Teilrevision 2007
Nutzungsplanung, Grundordnung · Zernez
Dokument
- Nummer
- 07.738
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Zernez
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 19.06.2007
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Die Regierung des Kantons Graubünden
wir
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
19. Juni 2007
20. Juni 2007
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ANITSP.EGISTRATI.lq ,, '
AMT FÜR RALNE-- Nr
II Governo del Cantone dei Grigioni
Protokoll Nr.
738
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zernez beschlossen an der Gemeindever-
sammlung vom 29. November 2006 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen
wurden folgende Planungsmittel verabschiedet: Baugesetz (Anpassung an nKRG)
Zonenplan 1:2'000 Zernez (Teilrevision 2006) Zonenplan 1:1'000 Brail (Teilrevision 2006)
Genereller Gestaltungsplan 1:1'000 Zernez Davo Röven/Parz. Nr. 138 (Teilrevision)
Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Zemez Mulignä/Pra da Punt (Teilrevision) Neben diesen zu genehmigenden Planungsmitteln reichte die Gemeinde Zernez die
folgenden weiteren Unterlagen ein:
Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 8. Januar 2007 gemäss Art. 47 der eidge- Entwurf des im Rahmen der Quartierplanung „Clüs" erarbeiteten Erschliessungsplanes „Verkehr" resp. „Ver- und Entsorgung" Situation 1:500 vom 1. Mai 2007
Entwurf des im Rahmen der Quartierplanung „Clüs" erarbeiteten Gestaltungsplanes Situation 1:500 vom 1. Mai 2007
Kauf- respektive Vorkaufsrechtsvertrag zwischen der BD immobiglias SA, Scuol
und der Politischen Gemeinde Zernez vom 24. November 2006 betreffend die Par-
zellen Nr. 217 und 218
nösischenRaumplanungsverordnung(RPV)
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Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 11. Mai 2006 einen
Vorprüfungsbericht.
Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 29. No-
vember 2006 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 7. Dezember 2006. Es gingen keine Beschwerden ein.
Mit Schreiben vom 12. Januar 2007 ersuchte der Gemeindevorstand Zernez die Re-
gierung um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG. Das regierungsrätliche Genehmigungsverfahren ist zurzeit im Gange. Dessen Abschluss
dürfte insbesondere wegen verschiedener noch einzuleitender Anhörungsverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
B. Gegenstand der Vorlage
Gegenstand der von der Gemeinde Zernez zur regierungsrätlichen Genehmigung eingereichten Teilrevision der Ortsplanung bildet die Bereinigung verschiedener Vor-
behalte, Bedingungen, Auflagen, Anweisungen, Anliegen und Empfehlungen, welche
die Regierung im Rahmen ihres Genehmigungsbeschlusses Nr. 1325 vom 21. Sep-
tember 2004 zur Totalrevision der Ortsplanung formuliert hat. Insbesondere geht es
um die Anpassung des Baugesetzes auf die neue kantonale Raumplanungsgesetz-
gebung sowie um die Lösung von Fragen in Zusammenhang mit der Ausscheidung der Bauzonen. Ergänzt wird die Vorlage durch verschiedene Anliegen der Gemeinde, welche sich in der Zwischenzeit ergeben haben.
