Teilrevision Clüs

Nutzungsplanung, Grundordnung · Zernez

Dokument

Nummer
07.1281
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Zernez
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
30.10.2007

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Text

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-C R) " AMTSREGISTRATUR III

AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

31. Oktober 2007

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1281

30. Oktober 2007

II Governo del Cantone dei Grigioni

A.

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zernez beschlossen an der Gemeindever-

sammlung vom 29. August 2007 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Generellen Erschliessungsplan 1:2'000 „Zernez Clüs" umfasst.

Ein auf den 29. August 2007 datierter Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss

Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung liegt vor.

Das Amt für Raumentwicklung verfasste mit Datum vom 4. Juni 2007 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 29. Au-

gust 2007 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 6. September 2007. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 18. Oktober 2007 ersuchte der Gemeindevorstand Zernez um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

B. Gegenstand der Revisionsvorlage

Gegenstand des von der Gemeinde Zernez am 29. August 2007 beschlossenen Generellen Erschliessungsplanes 1:2'000 „Zernez Clüs" bildet die Festlegung von pro-

jektierten Erschliessungsanlagen (Erschliessungsstrasse, Hydrantenleitung und Ka-

« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2

nalisationsleitung) für das im Gebiet „Clüs" neu geplante Wohnquartier. Damit wer-

den die nutzungsplanerischen Voraussetzungen geschaffen, dass die ausserhalb der

Bauzone vorgesehenen Teile der Erschliessungsanlagen im Rahmen eines Baube-

willigungsverfahrens für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB-

Verfahren) bewilligt werden können.

C. Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 „Zernez Clüs" Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 „Zernez Clüs" vom 29. August 2007 gibt

zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Generelle Erschliessungsplan 1:2'000 „Zernez Clüs" vom 29. August

2007 wird genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Zernez wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

3.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-

Form öffentlich bekannt zu geben.

wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten. 4.

Der Gemeindevorstand Zernez sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

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5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:

Der Präsident:

Dr. Martin Schmid

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen