Quartierplan Sot Ravaisch

Quartierplanverfahren · Samnaun

Dokument

Nummer
89.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Samnaun
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
24.08.1989

Karte

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Text

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GEMEINDERATSSITZUNG, MITTWOCH, 24. AUGUST 1989

Beschlussfassung

Traktandum 89080115

Erwägung

Beschlussfassung

Traktandum 89080116

Erwägung

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Beschlussfassung

Der Rat findet die Bushaltestelle beim Ne , Parzelle 558, als beste Lösung. u soll noch betreffend seinen Bedingungen angefragt werden.

Landabtretung von nl für Näherbaurecht

BEE plant auf seiner Parzelle Nr. 403, aret, einen Stallneubau. Dieser Neubau kommt jedoch bis auf einen Meter an die Dorfstrasse zu

liegen. Für einen solchen geringen Grenzabstand ist ein Näherbaurecht seitens der Gemeinde nötig

Der Situationsplan wird dem Rat vorgezeigt. Als

Gegenleistung für ein Näherbaurecht könnte von arm eine Bodenabtretung von ca. 15,0 m2

entlang der Gemeindestrasse verlangt werden.

Der Rat ist einstimmig der Meinung, dass mit einer Bodenabtretung auch der Gemeinde gedient ist, zumal die Gemeindestasse entlang der Parzelle 403 etwas verbreitert wird.

Ein Näherbaurecht für den Stallneubau von |

auf Parzelle Nr. 403 wird gegeben, sobald sich dieser mit einer Bodenabtretung von ca. 15,0 m2 gemäss Situationsplan resp. vorliegendem Vorschlag schriftlich einverstanden erklärt und diese Abtretung grundbuchamtlich festgehalten ist.

— erledigt diese Abtretung mit |

Genehmigung Quartierplanung Sot Ravaisch

Nachdem alle Einsprachen gegen die Quartierplanung erledigt sind, muss der Gemeinderat diese Quartierplanung noch genehmigen.

Die zu genehmigenden Unterlagen werden dem Rat vorgelegt.

Nach kurzer Diskussion und nach Prüfung der Unterlagen beschliesst der Rat:

In Anwendung von Art. 67 ff des Baugesetzes der Gemeinde Samnaun und nach Erledigung der Einsprachen wird die Quartierplanung Sot Ravaisch, umfassend Parzellen Nr. 1007, 1008, 1009, 2015 268, 269, 300, 301 mit folgenden Akten genehmigt:

1. Erschliessungsplan 1:500 Nr. 71132, revidiert Juli 1989, beinhaltend:

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GEMEINDERATSSITZUNG, MITTWOCH, 24. AUGUST 1989

Schluss der heutigen

Der Präsident

I EEE

N

- Erschliessungsstrassen mit Einfahrts-Breite 5,0m in Kantonsstrasse.

- Werkleitungen EW

- Wasserleitungen

- Kanalisation

- Servitutenfläche für Öffentl. Weg- und Durchgangsrechte

- Servitutenfläche für private Wegrechte

- Servitutenfläche Bushaltestelle Ravaisch

2. Servitutenplan vom 28. Juli 1989

3. Bericht mit Kostenverteiler

Gestützt auf Artikel 67 ff. des Baugesetzes der Gemeinde Samnaun erlangt die Quartierplanung Rechtskraft.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, aufgrund der öffentlichen Auflage vom 17.03.1989 - 15.04.1989 in das Grundbuch Samnaun einzutragen:

Servituten gemäss Servitutenplan vom 28. Juli 1989 und Erschliessungsplan 71132, März 89, revidiert Juli 89.

Gegen diesen Genehmigungsbeschluss kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden Rekurs eingereicht werden.

Sitzung um 23.45 Uhr

der Protokollführer

1) Hi