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C. Antrag des Gemeindevorstandes Zernez um vorgezogene Genehmigung
Mit Schreiben vom 24. Mai 2007 beantragt der Gemeindevorstand Zernez eine vor-
gezogene Genehmigung der folgenden Zonenausscheidungen und weiteren nut-
zungsplanerischen Festlegungen:
Aus dem Zonenplan 1:2'000 Zernez (Teilrevision 2006):
- Wohnzone 2 sowie Quartierplanpflicht auf den Parzellen Nr. 217, 218 und 221 im Gebiet „Clüs"
- Wohnzone 2 sowie Zone für künftige bauliche Nutzungen auf der Parzelle Nr. 237 im Gebiet „Ers Curtins"
- Wohnzone 2 auf der Parzelle Nr. 251 im Gebiet „Cosetta"
- Wohn- und Gewerbezone, Gefahrenzone 1, Gewässerabstandslinie sowie Baulinie auf der Parzelle Nr. 273 im Gebiet „Suot Via"
- Gewerbezone und Zone für künftige bauliche Nutzungen im Gebiet „Cul" westlich des Bahnhofs
- Zone für künftige bauliche Nutzungen auf der Parzelle Nr. 114 im Gebiet „Ospiz"
- Zone für künftige bauliche Nutzungen auf den Parzellen Nr. 214 sowie 217 - 219 im Gebiet „Clüs"
- Landwirtschaftszone, Zone „Übriges Gemeindegebiet" sowie Freihaltezone auf der Parzelle Nr. 289 im Gebiet „Curtins"
- Quartierplanpflicht für das Gebiet „Muglinö"
- Streichung Quartierplanpflicht für die Parzellen Nr. 153 und 1186 im Gebiet „Runatsch"
- Gewässerabstandslinie im Gebiet „Pra da Punt" Aus dem Zonenplan 1:1'000 Brail (Teilrevision 2006):
- Wohnzone 2 auf den Parzellen Nr. 391 und 1079 im Gebiet „Ils Muots"
- Zone für öffentliche Bauten und Anlagen auf der Parzelle Nr. 393 im Gebiet „Ils Muots"
- Zone für künftige bauliche Nutzungen auf den Parzellen Nr. 391, 392, 397 und 1046 im Gebiet „Ils Muots"
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- Zone „Übriges Gemeindegebiet" auf der Parzelle Nr. 391 im Gebiet „Ils Muots"
- Gefahrenzone 2 auf den Parzellen Nr. 474, 476, 478 und 481 im Gebiet „Chant Baselgia/Crusch Plantaun"
Aus dem Generellen Erschliessungsplan 1:2'000 Zernez Mulignö/Pra da Punt (Teilrevision):
- Bestehende Erschliessungsstrasse auf der Parzelle Nr. 213 im Gebiet „Muglinä"
- Projektierte Erschliessungsstrasse auf der Parzelle Nr. 204 im Gebiet „Muglinö" - Projektierter Parkplatz im Gebiet „Pra da Punt"
D. Übereinstimmung mit der Richtplanung/Grösse der Wohnbauzonen
Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) obliegt
der kantonalen Genehmigungsbehörde unter anderem die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Im vorliegenden Fall ist namentlich
zu prüfen, ob die vorstehend unter Abschnitt C aufgeführten Zonenausscheidungen
und weiteren nutzungsplanerischen Festlegungen mit dem Richtplan Graubünden
2000 (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am 19. September 2003) übereinstimmen.
Der RIP2000 befasst sich namentlich mit Erweiterungen des Siedlungsgebietes, wie
sie vorliegend auf den Parzellen Nr. 217 und Nr. 218 im Gebiet „Clüs" geplant sind
(vgl. Seite 96). Danach sollen Bauzonenvergrösserungen dort vorgenommen wer-
den, wo Synergien mit bereits getätigten Infrastrukturinvestitionen erreicht werden und wo die Siedlungsqualität verbessert oder erhalten werden kann. Es muss zudem
eine ausgewiesene Nachfrage bestehen. Für Erweiterungen des Siedlungsgebietes
sind folgende 6 Anforderungen zu erfüllen: 1. Leitbild, Zielvorstellungen
2.
In städtischen Räumen/Agglomerationen und Tourismusräumen: Abstimmung
auf regionales Siedlungskonzept
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5
3. Bedarfsnachweis
4.
Gestaltungs- und Erschliessungskonzept
6.
Nachweis der Verfügbarkeit des Baulandes
5. Es sind keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen bekannt
Eine Beurteilung der eingereichten Ortsplanungsunterlagen, insbesondere des zwischen der BD immobiglias SA, Scuol und der Politischen Gemeinde Zernez hinsicht-
lich der Parzellen Nr. 217 und 218 abgeschlossenen Kauf- respektive Vorkaufsrechtsvertrages vom 24. November 2006 sowie der Entwürfe von Auszügen aus dem
Quartierplan „Clüs", hat ergeben, dass die geplante Siedlungserweiterung auf den
Parzellen Nr. 217, 218 und 221 im Gebiet „Clüs" den vorerwähnten Zielsetzungen
und Anforderungen des RIP2000 entspricht. Aufgrund der Angaben auf Seite 3 des
vorliegenden Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 8. Januar 2007 (vgl. tabellarische Übersicht über die Reduktionsflächen) ergibt sich zudem, dass die Gemeinde
die regierungsrätlichen Vorgaben zur Reduktion der Wohnbauzonenreserven um mindestens 1 ha (vgl. Ziffer 2a, Seite 51 des Dispositivs des Regierungsbeschlusses
Nr. 1325 vom 21. September 2004) durch Vornahme von Nichteinzonungen und in-
folge von in der Zwischenzeit überbauter Flächen erfüllen konnte, so dass die vorge-
nommene Einzonung von Teilflächen der Parzellen Nr. 217, 218 und 221 auch unter
dem Aspekt der Bauzonengrösse (vgl. Art. 15 lit. b RPG) genehmigt werden kann.
Inhalte des Regionalen Richtplans „Engiadina Bassa" sind von der vorliegend zu be-
urteilenden Teilrevision der Ortsplanung Zemez nicht betroffen.
E. Zusammenfassende Schlussfolgerung
Aufgrund der vorstehenden Ausführungen kommt die Regierung zusammenfassend
zum Schluss, dass einer vorgezogenen Genehmigung der vom Gemeindevorstand Zernez mit Brief vom 24. Mai 2007 aufgelisteten Zonenausscheidungen und weiteren
nutzungsplanerischen Festlegungen der am 29. November 2006 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung nichts im Wege steht.
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Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung:
1. Die folgenden von der Gemeinde Zernez am 29. November 2006 beschlossenen Zonenausscheidungen und weiteren nutzungsplanerischen Festlegungen werden genehmigt:
Aus dem Zonenplan 1:2'000 Zernez (Teilrevision 2006):
Wohnzone 2 sowie Quartierplanpflicht auf den Parzellen Nr. 217, 218 und 221 im Gebiet „Clüs"
Wohnzone 2 sowie Zone für künftige bauliche Nutzungen auf der Parzelle Nr. 237 im Gebiet „Ers Curtins"
Wohnzone 2 auf der Parzelle Nr. 251 im Gebiet „Cosetta"
- Wohn- und Gewerbezone, Gefahrenzone 1, Gewässerabstandslinie sowie Baulinie auf der Parzelle Nr. 273 im Gebiet „Suot Via"
Gewerbezone und Zone für künftige bauliche Nutzungen im Gebiet „Cul" westlich des Bahnhofs
Zone für künftige bauliche Nutzungen auf der Parzelle Nr. 114 im Gebiet „Ospiz"
Zone für künftige bauliche Nutzungen auf den Parzellen Nr. 214 sowie 217 219 im Gebiet „Clüs"
Landwirtschaftszone, Zone „Übriges Gemeindegebiet" sowie Freihaltezone auf
der Parzelle Nr. 289 im Gebiet „Curtins"
Quartierplanpflicht für das Gebiet „Muglinä"
Streichung Quartierplanpflicht für die Parzellen Nr. 153 und 1186 im Gebiet „Runatsch"
Gewässerabstandslinie im Gebiet „Pra da Punt" Aus dem Zonenplan 1:1'000 Brail (Teilrevision 2006):
- Wohnzone 2 auf den Parzellen Nr. 391 und 1079 im Gebiet „Ils Muots"
- Zone für öffentliche Bauten und Anlagen auf Parzelle Nr. 393 im Gebiet „Ils Muots"
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- Zone für künftige bauliche Nutzungen auf Parzellen Nr. 391, 392, 397 und 1046 im Gebiet „Ils Muots"
- Zone „Übriges Gemeindegebiet" auf Parzelle Nr. 391 im Gebiet „Ils Muots"
- Gefahrenzone 2 auf Parzellen Nr. 474, 476, 478 und 481 im Gebiet „Chant Baselgia/Crusch Plantaun"
Aus dem Generellen Erschliessungsplan 1:2'000 Zernez Mulign6/Pra da Punt (Teilrevision):
- Bestehende Erschliessungsstrasse auf Parzelle Nr. 213 im Gebiet „Muglinä" - Projektierte Erschliessungsstrasse auf Parzelle Nr. 204 im Gebiet „Muglinä" - Projektierter Parkplatz im Gebiet „Pra da Punt"
2. Der Gemeindevorstand Zernez wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.
3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art not-
wendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten
4.
Der Gemeindevorstand Zernez sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:
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Der Präsident:
/
/75i /27
Dr. Martin Schmid
Namens der Regierung
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
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