Baulinien Rheinstrasse Änderung
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 10.GDE366
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 28.06.2010
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Text
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Sitzung vom 28. Juni 2010 (SRB 366)
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Änderung und Schliessung Baulinie Rheinstrasse; Teilgenf ~1 . ... -•
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Der Verlauf der Baulinie auf der Parzelle 3714 (Abkröpfung) ist überholt und soll in Zusammenhang mit dem Abbruch und Neubau des Gebäudes Rheinstrasse 55 geändert werden. Gleichzeitig soll die vorhandene Baulinienlücke Rheinstrasse geschlossen werden, damit das Trottoir auf der Westseite der Rheinstrasse nach und nach verlängert respektive durchgehend angelegt werden kann (Option). Der Baulinienplan vom 15. Februar 2010 lag ab dem 12. März 2010 während 30 Tagen öffentlich auf. Am 31. März 201 O hat , fristgerecht Einsprache gegen die Schliessung der Baulinienlücke auf ihrem Grundstück erhoben. An der Sitzung vom 10. Mai 2010 wurde den bevollmächtigten Einsprechenden der Zweck und die Gründe der Baulinienänderung und -schliessung dargelegt. Die Stadt beabsichtige vorläufig nur, das bestehende Trottoir auf der Westseite der Rheinstrasse in Zusammenhang mit dem Neubau auf der Parzelle 3714 um rund 20 m zu verlängern, um den Zugang und Sicherheit der Anwohnenden zu Fuss, mit dem Velo oder dem Auto von und zu ihren Liegenschaften zu verbessern (Stichstrassen). Eine weitere Verlängerung des Trottoirs bis zur Segantinistrasse sei kurz- und mittelfristig nicht vorgesehen. Die Stadt sei deshalb bereit, das Baulinienverfahren auf der Parzelle 4150 vorläufig zu sistieren. Auf die schriftliche Bestätigung hin war die Einsprechende mit der vorgeschlagenen Sistierung des Verfahrens auf ihrer Parzelle 4150 einverstanden. Damit kann die Änderung und Verlängerung der Baulinie auf der Parzelle 3714 genehmigt werden (rechtliche Voraussetzung für Baubewilligung Neubau Rheinstrasse 55). Beschluss 1.
Die Änderung und Verlängerung der Baulinie Rheinstrasse auf der Parzelle 3714 gemäss dem Baulinienplan vom 15. Februar 2010 wird genehmigt.
2.
Das Verfahren über die Verlängerung und Schliessung der Baulinie Rheinstrasse auf der Parzelle 4150 wird vorläufig sistiert.
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Mitteilung an '
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· · _Departement 3 .:nefbau- und Vermessungsamt ., . Abteilung Verkehrsplanung -Hochbauarnt -Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident
Christian Boner
Markus Frauenfelder
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund