Teilrevision Parz 152
Nutzungsplanung, Grundordnung · Zernez
Dokument
- Nummer
- 11.390
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Zernez
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 03.05.2011
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zernez mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
3746_B_TR_Parz_152_11.390.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
EINGEGANGEN 12 Mai 2011 csk_
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-Gßl»
II Governo del Cantone dei Grigioni
Die Regierung des Kantons Graubünden
La regenza dal chantun Grischun
Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
Ganzen Text zeigen
03. Mai 2011
04. Mai 2011
390
I" ar
AMTSREGISTRATUR III AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG
A.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Zernez beschlossen an der Gemeinde-
versammlung vom 29. November 2006 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend unter anderem einen Zonenplan 1:2'000 Zernez.
Mit Regierungsbeschluss (RB) Nr. 159 vom 1. März 2011 wurde das Genehmi-
gungsverfahren für die am 29. November 2006 neu ausgeschiedene Wohnzone 2 hinsichtlich der im Gebiet „Urtatsch" gelegenen Parzelle Nr. 152 sistiert, bis ein Ver-
fügbarkeitsnachweis für die Überbauung, Erschliessung und zonenkonforme Nut-
zung des erwähnten Grundstückes vorliegt. Die Regierung führte dazu unter Abschnitt D, Ziffer 2 a), Seite 7 des vorgenannten RB aus, dass der Verfügbarkeits-
nachweis beispielsweise in Form eines Kaufrechtsvertrages, welcher es der Ge-
meinde ermöglicht, das Grundstück nach Ablauf einer bestimmten Hortungsfrist zu
erwerben, oder in Form eines konkreten bewilligungsfähigen Bauprojektes beigebracht werden kann.
B.
Mit Schreiben vom 14. März 2011 teilt der Gemeindevorstand Zernez dem Amt für Raumentwicklung mit, dass bei der Gemeinde
ein bewilligungsfähiges Bauprojekt für die Erstellung eines neuen Geräteschopfes auf einer rund 122 m 2 umfassenden und am nordöstlichen Eckbereich der Par-
zelle Nr. 152 gelegenen Fläche sowie fast zeitgleich
ein bewilligungsfähiges Bauprojekt für die Erstellung eines Garagenteils mit Zu-
fahrt auf einer rund 237 m 2 umfassenden und am südöstlichen Eckbereich der Parzelle Nr. 152 gelegenen Fläche
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) » 2
eingereicht worden ist. Beide genannten Teilflächen bilden Teil der am 29. November 2006 auf der Parzelle Nr. 152 ausgeschiedenen Wohnzone 2, für welche das Genehmigungsverfahren mit RB Nr. 159 vom 1. März 2011 sistiert worden ist.
Die vorgenannten, auf der Parzelle Nr. 152 projektierten neuen Bauten und Anlagen
dienen den benachbarten, sich in einer rechtskräftigen Wohnbauzone befindenden und mit Wohn- respektive teilweise Gewerbegebäuden überbauten Parzellen Nr. 1002 und 1025.
Der Gemeindevorstand Zernez beantragt, die Sistierung des Genehmigungs-
verfahrens hinsichtlich der auf der Parzelle Nr. 152 ausgeschiedenen Wohnzone 2 aufzuheben, soweit die vorstehend beschriebenen Parzellenteile betroffen sind. Mit anderen Worten beantragt er somit, die besagten Teilflächen dieser Wohnzone 2 zu
genehmigen.
C. Die Fläche, die durch die vorstehend beschriebenen Bauten und Anlagen bean-
sprucht wird, ist aus einem Situationsplan 1:500 vom 1. Dezember 2010 ersichtlich.
Dieser Situationsplan liegt dem Schreiben des Gemeindevorstandes Zernez vom
14. März 2011 bei. Aus den beiden Baugesuchen vom 22. Januar 2011 sowie vom
3. März 2011 geht ferner hervor, wie die beiden Flächen überbaut werden sollen.
Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass aufgrund der vorstehend beschriebenen Unterlagen der im RB Nr. 159 vom 1. März 2011 geforderte Ver-
fügbarkeitsnachweis für die Genehmigung der im Zonenplan 1:2'000 Zernez vom
29. November 2006 hinsichtlich der auf der Parzelle Nr. 152 ausgeschiedenen
Wohnzone 2 vorliegt, soweit eine rund 122 m 2 umfassende Fläche am nordöstlichen Eckbereich sowie eine rund 237 m 2 umfassende Fläche am südöstlichen Eckbereich
der genannten Parzelle betroffen ist. Entsprechend steht einer Genehmigung dieser Flächen der Wohnzone 2 nichts mehr im Wege. Gestützt auf Art. 49 KRG
« Informationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) »
•
3
beschliesst die Regierung:
1. Der Zonenplan 1:2'000 Zernez vom 29. November 2006 wird bezüglich der Wohnzone 2 auf der Parzelle Nr. 152 für die folgenden Teilflächen genehmigt: -
122 m2 umfassende Fläche am nordöstlichen Eckbereich der genannten
Parzelle.
237 m2 umfassende Fläche am südöstlichen Eckbereich der genannten Par-
zelle. 2.
Der Gemeindevorstand Zernez wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3. Der Gemeindevorstand Zernez sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des ARE.
4.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art er-
forderlich sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder
Amtsstelle vorbehalten.
5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6.
Mitteilung an:
Der Präsident:
Namens der Regierung
Dr. Martin Schmid
Der Kanzleidirektor:
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
3746.(1) · Gemeinde · Text des Kantons
3746.(2) · Gemeinde · Text des Kantons
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund