Baulinien Oldisweg

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
76.GDEf3
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
20.05.1976

Karte

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Text

AUFLAGE PLAN

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

Sitzung vom

14.

Mai

1976

Mitgeteilt am

2 D, ~Al 1975. ·

Ganzen Text zeigen

Quartierplan Schwanen, Stelleweg 1. Der abgeänderte Quartierplan wnfasst die Parzelle Nr. 886 im Gebiet Schwanen. Massgebend ist der Situationsplan 1:500 Nr. 116-12 vom 2.3019761 revidiert am 21.4.1976, von Architekt c. Schwnacher. 2. Da sich das zu überbauende Areal im übrigen Gemeindegebiet befindet, gehen grundsätzlich sämtliche Erschliessungskosten zu Lasten der Bauherrschaft. Diese wird insbesondere verpflichtet: 2 .1 Der Stellcweg ist bis zum Ende der Ueberbauung nach dem von der Stadt erstellten Projekt und nach deren Normen zu bauen. Der Stelleweg muss befahrbar sein, bevor mit dem Bau der Häuser begonnen wird. 2.2 Die Kanalisation ist nach den Weisungen des Bauamtes zu erstellen. 2. 3 Die erforderlichen We1~kJ.ei tungen für Elektrisch und Wasser sowie die Strassenbeleuchtung werden durch die IBC erstellt. Dabei gehen die im Stelleweg zu verlegenden Leitungen inkl. Strassenbeleuchtung zu Lasten der IBC, wofür diese Anschlussbeiträge gemäss den Richtlinien von 1962 erheben. 2.4 Für die Erstellung einer Trafostation ist den IBC ein unentgeltliches Baurecht auf unbes t Lmmt e Dauer einzuräwnen.

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3. Vorgängig einer Parzellieru.ng sind sämtliche Servitute rechte, Durchlei tungsrech U?J grundbuchlich zu regeln.

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4. Die Hecken an der Nordgrenze sollen erhalten bleiben. Ueber allfällige .Auslichtungen entscheidet das Forstamt.

5. Vorbehalten bleibt das Baubewilligungsverfahren :für jeden einzelnen Bau.

60 Der Quartierplan muss öffentlich aufgelegt werden. Vorbehalten bleibt die Behandlung allfälliger Einsprachen.

7. Hierauf ist der Quartierplan im Grundbuch anzwnerken. 8" Die Baulinien für den privaten Oldisweg werden genehmigt. Das Bauamt wird mit der öffentlichen Auflage beauftragt. 9. Dieser Beschluss kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat von / Chur schriftlich angefochten werden. • •

2 -

10. Mitteilung an: :Baugesellschaft Schwanen, Bahnhofplatz 8, Chur Christian Schumacher, Architekturbüro, Steinbockstr. 2p Chur Departement III Präsident Baukommission ;Bauamt (2-fach) IBC Grundbuchamt Rechtskonsulent

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NAMENS DES STADTRATES

Der Stadtpräsident

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