Baulinien Salvatorenstrasse

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
59.GDEf4
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
14.07.1959

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Chur mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

3901_B_BL_Salvatorenstrasse.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

filitgeteill am ...

~1LJ.u1U9.5i.

DER STADTRAT VON CHUR Der Stadtrat von Chur hat sich in seiner Sitzung vom 10. Juli 1959 mit der Korrektion der Salvatorenstrasse, Genehmiguns von Projekt, Kredit, Baulinien und Landerwerbsverträgen befasst und b e s c h 1 o s s e n : 1.

Projekt und Kos tenvor-arisch Lag für die Korrektion So.lvatorenstrasse werden gemäss Pl1:men Nr. 2087-2089 genehmigt.

2.

Es wird ein Kredit von zulasten "Korrektion Salvatorenstrasse" bewilligt.

3c

Die Ausgaben sind binnen 25 Jahren zu amortisiereno

Ganzen Text zeigen

4.

Der Perimeteransatz der Privatinteressenz wird auf 20% festgesetzt und das Bauamt mit der Durchführung des Perimeterverfahrens beauftragt.

5.

Die Baulinien der Salvatorenstrasse werden gernäss Plan Nr. 2063 genehmigt. Die vom Stadtrat am 18. Juni 1954 genehmigten Baulinien der Bolettastrasse zwischen der Sägenstrasse und der Salvatorenstrasse werden aufgehoben. Das Bauamt wird mit dem Vollzug der Baulinienauflage beauftragt. 6c Es werden folgende Landerwerbsverträge genehmigt: Tau schver-t.r ag mit , Kaufvertrag i L. · · · 12:~;~ f''"t·~·GSAMT mit über den Kauf von Boden ab Par- I l. 1.~/:'. ,1. "'~ ,IS i••y•w! j • l ~,.. V ,- i -i-i--, - .. .. zelle 1746 zum Preise von , Kaufvertrag ! '1/-·;- ,-· '.' 7.. _!'}·-~ mit über den Kauf von , .• -. l1 i::: Boden ab Parzelle 1783 zum Preise von 1 ! ;', ,J 11 l, 1 .J 3 . . \i·--,7i-'7·-'.-- -,-__ 'I'auschve r t r-ag mit , r /.1ZK2:.ufvertrag mit den 7 B ouen ~ . h.au f von a b P arze 1,..1.e 1782 , zum P reise von✓ 1 • • • '.-•{!\Ir l.:

/

.;,.,,;--·-

Jt-1~-

1

! · \/_-:-,_-tJt;

l-;i>'i;·~--:~4~1

:

:/

t. __ .. ·-·- ~

•

1

'

:

_j

7.

1005.023 V. 57 · 2000

•

Mitteilung an das Bauamt, das Grundbuchamt, die Finanzkontrolle, und an die Stadtkasse.