Teilrevision Susaca
Nutzungsplanung, Grundordnung · Zernez
Dokument
- Nummer
- 15.395
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Zernez
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 05.05.2015
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zernez mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
3744_B_TR_Susasca_15.395.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE- R) » AMTSREGISTF;,...5,3-up AMT FÜR
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
II" r
06. Mai 2015
05. Mai 2015
Ganzen Text zeigen
II Governo del Cantone dei Grigioni
Protokoll Nr.
395
A. Die Stimmberechtigten der vormaligen Gemeinde Susch (in der Zwischenzeit
zusammen mit den früheren Gemeinden Lavin und Zemez fusioniert zur neuen Gemeinde Zernez) beschlossen anlässlich der Gemeindeversammlung vom
27. November 2014 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:5000 Val Susasca umfasst.
Ein auf den 4. September 2014 / 3. Dezember 2014 datierter Planungs- und Mitwir-
kungsbericht nach Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor.
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste zur Vorlage mit Datum vom
28. November 2014 einen Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom
27. November 2014 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton
Graubünden (KRG) erfolgte am 11. Dezember 2014. Es gingen keine Beschwerden
ein.
Mit Schreiben vom 30. Januar 2015 ersuchte der Gemeindevorstand Zemez um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
B. Gegenstand der Vorlage
Der vorliegende Zonenplan 1:5000 Val Susasca betrifft die sich entlang der Susasca erstreckenden Gebiete „Chant Blau" und „Blaisch dal Piz dal Ras". Es handelt sich
dabei um eine Vorlage, welche der fortgeschrittenen, aber erst von der fusionierten
neuen Gemeinde Zemez abzuschliessenden Suscher Ortsplanungsgesamtrevision vorgezogen wird.
Auslöser für die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung bildet die im Rahmen eines
Wasserkraftwerkprojektes eingegangene Verpflichtung, wonach als Ersatzmassnah-
me gemäss der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung der Kiesabbau in den oben erwähnten Gebieten einzustellen, das vom Abbau betroffene Gelände als Flusslandschaft wiederherzustellen sowie die Umsetzung dieser Ersatzmassnahme rechtlich
zu sichern sind. Die besagte Ersatzmassnahme ist in der Zwischenzeit ausgeführt.
Im vorliegenden Zonenplan 1:5000 Val Susasca wird die rechtliche Sicherung der
Umsetzung der Ersatzmassnahme nun ebenfalls vollzogen. Im Einzelnen geht es dabei darum,
- die in der rechtsgültigen Ortsplanung ausgeschiedenen Abbau- und Materialablagerungszonen (vgl. Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Blaisch dal Piz dal Ras / Chant Blau vom 31. Januar 1994) aufzuheben sowie
- die Aue „Blaisch dal Piz dal Ras" (A-187) von nationaler Bedeutung einer Naturschutzzone zuzuordnen.
Da die vorgenannten Abbau- und Materialablagerungszonen im rechtskräftigen Nutzungsplan als Zonen der Grundnutzung ausgeschieden waren, müssen die da-
von betroffenen Flächen neu einer Landwirtschaftszone zugewiesen werden. Auf-
grund der zum Schutz der Aue vorgesehenen neuen Naturschutzzone wird die bislang in Teilbereichen rechtskräftig ausgeschiedene Landschaftsschutzzone hinfällig,
sodass diese im vorliegenden Zonenplan 1:5000 Val Susasca aufgehoben wird.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 3
Es wird Sache der nachfolgenden Totalrevision der Ortsplanung sein, die übrigen Inhalte der Grundordnung im betroffenen Gebiet anzupassen, so beispielsweise die
Ausscheidung des Waldes und der Landwirtschaftszone, die Zuordnung von Flächen zur Zone „Übriges Gemeindegebiet" sowie — wo notwendig — die Gefahrenzonen.
C. Zonenplan 1:5000 Val Susasca
Der Zonenplan 1:5000 Val Susasca vom 27. November 2014 gibt zu keinen Bemer-
kungen Anlass; er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:5000 Val Susasca vom 27. November 2014 wird genehmigt. 2. Der Gemeindevorstand Zemez wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
4. Der Gemeindevorstand Zernez sorgt für die Nachführung der Nutzungsplandaten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.
5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 4
6. Mitteilung an:
Der Präsident:
Martin Jäger
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
3746.(2) · Gemeinde · Text des Kantons
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund