzone) nun vorliegt, fehlt der Verfüg-

barkeitsnachweis nach wie vor. Daher bleibt das Genehmigungsverfahren hinsicht-

lich der auf Parzelle Nr. 1852 ausgeschiedenen Hotelzone weiterhin sistiert. Gestützt

auf den genehmigten Generellen Gestaltungsplan kann nun aber immerhin ein bau-

<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>

4

bewilligungsfähiges Bauprojekt ausgearbeitet werden, wodurch der Verfügbarkeits-

nachweis erbracht werden kann. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1. Der Generelle Gestaltungsplan 1:500 Hotelzone vom 27. März 2009 wird im

Sinne der Erwägungen genehmigt.

2. Der Generelle Erschliessungsplan 1:500 Verkehr, Ver- und Entsorgung (Hotelzone) vom 18. Dezember 2009 wird genehmigt.

3. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass die im Zonenplan/Genereller Ges-

taltungsplan 112'000 Pany vom 16. Juni 2006 auf der Parzelle Nr. 1852 ausgeschiedene Hotelzone weiterhin sistiert bleibt.

4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

5. Der Gemeindevorstand Luzein wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben.

6. Der Gemeindevorstand Luzein sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

7. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 8. Mitteilung an:

1

I

<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >>

I

5

I_

› Der Präsident:

μøwø

Claudio Lardi

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen