Teilrevision Reschen Zarnos
Nutzungsplanung, Grundordnung · Zillis-Reischen
Dokument
- Nummer
- 14.771
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Zillis-Reischen
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 12.08.2014
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zillis-Reischen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
3712_B_TR_Reschen_Zarnos_14.771.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>-» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<Informationskopie
Die Regierung Regierung Die des des Kantons Graubünden Kantons Graubünden
La regenza regenza La dal chantun chantun Grischun Grischun dal
Sitzung vom Sitzung vom
Mitgeteilt den Mitgeteilt den
11. Br
ll Governo Governo II del Cantone Cantone dei dei Grigioni Grigioni del
13. August 13. August 2014 2014
2014 August 2014 12. August 12.
Protokoll Nr. Protokoll Nr.
771 771
A. A.
Gemeinder Gemeinbeschlossen an ZillisaReischen beschlossen Gemeinde Zillis-Reischen der Gemeinde Stimmberechtigten der Die Stimmberechtigten Die an der
deversammlung vom Im EinzelEinzeldeversammlung vom 24. 24. Januar Januar 2014 2014 eine eine Teilrevision Teilrevision der der Ortsplanung. Ortsplanung. Im
verabschiedet: Planungsmittel verabschiedet: folgende Planungsmittel wurden folgende nen wurden nen -—
-— -—
Teilrevision Baugesetz Baugesetz (Art. (Art. 3, 3, 3A Teilrevision 3A und und 11) 11‘)
Zonenplan und 1:1000 Reschen, Zonenplan und Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:1000 Reschen, Zarnos Zarnos
(Teilrevision) (Teilrevision)
‚
Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:1000 Genereller Reschen, Zarnos Zarnos (Teilrevision) (Teilrevision) 1:1000 Reschen,
Planungsmitteln reichte diesen Planungsmitteln Neben diesen Neben reichte die die Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen Zillis-Reischen einen einen PlanungsPlanungs-
eidgenössiMitwirkungsbericht (PMB) und Mitwirkungsbericht und (PMB) vom vom 24. 24. Januar Januar 2014 2014 gemäss gemäss Art.
Art. 47 47 der
der eidgenössi-
schen Raumplanungsverordnung Raumplanungsverordnung (RPV) schen ein. (RPV) ein.
Das Amt Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung (ARE) Gemeinde mit Datum vom vom Das (ARE) eröffnete eröffnete der der Gemeinde mit Datum
Dezember 6. Dezember 21. November 21. November 2013 2013 einen einen Vorprüfungsbericht Vorprüfungsberichtsowie sowiemit mit E-Mail E-Mail vom vom 6. 2013 eine eine kurze kurze Nachbeurteilung. Nachbeurteilung. 2013
vom Gemeindeversammlungsbeschlusses vom desGemeindeversammlungsbeschlusses Bekanntgabe des öffentliche Bekanntgabe Die öffentliche Die GrauKanton GrauRaumplanungsgesetzes für des Raumplanungsgesetzes 24. Januar 24. Januar 2014 2014 gemäss gemäss Art.
Art. 48 48 des
für den den Kanton
bünden (KRG) (KRG) erfolgte Es gingen gingen drei Beschwerden ein. Eine bünden erfolgte am am 30. 30. Januar Januar 2014. 2014. Es drei Beschwerden ein. Eine Soziales zufolge Departement für inzwischen vom konnte inzwischen davon konnte davon vom Departement für Volkswirtschaft Volkswirtschaft und und Soziales zufolge
2014, Rückzuges abgeschrieben Rückzuges abgeschrieben werden werden (Abschreibungsverfügung (Abschreibungsverfügungvom vom 19. 19. Mai Mai 2014,
RegierungsbeBeschwerden werden verbleibenden zwei Die verbleibenden PB 4/14). PB 4/14). Die zwei Beschwerden werden in in separaten separaten Regierungsbeschlüssen behandelt.
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>-» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<Informationskopie 2
Umhaben die Im imSinne Sinnevon vonArt.
Art. 104 104 KRG
KRG haben die UmVerfahrensbeteiligung im der Verfahrensbeteiligung Rahmen der lm Rahmen
Grau— weltorganisationen Stiftung Landschaftsschutz LandschaftsschutzSchweiz Schweiz(SL) (SL) und und Pro Pro Natura Natura Grauweltorganisationen Stiftung
Raumentwicklung Graubünden bünden dem Amt Amt für für Raumentwicklung Graubünden (ARE) (ARE) mit mit E-Mail E-Mail vom vom 24. 24. März März bünden dem
indessen es indessen Stellungnahme zukommen 2014 zukommen lassen. lassen. Sie Sie haben haben es gemeinsame Stellungnahme eine gemeinsame 2014 eine
März versäumt, dieser E-MaiI-Stellungnahme E-Mail-Stellungnahmeinnert innertnützlicher nützlicherFrist Frist(d.h. (d.h. bis bis 25. 25. März versäumt, dieser
nachzureichen, so postalisch nachzureichen, Stellungnahme postalisch 2014) unterzeichnete Stellungnahme eine unterzeichnete noch eine 2014) auch noch
Commit— unterzeichneten CommitUmweltorganisationen unterzeichneten denUmweltorganisationen von den eines von aufgrund eines dies aufgrund wie dies wie
gewesen nötig gewesen KRG nötig Verfahrensbeteiligung nach der Verfahrensbeteiligung Umsetzung der ments zur ments zur Umsetzung nach Art.
Art. 104 104 KRG
wäre.
ersuchte die Gemeinde 11. Februar 2014 ersuchte Mit Schreiben vom 11. Gemeinde Zillis-Reischen Zillis-Reischen um Ge-
KRG. Rahmen von im Rahmen Revisionsvorlage im nehmigung der nehmigung der Revisionsvorlage von Art.
Art. 49
49 KRG.
B.
Gegenstand der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage Gegenstand
1. Allgemeine AllgemeineStossrichtung Stossrichtung 1.
Grundidee der der vorliegend vorliegend zu zu genehmigenden genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage Nutzungsplanungsvorlage bildet die Grundidee bildet die
Absicht der der Gemeinde Gemeinde Zillis-Reischen, Zillis-Reischen, die künftige Wohnbauentwicklung Wohnbauentwicklung auf die Absicht die künftige auf die
Hauptfraktion resp. resp. auf Hauptort Zillis Hauptfraktion auf den den Hauptort Zillis zu zu konzentrieren, konzentrieren, wo wo die die soziale soziale und und mate— mate-
rielle Versorgung Versorgung lokalisiert und eine eine entsprechend entsprechend grosse grosse Nachfrage Nachfrage nach nach rielle lokalisiert ist ist und
Wohnbauzonen besteht. Rahmen der der vorliegenden vorliegenden Wohnbauzonen besteht.Zu Zu diesem diesem Zweck Zweck wurde wurde im im Rahmen
Nutzungsplanungsvorlage grob Nutzungsplanungsvorlage grob zusammengefasst zusammengefasst beschlossen, beschlossen, einen einen Teil Teil der der in in der der
peripheren Kleinfraktion Kleinfraktion Reischen das peripheren Reischen gelegenen gelegenen unüberbauten unüberbauten Wohnbauzone Wohnbauzone in in das
westlich an an die die Zentrumsfraktion Zentrumsfraktion Zillis Zillis angrenzende angrenzende Gebiet zu transferieren transferieren westlich Gebiet Zarnos Zarnos zu
resp. umzulagern. umzulagern. Zusätzlich ein Ausnützungstransport Ausnützungstransport im Umfang von von resp. Zusätzlich wurde wurde ein im Umfang
876 m2 m2 anrechenbare anrechenbare Geschossfläche Zarnos beschlosbeschlos876 Geschossfläche (aGF) (aGF) von von Reschen Reschen nach nach Zarnos
sen. Als Als Nebeneffekt Nebeneffekt dieses dieses BauzonenBauzonen- und und Ausnützungstransportes Ausnützungstransportes kann Beisen. kann ein ein Bei-
trag zur zur möglichst möglichst weitgehenden Erhaltung des trag weitgehenden Erhaltung des schützenswerten schützenswerten Ortsbildes Ortsbildes der der FrakFrak-
tion Reischen Reischen geleistet geleistet werden, indem die bisherige unüberbaute unüberbaute Bauzonenfläche Bauzonenfläche in in tion werden, indem die bisherige
Reschen-reduziert und die die verbleibende verbleibende Reservefläche Reservefläche im Sinne der der überlieferten überlieferten Reschen reduziert und im Sinne
historischen Strassenrandbebauung Strassenrandbebauung an bereits bestehenden bestehenden ErschliessungsanErschliessungsan— historischen an die die bereits
lagen angegliedert angegliedert werden werden konnte. konnte. — — Auslöser die vorstehend vorstehend beschriebenen beschriebenen lagen Auslöser für für die
ohne Gewährleistung Informationskopie ohne « Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» <<Informationskopie
15 über 15 bereits über rechtskräftigen, bereits aufgrund der Änderungen dass aufgrund der rechtskräftigen, Umstand, dass Änderungen bildet der Umstand,
Zamos bzw. Zamos Reschen bzw. Gebieten Reschen Jahre alten die Erfüllung Erfüllung der der in in den den Gebieten Grundordnung die alten Grundordnung
mit bestehenden Quartierplanpflichten überfällig überfälligist, ist,was was aber aber zur zur Folge Folge hätte, hätte, dass dass mit bestehenden Quartierplanpflichten
werden zugeführt werden hätte zugeführt Fläche der der peripheren eine Fläche der Baureife hätte Reschen eine Bauzone Reschen peripheren Bauzone
ortsbildsiedlungsplanerischen und modernen siedlungsplanerischen müssen, und ortsbildsämtlichen modernen unter sämtlichen welche unter müssen, welche
Siedlungsentwicklung schützerischen Gesichtspunkten zugunsten zugunsten einer einer verstärkten Siedlungsentwicklung schützerischen Gesichtspunkten
sollte. in der Zentrumsfraktion Zillis eigentlich freigehalten freigehalten werden werden sollte.
Reschen) (Gebiet Reschen) Reischen (Gebiet Fraktion Reischen derFraktion Planungininder derPlanung Inhalteder 2. 2. Inhalte
als (ISOS) als Schweiz (ISOS) schützenswerten Ortsbilder Die gemäss Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der der Schweiz
Bauhistorische Baueingestufte Fraktion von nationaler Bedeutung Fraktion Reischen Reischen weist weist als als historische Bedeutung eingestufte
besoneine besonFreihaltung der Grünraum zur talseitigen Grünraum gruppe mit ihrem talseitigen zur Freihaltung der Westansicht Westansicht eine
noch nur noch künftig nur und künftig erhalten und Qualität erhalten ders wertvolle Struktur auf, auf, welche welche in in ihrer Qualität wertvolle Struktur
siedlungsverträglich werden soll. soll. Namentlich Namentlich das das Gesamtbild Gesamtbild der der entlang entlang der der siedlungsverträglich ergänzt werden
WesentliHaupterschliessungstrasse angeordneten Kleinsiedlung Kleinsiedlung Reischen Reischen soll soll im im WesentliHaupterschliessungstrasse angeordneten
der bleiben. Diesen erhalten bleiben. chen in bestehender Diesen Grundsätzen Grundsätzen folgt folgt ein ein von von der bestehender Form erhalten
Fraktionsteil im Fraktionsteil Gestaltungskonzept, welches umfassendes Gestaltungskonzept, Gemeinde welches im erarbeitetes umfassendes Gemeinde erarbeitetes
nach Reduktion der Umzonungen sowie und Umzonungen verschiedene Aus-, Reschen verschiedene Aus-, EinEin- und sowie eine eine Reduktion der nach
insgesamt von insgesamt anrechenbaren Geschossfläche möglichen anrechenbaren bisheriger Planung möglichen Geschossfläche (aGF) (aGF) von
m2 aGF wurde in die die m2 aGF 1144 m2 noch 1144 auf noch m2 auf 2020 m2 aGF vorsieht; vorsieht; die die Differenz Differenz von von 876 876 m2 2020
transferiert. Zillis transferiert. Zentrumsfraktion Zillis
Re(Gebiet ReSiedlungsrand von Konkret hat die Gemeinde von “Reischen Reischen (Gebiet Gemeinde am westlichen Siedlungsrand
einerseits Dorfzone einerseits unüberbaut gebliebenen bisher unüberbaut der bisher ha der 0.44 ha schen genannt) rund 0.44 gebliebenen Dorfzone
andererseits und andererseits Landschaftsschutzzone und überlagerter Landschaftsschutzzone der Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone mit überlagerter
und 435 und 426, 435 der Zone für Grünflächen zugewiesen (Nr. (Nr. 416, 416, 417, 417, 423, 423, 424, 424, 425, 425, 426, Grünflächen zugewiesen
und Dorfzone und einer Dorfzone neu einer Land neu Gleichzeitig wurden 463). Gleichzeitig 463). wurden in in Reschen Reschen rund rund 0.10 0.10 ha ha Land
zugeQuartierplanung zugezur Quartierplanung Pflicht zur mit Pflicht 957) mit und 957) (Parzellen Nr. Dorfzone A (Parzellen Dorfzone Nr. 415, 415, 417 417 und Parzellen den Parzellen Quartierplanung auf erfolgter Quartierplanung schafft nach erfolgter Einzonung schafft ordnet. auf den ordnet. Diese Einzonung
Rand westlichen Rand am westlichen ergänzenden Wohnüberbauung Sinne einer ergänzenden Nr. 417 und 957 im Sinne Wohnüberbauung am
resp. m2 resp. Reischens zwei Bauplätze Bauplätze mit mit einer einer jeweils jeweils zugewiesenen zugewiesenen aGF aGF von von 289 289 m2 Reischens zwei
der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 435 435 mit mit einer einer zugewiesenen zugewiesenen m2. Ein weiterer Bauplatz wurde auf der 300 m2 300 Gebäude Assekbelegten Gebäude Hofstattrecht belegten einem Hofstattrecht mit einem Dem mit Assek.festgelegt. Dem m2 festgelegt. von 400 aGF von aGF 400 m2 gesichermit gesicherNr. 135A schliesslich ein ein Anbaubereich Anbaubereich mit 135A auf der Parzelle Nr. 463 konnte schliesslich
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<Informationskopie 4
resultiert eine zugewiesen werden. werden. Daraus Daraus resultiert eine m22 zugewiesen 155 m aGF von einer aGF mit einer und mit ter von 155 Baulinie und ter Baulinie Reschen Gebiet Reschen im Gebiet m22 im 1144 m insgesamt 1144 Umfange von Neuverteilung von aGF aGF im im Umfange von insgesamt Neuverteilung von
m2). 155 m2). m2 ++ 155 m2 ++ 400 400 m2 300 m2 m2 ++ 300 (289 m2 (289
geringReischen eine Kleinfraktion Reischen Bereich der Daneben die Planung im Bereich der Kleinfraktion eine geringPlanung im beinhaltet die Daneben beinhaltet Umzonunfügige Anpassung Anpassung der der bestehenden Zonenordnung in in Form Form von von diversen diversen Umzonunbestehenden Zonenordnung
Anpassung vorhandenen Trafostationen, gen, eine Anpassung Trafostationen, eine eine Anpassung Reischen vorhandenen in Reischen der in Anpassung der der (Aufhebung des des festgelegten festgelegten Parkplatzes Parkplatzes Parzelle Parzelle Nr. Nr. 417) 417) Parkierungsplanung (Aufhebung der Parkierungsplanung
Erstrassenmässigen Erder strassenmässigen und der Wanderweges und und Wanderweges Fuss- und des Fusssowie Ergänzung des die Ergänzung sowie die
Nr. 957). Parzelle Nr. Erschliessungsanschluss Parzelle (samt Erschliessungsanschluss schliessung 957). schliessung (samt
Zarnos) (Gebiet Zarnos) Zillis (Gebiet Hauptfraktion Zillis derHauptfraktion Planungininder 3. derPlanung Inhalteder 3. Inhalte
der Wohnbauentwicklung in künftigen Wohnbauentwicklung Konzentration der Zur der künftigen in der einer Konzentration Ermöglichung einer Zur Ermöglichung
dicht aufgewertet und ortsbaulich aufgewertet Zarnos ortsbaulich Gebiet Zamos das Gebiet soll das zentralen Siedlung Zillis Zillis soll und dicht zentralen Siedlung in Zweck in diesem Zweck bestehende Wohnzone überbaut werden. Die Die bestehende Wohnzoneinin Zarnos Zarnos soll soll zu zu diesem überbaut werden.
Zarnos Das Gestaltungskonzept erweitert werden. Richtung erweitert westliche werden. Das Gestaltungskonzept für für das das Gebiet Gebiet Zarnos westliche Richtung
resp. Wohnzo— Neueinzonung von sieht eine Neueinzonung von rund rund 0.40 0.40 ha ha Land Land in in die die Wohnzone Wohnzone 0.4 0.4 resp. Wohnzosieht eine
ReGebiet Rene resp. Verteilung Verteilung der der aus aus dem dem Gebiet Konsumation resp. gleichzeitiger Konsumation unter gleichzeitiger 0.5 unter ne 0.5
876 m2 von 876 vor. aGF von herbeitransferierten aGF schen m2 vor. schen herbeitransferierten
westlich Gemeindegebiet westlich übrige Gemeindegebiet das übrige Zweck das diesem Zweck zu diesem Konkret Gemeinde zu die Gemeinde hat die Konkret hat
m2) (3975.60 m 2) bestehenden Wohnzone der bestehenden entlang Wohnzone 0.5 0.5 Zarnos Zarnos der der Wohnzone Wohnzone 0.4 0.4 (3975.60 entlang der
rund resp. rund m2 resp. 4020.30 m2 (total 4020.30 zugewiesen (total m2) zugewiesen (44.70 m2 Wohnzone 0.5 der Wohnzone resp. 0.5 (44.70 resp. der
Gewährleistung zur Gewährleistung Quartierplanung wurde zur Quartierplanung Pflicht zur 0.40 ha). Die wurde zur vorbestandene Pflicht Die vorbestandene 0.40 ha).
dem Gegenüber dem ausgedehnt. Gegenüber Fläche ausgedehnt. eingezonte Fläche neu eingezonte die neu einer auf die Gesamtplanung auf einer Gesamtplanung
hat die bedeutsam eingestuften national bedeutsam gemäss eingestuften historischen historischen Ortskern Ortskern Zillis Zillis hat die als national ISOS als gemäss ISOS
Wohnzone Gestaltungspuffers im grünen Gestaltungspuffers Schaffung eines Gemeinde zur Schaffung eines grünen im Süden Süden der der Wohnzone Gemeinde zur
siedals siedGrünflächen als für Grünflächen Zone für haltende Zone m2 haltende 349.50 m2 rund 349.50 eine rund Zarnos eine 0.4 Zarnos reSp. 0.4 0.5 resp. 0.5
Parzelüberbaubarer Freiraumstreifen nicht überbaubarer lungsgliedernder, nicht lungsgliedernder, Freiraumstreifen festgelegt festgelegt (Bereich (Bereich der der Parzel-
künftige Strassenraum Der künftige 816). Der und 816). 815 und 501, 815 349, 501, Nr. 349, len Nr. len Strassenraum wurde wurde praxisgemäss praxisgemäss dem dem zugeordnet. üG zugeordnet. üG
angezur angeführt zur m22 führt herbeitransferierte aGF Reischen herbeitransferierte Fraktion Reischen der Fraktion aus der Die aus Die aGF von von 876 876 m
nebst strebten Die Planung Planung im im Gebiet Gebiet Zarnos Zarnos erfordert erfordert letztlich letztlich nebst Nutzungsverdichtung. Die strebten Nutzungsverdichtung.
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<Informationskopie
Wanderweges und Wanderweges diversen kleinflächigen Umzonungen Umzonungen eine eine Ergänzung Ergänzung des des FussFuss- und diversen kleinflächigen
Erschliessung. sowie eine Anpassung der strassenmässigen Erschliessung. 4. Besondere Besondere Inhalte Inhalte 4.
Verbindung in Verbindung 3A) in Baugesetz (Art. Vorschrift im Die Gemeinde im Baugesetz (Art. 3A) Gemeinde hat über eine neue Vorschrift
GenerelFlächenbezeichnung im schraffierten Flächenbezeichnung mit einer im Zonenplan Zonenplan und und Genereleiner vertikal blau schraffierten
eingezon— Sicherstellung der len der Verfügbarkeit Verfügbarkeit sowohl sowohl des des neu neu eingezonGestaltungsplan die Sicherstellung Ien Gestaltungsplan
Wohnbauzonen unüberbauten Wohnbauzonen vorbestandenen unüberbauten bereits vorbestandenen ten Baulandes der bereits auch der als auch B'aulandes als Pflicht gesetzliche Pflicht sichergestellt. Die Regelung Regelung beinhaltet beinhaltet auf auf der der einen einen Seite Seite eine eine gesetzliche sichergestellt. Die
der Grundeigentümer, eingezonten Grundstücke Grundstücke innert innert einer einer vorgegebenen vorgegebenen Frist Frist Grundeigentümer, ihre eingezonten
überbauen, und auf zu überbauen, auf der der anderen Seite Seite das das Recht Recht der der Gemeinde, Gemeinde, die die Grundstücke Grundstücke
übernehmen, sofern zum Verkehrswert zu übernehmen, sofern die die Grundeigentümer Grundeigentümer der der Bauverpflichtung Bauverpflichtung
innert Frist nicht nachkommen.
C. C.
Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung Übereinstimmung mit
Genehmigungsbehörde u.a. kantonalen Genehmigungsbehörde der kantonalen obliegt der RPG obliegt Gemäss Art. Gemäss Art. 26 Abs. 2 RPG u.a. die die
Übereinstimmung der Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne Nutzungspläne mit mit der der Richtplanung. Richtplanung. Es Es ist ist somit somit
2000 Graubünden 2000 Richtplan Graubünden OP-Teilrevision mit vorliegende OP-Teilrevision die vorliegende prüfen, ob die zu prüfen, mit dem dem Richtplan
dem 19. September Bundesrat genehmigt (RIP2000, vom (RIP2000, vom Bundesrat genehmigt am am 19. September2003) 2003) sowie sowie mit mit dem
Richtplan regioWamala Regionalen Richtplan rechtskräftigen Regionalen regioViamala (RRIP (RRIP Viamala) Viamala) übereinstimmt. übereinstimmt.
werden, festgehalten werden, PMB festgehalten Ausführungen im umfassenden Ausführungen die umfassenden gestützt auf die kann gestützt Es kann Es im PMB
dass die Revisionsvorlage richtplankonform ist.
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<Informationskopie
D.
Teilrevision Baugesetz Baugesetz Teilrevision
beschlossene Teilrevision 2014 beschlossene Die Teilrevision des des Baugesetzes Baugesetzes (Art. (Art. 3, 3, 3A 3A und und Januar 2014 24. Januar am 24. Die am
Bemerkungen Anlass; 11) zu keinen keinen besonderen besonderen Bemerkungen Anlass; sie sie kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. gibt zu 11) gibt
E.
Genereller Gestaltungsplan und Genereller Zonenplan und Zonenplan Gestaltungsplan 1:1000 1:1000 Reschen, Reschen, Zarnos Zarnos
1. Ausgangslage Ausgangslage 1.
Reschen Gebieten Reschen Ortsplanungsrevision sind vorliegenden Ortsplanungsrevision Im sind in in den den Gebieten der vorliegenden Rahmen der lm Rahmen
Gesamtumfang Neueinzonungen im (Fraktion Zillis) und Zarnos Reischen) und (Fraktion Reischen) (Fraktion Zarnos (Fraktion Zillis) Neueinzonungen im Gesamtumfang
unter Planung unter diese Planung prüfen, ob vorgenommen worden. ha vorgenommen 0.50 ha rund 0.50 von rund von worden. Es Es ist ist zu zu prüfen, ob diese
den Aspekten Aspekten der der Bauzonen-Kompensation, Bauzonen-Kompensation, der Bauzonengrösse, der Siedlungsden der Bauzonengrösse, der Siedlungs-
Baulandverfügbarkeit genehmigungsfähig sowie der entwicklung sowie entwicklung der Baulandverfügbarkeit genehmigungsfähig ist. ist.
2. Beurteilung Beurteilung unter unter dem dem Aspekt Aspekt der der Kompensation Kompensation 2.
Die Einzonungen Einzonungen im Reschen betreffen 957 Die im Gebiet Gebiet Reschen betreffen die die Parzellen Parzellen Nr. Nr. 415, 415, 417 417 und und 957
und umfassen umfassen total rund 0.10 0.10 ha ha (Dorfzone (Dorfzone und Dorfzone A), die Einzonungen Einzonungen und total rund und Dorfzone A), und und die
Gebiet Zarnos Zarnos (auf Parzellen Nr. 819 und 820) 820) im Gebiet (auf den den Parzellen Nr. 497, 497, 815, 815, 816, 816, 817, 817, 818, 818, 819
betragen insgesamt ha (Wohnzone (Wohnzone 0.4 und Wohnzone Wohnzone 0.5) 0.5) (Summe: (Summe: betragen insgesamt rund rund 0.40 0.40 ha 0.4 und
0.50 ha). ha). 0.50
Diesen Einzonungen Einzonungen steht Reschen von insgesamt rund rund Diesen steht eine eine Auszonung Auszonung im im Gebiet Gebiet Reschen von insgesamt
0.44 ha ha (Umzonung (Umzonung von von Teilen Teilen der der bisherigen bisherigen Dorfzone Dorfzone in in die die Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone 0.44 und in in die die Zone Zone für für Grünflächen Grünflächen auf Parzellen Nr. und auf den den Parzellen Nr. 416, 416, 417, 417, 423, 423, 424, 424, 425, 425, 426, 426,
435 und und 463) 463) sowie sowie eine eine Auszonung Auszonung im im Gebiet Gebiet Zarnos insgesamt rund rund 0.06 0.06 ha ha 435 Zarnos von von insgesamt
(Umzonung von Grünflächen im im BereiBerei(Umzonung von Wohnzone Wohnzone 0.5 0.5 in in das das üG üG und und in in die die Zone Zone für für Grünflächen Parzellen Nr. Nr. 347, 347, 348, 348, 349, 349, 497 497 und und 501) 501) gegenüber gegenüber (Summe: (Summe: ebenfalls ebenfalls che der Parzellen
0.50 ha). ha). Sowohl Sowohl bei Grünflächen als Übrigen GemeindegeGemeindege0.50 bei der der Zone Zone für für Grünflächen als auch auch beim beim Übrigen
biet handelt handelt es es sich sich offensichtlich offensichtlich um um Nichtbauzonen, Nichtbauzonen, weshalb weshalb die die entsprechenden entsprechenden biet
Zuweisungen entgegen Beschwerden vertretenen Zuweisungen entgegen der der in in den den Beschwerden vertretenen Auffassung Auffassung ohne ohne weiteweite-
res als als kompensationstaugliche kompensationstaugliche Auszonungen res Auszonungen betrachtet betrachtet werden werden können. können.
«<<Informationskopie Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne 7
nachildungen im nachstehenden Abbildungen Diese Vorgänge im Detail Detail nachkonnen in den beiden beiden nachstehenden D Vorg"ange können
vollzogen werden:
Ingrid"
35,0134:
—1z g
ohne Gewährleistung Informationskopie ohne « Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» <<Informationskopie
I%
°e%e'rg
fieleelle
a
1
äraäli33Giä
1
W4MMK
mommm “#mwm
6mm
MQWHRE
hmm
WSIIIE
) 1
Mammm Mammuü
3g3N 3 3 ssei2
b a ä ä a sa a
m
au
DIAI'IÜG
Mm
fi
RMhMfiimn
1
xa w
24
Kanu
1 11
WMMM
1
“04|t
1
äe
3122
' i: 5‘
nur;
1
mm1“-
1
i:
am“?
1
Es kann kann zusammenfassend zusammenfassend festgehalten Gemeinde die EinzonunEs festgehalten werden, werden, dass dass die die Gemeinde die Einzonun-
gen von von 0.50 0.50 ha ha (0.10 (0.10 ha ha ++ 0.40 0.40 ha) ha) über über gleichzeitig gleichzeitig vorgenommene vorgenommene Umzonungen Umzonungen gen
von 0.50 0.50 ha ha (0.44 (0.44 ha ha + + 0.06 0.06 ha), ha), welche welche allesamt allesamt gleichwertig gleichwertig als als Auszonungen Auszonungen bebevon
trachtet werden werden können, können, vollständig vollständig kompensiert kompensiert hat. hat. trachtet
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung lnformationskopie ohne <<Informationskopie
9
Wohnbauzonen der Wohnbauzonen Grösse der derGrösse Aspektder demAspekt unterdem 3. Beurteilungunter 3. Beurteilung
Ortsvorliegenden Ortsder vorliegenden Rahmen der Wie vorstehend aufgezeigt worden worden ist, ist, sind sind die die im Rahmen vorstehend aufgezeigt
albeschlossenen Einzonungen planungsrevision beschlossenen Einzonungen durch durch gleich gleich grosse grosse Auszonungen, Auszonungen, al-
vorliegenden der vorliegenden Rahmen der im Rahmen kompensiert worden. so flächengleich, worden. Es Es erfolgte erfolgte im flächengleich, kompensiert
rechtskräftigen der rechtskräftigen Vergrösserung der Ortsplanungsrevision mit anderen anderen Worten Worten keine Vergrösserung Ortsplanungsrevision mit
nur OrtsplanungsreviSion nur Bauzonen. Unter diesen Umständen wäre die vorliegende Ortsplanungsrevision Bauzonen.
dann unter dem Aspekt Aspekt der der Grösse Grösse der der Wohnbauzonen Wohnbauzonen problematisch, problematisch, wenn wenn
dimensionsmässig Zillis-Reischen dimensionsmässig Gemeinde Zillis-Reischen der Gemeinde Wohnbauzonen der aktuellen Wohnbauzonen a) die aktuellen a)
derart RPG derart voraussichtlichen Bedarf den voraussichtlichen Bedarffür für 15 15 Jahre Jahre gemäss gemässArt. Art. 15 15 Abs. Abs. 11 RPG
RPG 15 Abs. übersteigen würden, stark übersteigen würden, dass dass die die Gemeinde Gemeinde gestützt gestützt auf auf Art.
Art. 15 Abs. 22 RPG
zur Vornahme von Bauzonenreduktionen (Auszonungen) (Auszonungen) verpflichtet verpflichtet wäre, wäre, und
der Auszonungen wegen notwendigen) Auszonungen (allenfalls notwendigen) solcher (allenfalls Vornahme solcher b) wenn wegen der b) wenn die Vornahme
vorliegenden Ortsplanungs-Teilrevision erschwert erschwert oder oder gar gar verunmöglicht verunmöglicht würde. würde.
zur a) zur lit. a) (vorstehend lit. Zillis-Reischen im Gemeinde Zillis-Reischen die Gemeinde Ob die Ob im Sinne Sinne des des ersten ersten Punktes Punktes (vorstehend
beurteilen. zu beurteilen. schwierig zu Bauzonenreduktionen verpflichtet Vornahme von . Vornahme von Bauzonenreduktionen verpflichtet wäre, wäre, ist ist schwierig
Wohnbauzonen über Bereiche der Wohnbauzonen Gemeinde im Bereiche die Gemeinde einen, dass die Tatsache ist zum einen, Tatsache
noch unüberbaute unüberbaute Reserven Reserven von 1.98 ha ha verfügt noch von 1.98 verfügt und und dass dass der der Wohnbauzonenbedarf Wohnbauzonenbedarf
in den den nächsten nächsten 15 15 Jahren Jahren realistischerweise realistischemreise ca. (siehe PMB PMB S. S. 17). 17). in ca. 1.1. 1.1. ha ha beträgt beträgt (siehe
andeübersteigen also Reserven übersteigen Die Reserven also den den Bedarf Bedarf um um ca. ca. 0.88 0.88 ha. ha. Tatsache Tatsache ist zum ande-
20über 20rechtskräftige Ortsplanung eine rechtskräftige über eine Gemeinde über die Gemeinde dass die ren, dass ren, Ortsplanung verfügt, verfügt, die die über
Grundlagen gesetzlichen Grundlagen geänderten gesetzlichen inzwischen geänderten aufgrund-von daher aufgrund und daher jährig jährig ist und von inzwischen
Raumplanung die Raumplanung über die Bundesgesetzes über des Bundesgesetzes Teilrevision des KRVO; Teilrevision und KRVO; KRG und (u.a. KRG (u.a.
Planung rechtskräftigen Planung der rechtskräftigen Unübersichtlichkeit der der Unübersichtlichkeit aufgrund der zuletzt aufgrund nicht zuletzt und nicht RPG) und RPG)
(zehn Teilrevisionen Teilrevisionen seit 1993) gestützt gestützt auf auf Art.
Art. 21 21 RPG
RPG eine eine Gesamtüberarbeitung Gesamtüberarbeitung (zehn seit 1993)
die sie, die beabsichtigt sie, Entsprechend beabsichtigt bewusst. Entsprechend Gemeinde bewusst. die Gemeinde sich die ist sich Dessen ist verdient. Dessen verdient.
nötige Gesamtüberarbeitung Gesamtüberarbeitung und Sinne von von nötige und Anpassung Anpassungder der Nutzungspläne Nutzungspläne im im Sinne
Art. 21 21 RPG
RPG nach nach dem dem Inkrafttreten Inkrafttreten der der jüngsten RPG-Revision (1. Mai 2014) vorzuArt. jüngsten RPG-Revision
nehmen, was sicherlich vertretbar auch bewusst, bewusst, dass dass sie sie nehmen, was sicherlich vertretbar ist. ist. Die Die Gemeinde Gemeinde ist ist sich sich auch
im Rahmen Rahmen dieser dieser anstehenden anstehenden Gesamtüberarbeitung Gesamtüberarbeitung der gehalten ist, ist, im der Ortsplanung Ortsplanung gehalten
die Wohnbauzonen Wohnbauzonen unter Bauzonengrösse zu überprüfen. Ob Ob sich sich die unter dem dem Aspekt Aspekt der der Bauzonengrösse zu überprüfen.
aufgrund dieser dieser Überprüfung Überprüfung geradezu 15 aufgrund geradezu Bauzonenreduktionen Bauzonenreduktionen im im Sinne Sinne von von Art.
Art. 15 Abs. 2
2 RPG RPG aufdrängen aufdrängen werden, werden, hängt hängt u.a. u.a. davon die jetzige Abs. davon ab, ab, inwieweit inwieweit sich sich die jetzige Re-'
«<<Informationskopie Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne 100
Aufgrund hat. Aufgrund verkleinert hat. Gesamtrevision verkleinert derGesamtrevision serve Zeitpunkt der zumZeitpunkt bis zum ha bis 0.88 ha von 0.88 serve von der nachvollziehbaren Ausführungender derGemeinde Gemeinde im im PMB PMB und und in in den den Vernehmlas— Vernehmlasnachvollziehbaren Ausführungen
sungen ist inin den den kommenden kommenden Jahren Jahren mit mit einem einem weiweiPlanungsbeschwerden ist sungen zu den Planungsbeschwerden ist, ausgeschlossen ist, nicht ausgeschlossen dass nicht so dass rechnen, so teren Anstieg zu rechnen, Wohnbevölkerung zu Anstieg der Wohnbevölkerung
kommen umhin kommen Bauzonenreduktio vonBauzonenreduktionen dass die Gemeinde umhin Vornahme von dieVornahme um die Gemeinde um
wird.
Ortsplanung der Ortsplanung Teilrevision der vorliegenden Teilrevision der vorliegenden Letztlich kann dies Beurteilung der die Beurteilung für die dies für Letztlich kann vorlie— die vorlieist die erwähnt, ist hievor) erwähnt, indessen offen bleiben. bleiben. Wie Wie vorstehend (siehe Iit. lit. bb hievor) vorstehend (siehe indessen offen
gende Ortsplanungsrevision unter dem dem Aspekt Aspektder der Grösse Grösse der der Wohnbauzonen Wohnbauzonen weiter weiter Ortsplanungsrevision unter Bauzonenreduktionspflicht einerBauzonenreduktionspflicht Annahme einer der Annahme nebst der nur dann wenn nebst problematisch, wenn dann problematisch,
der Teilrevision der vorliegende Teilrevision die vorliegende dass die müsste, dass zusätzlich davon ausgegangen ausgegangen werden werden müsste, zusätzlich davon
verunmögligar verunmögliOrtsplanung (allfällige notwendige) notwendige) Auszonungen Auszonungen erschweren erschweren oder oder gar Ortsplanung (allfällige
Wohnrechtskräftigen Wohndie rechtskräftigen werden die dargelegt, werden Wie dargelegt, verneinen. Wie zu verneinen. ist zu Das ist chen würde. Das chen würde.
die vergrössert; die nicht vergrössert; Ortsplanung nicht der Ortsplanung Teilrevision der vorliegende Teilrevision die vorliegende bauzonen durch die bauzonen durch
über werden über Bauzonen werden geschaffenen Bauzonen neu geschaffenen im Rahmen Planung neu vorliegenden Planung der vorliegenden Rahmen der
Nichtbauzogleichzeitig vorgenommene Zuweisungen Zuweisungen von von bisherigen bisherigen Bauzonen Bauzonen zu zu Nichtbauzogleichzeitig vorgenommene
allfällige eine allfällige würde eine kompensiert. So nen auf den den Quadratmeter So gesehen gesehen würde Quadratmeter kompensiert. praktisch auf nen praktisch
nur OP—Gesamtüberarbeitung nur bevorstehenden OP-Gesamtüberarbeitung der bevorstehenden Auszonungspflicht im Rahmen Rahmen der Auszonungspflicht im
dann präjudiziert,wenn wenn die die rechtskräftige rechtskräftigeWohnzone Wohnzone0.5 0.5 Zarnos Zarnos (oder (oder TeiTeinachteilig präjudiziert, dann nachteilig
zur Gesamtbetrachtung die einer Gesamtbetrachtung le die einzige einzige oder oder geeignetste geeignetste Zone Zone zur aufgrund einer davon) aufgrund Ie davon)
jetzt der jetzt allfälliger Auszonungen Vornahme allfälliger Vornahme Auszonungenbilden bildenwürde würde(zumal (zumaldiese diese Zone Zone wegen wegen der
Auszonungsals Auszonungserfolgten westlichenAngliederung Angliederungder derWohnzone Wohnzone 0.4 0.4 Zarnos als erfolgten westlichen
käme). ernsthaft in mehr ernsthaft kaum mehr potenzial kaum potenzial in Frage Frage käme).
dass keineswegs so, Gesamtbetrachtung verhält Aufgrund einer Gesamtbetrachtung verhältes es sich sich indessen indessen keineswegs so, dass Aufgrund einer geeignetste oder geeignetste einzige oder rechtskräftigen Wohnzone der rechtskräftigen Land der das Land Wohnzone 0.5 0.5 Zarnos das einzige
im Auszonungspotential der Auszonungspotential der Gemeide Gemeide Zillis-Reischen Zillis-Reischendarstellt. darstellt.Wenn Wenn die die Gemeinde Gemeinde im
auszonungspflichtig schon auszonungspflichtig Ortsplanung schon der Ortsplanung Totalrevision der anstehenden Totalrevision der anstehenden Rahmen der Rahmen
die ausgerechnet die geeignetere Varianten werden dafür weit weit geeignetere Varianten als ausgerechnet bestünden dafür sollte, bestünden werden sollte,
beispielsweise so beispielsweise Zarnos, so 0.5 Zarnos, W 0.5 Wohnzone W Wohnzone
187, westlich der Quartierplangebiet westlich -- imimQuartierplangebiet der Kirche KircheZillis Zillis(Parz. (Parz.Nr. Nr.179, 179,180, 180, 184, 184, 185, 185, 187,
ZöA); m2 ZöA); 1000 m2 Dorfzone ++ ca. m2 Dorfzone 2400 m2 ca. 2400 188 l/ ca. ca. 1000 188
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>-» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<Informationskopie 11 11
Freiräume im im Gebiet Gebiet Bot Bot da da Mulegn, Mulegn, welche welche teilweise teilweise bereits bereits siedlungsgliedernde Freiräume - siedlungsgliedernde W 0.35); 0.35); m2 w 1500 m 172 l/ ca. mit überlagert sind sind (Parz. (Parz. Nr. Nr. 36, 36, 172 ca. 1500 Freihaltezone überlagert einer Freihaltezone mit einer
Flächen überbaubare Flächen Gründen kaum kaum überbaubare topograflschen Gründen erschlossene und aus topografischen -. nicht erschlossene
Dorfzone); m2 Dorfzone); ca. 400 Nr. 468 (Parz. Nr. Suletschas (Parz. im 468 l/ ca. 400 m Gebiet Suletschas im Gebiet
Parund kaum kaum eigenständig eigenständig nutzbare nutzbare Parunüberbaute und liegende, unüberbaute Bauzonenrand liegende, - am Bauzonenrand und zellenteile am Siedlungsrand von Zillis Zillis und und Reischen Reischen (Parz. (Parz. Nr. Nr. 396, 396, 397, 397, 419 419 und Siedlungsrand von
Dorfzone). m2 Dorfzone). 500 m2 ca. 500 470 /l ca. 470
Es kann daher festgestellt werden, werden, dass dass die die Gemeinde Gemeinde im im Hinblick Hinblick auf auf die die anstehenanstehende Totalrevision der Ortsplanung über genügend genügend unüberbaute unüberbaute Bauzonenflächen Bauzonenflächen verver-
fügt, Auszonungen geeignet geeignet sind, sind, ohne ohne dass dass dafür dafür notwendige Auszonungen allenfalls notwendige fügt, welche für allenfalls
müsste. die rechtskräftige Wohnzone W 0.5 in Zarnos beansprucht beansprucht werden werden müsste.
Siedlungsentwicklung sinnvollen Siedlungsentwicklung einersinnvollen Aspekteiner demAspekt 4. unterdem Beurteilungunter 4. Beurteilung
Interes— Mit der vorliegenden Planung werden peripher gelegene gelegene Wohnbauzonen Wohnbauzonen im im Intereserschlossene, zentral se einer guten Wohnqualität an gut erschlossene, zentral gelegene gelegene Standorte umge-
Es Überbauung mobilisiert lagert, Weise für für die die Überbauung mobilisiert werden. werden. Es Iagert, wo sie in innovativer Art und Weise Raumplanung überGrundsätzen der und Grundsätzen Zielen und den Zielen mit den eine mit handelt sich dabei der Raumplanung überum eine dabei um handelt 'sich
Standortentwicklung unterstützungswürdige zweckmässige einstimmende und daher unterstützungswürdige zweckmässige Standortentwicklung
Siedlungsentwick— konzentrierten Siedlungsentwicknachhaltigen konzentrierten einer nachhaltigen dient einer Sie dient Raum. Sie im ländlichen Raum. im ländlichen
Versorund VersorInfrastrukturen und alle Infrastrukturen Hauptort Zillis, lung Zillis, wo wo auch auch alle erschlossenen Hauptort gut erschlossenen Iung im gut
haushälterigungseinrichtungen bestehen (sogenanntes (sogenanntes Konzentrationsprinzip). Konzentrationsprinzip). Die Die haushälterigungseinrichtungen bestehen
und modellhaft und geradezu modellhaft sche Nutzung nach Art. Art. 1 RPG ist damit geradezu Boden nach Nutzung des Gutes Boden
gut gewährleistet. Dass in grundlegender Art und Weise gewährleistet. Dass dadurch dadurch im im Gebiet Gebiet Zarnos Zarnos gut grundlegender Art
geeignetes Landwirtschaftslandverloren verlorengeht, geht,lässt lässtsich sich nicht nicht leugnen. leugnen. Dies Dies ist ist jejegeeignetes Landwirtschaftsland eingezonte neu eingezonte das neu gehört das relativieren: zum Hinsicht zu doch in zweifacher zu relativieren: zum einen einen gehört zweifacher Hinsicht
Landwirtder Landwirtnicht der Ortsplanung nicht rechtskräftigen Ortsplanung der rechtskräftigen nach der schon nach Zarnos schon in Zarnos Land Land in
GeÜbrigen Geschaftszone, sondern dem dem Übrigen Gemeindegebiet an, an, wobei wobei diesem diesem Übrigen Übrigen Gemeindegebiet schaftszone, sondern im Reservebaugebiet zukam. Charakter von meindegebiet der Charakter von Reservebaugebiet zukam. Zum Zum anderen anderen wird wird im meindegebiet der
einer Landwirtschaftsland aus geeignetes Landwirtschaftsland gut geeignetes ebenfalls gut Gegenzug aus einer Reschen ebenfalls Gegenzug in Reschen
Bauzone entlassen und der der Landwirtschaftszone zugevViesen. zugewiesen.
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<Informationskopie 12 12
umfassenein umfassenWohnverhältnissen ein optimalen Wohnverhältnissen Die Gemeinde von optimalen Schaffung von zur Schaffung hat zur Gemeinde hat
pt in des, nach qualitativen Massstäben erarbeitetes Gestaltungskonze Gestaltungskonzept in der der vorliegenvorliegenMassstäben erarbeitetes den Planung umgesetzt, welches sowohl sowohl die die Erhaltung Erhaltung und und eine eine verträgliche verträgliche WeiterWeiterumgesetzt, welches
der entwicklung des historisch wertvollen Siedlungsbildes Siedlungsbildesvon von Reischen Reischen (im (im Sinne Sinne der historisch wertvollen entwicklung des
des Ergänzung des verträgliche Ergänzung ortsbaulich verträgliche eine ortsbaulich auch eine Vorgaben des RIP2000) als auch RlP2000) als Vorgaben des
Bauzonenflächen betreffenden Bauzonenflächen Verfügbarkeit der Die Verfügbarkeit Hauptortes der betreffenden gewährleistet. Die Zillis gewährleistet. Hauptortes Zillis
einer sichergestellt, was (Art. 3A) Baugesetz (Art. im Baugesetz ist über 3A) sichergestellt, was einer Regelung im innovative Regelung eine innovative über eine
und unerwünschten Baulandhortung damit unerwünschten längerfristigen und damit Baulandhortung inin zeitgemässer zeitgemässer Art Art und längerfristigen und
schliesslich ' Mehrwert infolge Weise entgegenwirkt. infolge Einzonung Einzonung wird wird schliesslich entstandene Mehrwert Der entstandene entgegenwirkt. Der
— in Parzelle — betroffene Parzelle Einzonung betroffene —bezogen bezogenauf auf die die jeweilige, jeweilige, von von der der Einzonung in Form Form einer einer -
EinzoNutzungsreduktion von Nutzungsreduktion von 20 20 % % zur zur Abschöpfung Abschöpfung gebracht, gebracht, womit womit die die durch durch die die Einzo-
und gezielten und Quartierplanung optimal der Quartierplanung Rahmen der im Rahmen nung aGF im optimal zur zur gezielten geschaffene aGF nung geschaffene
kann. verwendet werden Verteilung verwendet ortsverträglichen Verteilung ortsverträglichen werden kann.
Baulandverfügbarkeit der Baulandverfügbarkeit Aspektder demAspekt unterdem Beurteilungunter 5. Beurteilung 5.
15 Baulandverfügbarkeit im Sicherstellung der der Sicherstellung Aspekt der dem Aspekt Unter dem Unter der Baulandverfügbarkeit im Sinne Sinne von von Art.
Art. 15
werden. genehmigt werden. weiteres genehmigt ohne weiteres Planung ohne vorliegende Planung die vorliegende kann die RPG kann d. RPG lit. d. 4 lit. Abs. 4 Abs.
Bauvereine Bauvereinerseits eine Baugesetzes einerseits des Baugesetzes 3A des
Art. 3A
neuen Art. dem neuen mit dem hat mit Gemeinde hat Die Gemeinde Die
Boden Gemeinwesen den andererseits statuiert, und andererseits pflichtung eingeführt und statuiert, dass dass das das Gemeinwesen den Boden pflichtung eingeführt
übernehmen Verkehrswert übernehmen zum Verkehrswert Bauverpflichtung zum der Bauverpflichtung Missachtung der einer Missachtung Falle einer im Falle im
kann.
vom Zarnos vom Reschen, Zarnos Gestaltungsplan 1:1000 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Zonenplan und Der Zonenplan Der 1:1000 Reschen,
genehmigt Bemerkungen Anlass; weiteren Bemerkungen keinen weiteren zu keinen 24. Januar 24. Januar 2014 2014 gibt gibt zu Anlass; er er kann kann genehmigt
werden.
F.
1:1000 Reschen, Erschliessungsplan 1:1000 Genereller Erschliessungsplan Genereller Reschen, Zarnos Zarnos (Teilrevision) (Teilrevision)
vom (Teilrevision) vom Zarnos (Teilrevision) Reschen, Zarnos Erschliessungsplan 1:1000 Generelle Erschliessungsplan Der Generelle Der 1:1000 Reschen,
Bemerkungen Anlass; keinen Bemerkungen 2014 gibt Januar 2014 24. Januar 24. gibt zu zu keinen Anlass; er er kann kann genehmigt genehmigt werden. werden.
« Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<Informationskopie
13
13
G. G. Umweltorganisationen Beschwerderecht der Umweltorganisationen Beschwerderecht der
1. Ausgangslage Ausgangslage 1.
Umweltorganisabeschwerdeberechtigten Umweltorganisadie beschwerdeberechtigten müssen die Gemäss
Art. 104 Abs. 2
KRG müssen 2 KRG 104 Abs. Gemäss Art.
Remehr förmlich tionen förmlich Planungsbeschwerde Planungsbeschwerde an an die die Renicht mehr Nutzungsplanung nicht der Nutzungsplanung in der tionen in
OPregierungsrätlichen OPdes regierungsrätlichen WeiterZUges des des Weiterzuges gierung Möglichkeit des die Möglichkeit um die erheben, um gierung erheben,
Bundesgericht) (Venualtungsgericht, Bundesgericht) Gerichte (Verwaltungsgericht, Genehmigungsbeschlusses an die die Gerichte Genehmigungsbeschlusses an
KRG geEs genügt, nicht genügt, wenn wenn sie sie sich sich während während der der in in Art.
3 weitere Artikel
Art. 48
48 Abs. Abs. 4 4 KRG geverwirken. Es zu verwirken. nicht zu
regelten bei der der Fachstelle Fachstelle (ARE) (ARE) anmelden anmelden und und wenn wenn sie sie dadaBeschwerdeauflage bei regelten Beschwerdeauflage Fachstelle gesetzten der Fachstelle nach einer von von der gesetzten Frist Frist eine eine Stellungnahme Stellungnahme einreichen. einreichen. innert einer nach innert
November 2005 1. November Commitment vom 2. Commitment 2. vom 1. 2005
zuMitwirkungsmodalitäten hat spezifischen Mitwirkungsmodalitäten dieser spezifischen Verdeutlichung dieser Zur Verdeutlichung Zur hat das das ARE ARE zu-
Umweltorganisationen, u.a. sammen u.a. auch auch zusammen zusammen mit der Stiftung sammen mit mehreren Umweltorganisationen,
zur Konzept zur Graubünden, ein Natura Graubünden, Landschaftsschutz Schweiz und und mit mit der der Pro Pro Natura ein Konzept Landschaftsschutz Schweiz
Commitals Commitanschliessend als ausgearbeitet, das KRG ausgearbeitet, 2 KRG Abs. 2 104 Abs. Umsetzung von Art.
Art. 104 das anschliessend
Umsetzung von
mit Umweltorganisationen mit die Umweltorganisationen haben die Darin haben unterzeichnet worden ment worden ist. ist. Darin allseitig unterzeichnet ment allseitig
Verfahren ansofern sie sich für ein entsprechendes Verfahren sie, sofern vereinbart, dass sie, dem ARE vereinbart,
Stellungunterzeichnete Stellungund unterzeichnete schriftliche und eine schriftliche Frist eine vorgegebener Frist binnen vorgegebener melden, binnen melden,
des Datum des nahme Entscheidendfür für die die Fristeinhaltung Fristeinhaltung soll soll dabei dabei das das Datum einreichen. Entscheidend nahme einreichen.
vereinbart, dass Organisationen haben Die Organisationen sein. Die Poststempels sein. Poststempels haben mit mit dem dem ARE ARE zudem zudem vereinbart, dass
Stellungnahme vorgängig die Stellungnahme sie die sie vorgängig auf auf freiwilliger freiwilliger Basis Basis auch auch per per E-Mail E-Mail zustellen, zustellen, wowo-
nicht von dies nicht dass dies klar war, bei klar bei war, dass von der der förmlichen förmlichen schriftlichen schriftlichen Einreichung Einreichung entbindet. entbindet.
Vorliegend haben sich die die Stiftung Stiftung Landschaftsschutz Landschaftsschutz Schweiz Pro Natura Natura Vorliegend haben sich Schweiz und und Pro
ARE dem ARE demnach dem hätten demnach gemeldet. Sie 2014 gemeldet. März 2014 Graubünden beim Graubünden beim ARE ARE am am 5. 5. März Sie hätten
bis am am 25. 25. März März 2014 2014 (20-tägige (20-tägige Frist) Frist) eine eine schriftliche schriftliche Stellungnahme Stellungnahme einreichen einreichen bis
müssen. Eine Eine solche solche ging beim ARE indessen nie lediglich am am müssen. ging beim ARE indessen nie ein. ein. Das Das ARE ARE erhielt erhielt lediglich
24. März März 2014 2014 eine eine (unverbindliche) (unverbindliche) E-Mail-Stellungnahme. E-MaiI-Stellungnahme. Die Organisationen haha24. Die Organisationen
ben somit somit ihr ihr Recht Recht vewvirken lassen, gegen ben verwirken lassen, gegen den den OP-Genehmigungsbeschluss OP-Genehmigungsbeschluss allenallen-
Verwaitungsgericht zu das Verwaltungsgericht an das Beschwerde an falls Beschwerde falls zu erheben. erheben.
ohne Gewährleistung Informationskopie ohne « Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>-» <<Informationskopie 14 14
Information zur Information Beschlusses zur desBeschlusses 3. Zustellungdes 3. Zustellung
GrauNatura GrauPro Natura Landschaftsschutz Schweiz Dennoch wird der Schweiz sowie sowie der der Pro Stiftung Landschaftsschutz der Stiftung Dennoch wird sich InfoMatiom damit bünden zugestellt, dies dies zur zur Information, damit sie sich Beschluss zugestellt, vorliegende Beschluss bünden der vorliegende
können. Feststellung der allenfalls die Feststellung der Verwirkung Verwirkung zur zur Wehr Wehr setzen setzen können. gegen die allenfalls gegen
keine ohnehin keine Übrigen ohnehin Umweltorganisationen im der Umweltorganisationen Materiell im Übrigen Anträgen der den Anträgen hätte den Materiell hätte
materivorstehenden materiBegründung kann können. Zur Folge Zur Begründung kann auf auf die die vorstehenden werden können. gegeben werden Folge gegeben
werden. verwiesen werden. Erwägungen verwiesen ellen ellen Erwägungen Gestützt auf Art.
Art. 49 KRG
Regierung: die Regierung: beschliesst die beschliesst 1. 1.
3, (Art. 3, Baugesetzes (Art. Teilrevision des beschlossene Teilrevision 2014 beschlossene Januar 2014 24. Januar am 24. Die am Die des Baugesetzes
2. 2.
Zamos Reschen, Zarnos 1:1000 Reschen, Gestaltungsplan 1:1000 Generelle Gestaltungsplan und Generelle Zonenplan und Der Zonenplan Der
11) wird und 11) 3A und 3A wird genehmigt. genehmigt.
mit fol— und mit Erwägungen und 2014 wird Januar 2014 (Teilrevision) vom vom 24. 24. Januar wird im im Sinne Sinne der der Erwägungen fol(Teilrevision)
genehmigt: Hinweis genehmigt: gendem Hinweis gendem -
entbindet Ortsplanung entbindet Teilrevision der vorliegenden Teilrevision der vorliegenden Die der Ortsplanung Genehmigung der Die Genehmigung
angekünihr angekünvon ihr Gemeinde Zillis—Reischen die Gemeinde die Zillis-Reischen nicht nicht davon, davon, im im Rahmen Rahmen der der von
Wohn— der WohnGrösse der Gesamtrevision der digten Gesamtrevision digten der Ortsplanung Ortsplanung u.a. u.a. auch auch die die Grösse
überprüfen. bauzonen zu bauzonen zu überprüfen. 3. 3.
(Teilrevision) Zarnos (Teilrevision) Reschen‚ Zarnos Erschliessungsplan 1:1000 Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Reschen, Der Generelle Der
4. 4.
Umweltor— die UmweltorGenehmigungsbeschlusses an vorliegenden Genehmigungsbeschlusses des vorliegenden Zustellung des Die Zustellung Die an die
genehmigt. Januar 2014 24. Januar vom 24. vom 2014 wird wird genehmigt.
Schweiz Landschaftsschutz Schweiz Stiftung Landschaftsschutz und Stiftung Graubünden und Natura Graubünden Pro Natura ganisationen Pro ganisationen
Beschwerdeberechti— ihrer BeschwerdeberechtiAnerkennung ihrer ohne Anerkennung infonnationshalber ohne nur informationshalber erfolgt nur erfolgt
dass festgestellt, dass Erwägungen festgestellt, der Erwägungen Sinne der im Sinne Worten im anderen Worten mit anderen wird mit Es wird gung. Es gung.
Beschwerderecht verwirkt ihr Beschwerderecht Organisationen ihr diese Organisationen diese verwirkt haben. haben.
ohne Gewährleistung Informationskopie ohne «<<Informationskopie Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» 15 15
5.
Regierungsbeschlüssen be— separaten Regierungsbeschlüssen in separaten Die werden in bePlanungsbeschwerden werden Die Planungsbeschwerden
handen. handelt.
6.
Der wird ersucht, ersucht, diesen diesen Beschluss Beschluss in in geZillis-Reischen wird Gemeindevorstand Zillis-Reischen Der Gemeindevorstand
7.
notArt notirgendwelcher Art Bewilligungen irgendwelcher Planung Bewilligungen Soweit der Planung Venlvirklichung der die Verwirklichung für die Soweit für
Rechtsmittelbelehrung). öffentlich bekannt eigneter bekannt zu zu geben geben (ohne (ohne Rechtsmittelbelehrung). Form öffentlich eigneter Form
oder Behörde oder Bewilligungsentscheid der wendig der zuständigen zuständigen Behörde der Bewilligungsentscheid bleibt der sind, bleibt wendig sind,
Amtsstelle vorbehalten. 8.
Beaufgrund dieses beauftragt, die wird beauftragt, Raumentwicklung (ARE) für Raumentwicklung Das (ARE) wird die aufgrund dieses BeAmt für Das Amt
Auszü— graphischen Auszüeingereichten graphischen schlusses nötigen schlusses nötigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen in in den den eingereichten
vorzunehmen. gen vorzunehmen. gen
9.
digitalen der digitalen Nachführung der Zillis-Reischen sorgt Der sorgt für für die die Nachführung Gemeindevorstand Zillis-Reischen Der Gemeindevorstand des ARE. Vorgaben des den Vorgaben nach den Daten nach Daten ARE.
Kosten erhoben. keine Kosten Genehmigungsverfahren werden das Genehmigungsverfahren Für das 10. Für werden keine erhoben. 10. 11. Mitteilung an: Mitteilung an: 11. h
«<<Informationskopie Gewährleistung(ARE-GR) (ARE-GR)>>» ohne Gewährleistung Informationskopie ohne 16 16
ß w’m Präsident: Der Präsident: Der
Namens der der Regierung Regierung Namens
Cavigelli M. Cavigelli Dr. M. Dr.
‚ß;
Kanzleidirektor: Der Der Kanzleidirektor:
Riesen C. Riesen Dr. C. Dr.
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund