Baulinien Stelleweg Schwanengasse Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
18.GDE658
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
17.09.2018

Karte

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Text

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Stadt Chur

Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 11. September 2018

mitgeteilt am

1 7. Sep, 2018

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SRB.2018.658 Baulinien Stelleweg, Änderung Baulinien Stelleweg 34 - 44 / Schwanengasse; . Genehmigung In Zusammenhang mit der geplanten Neuüberbauung des Grundstücks Nr. 4824 werden die Baulinien im Abschnitt Stelleweg 34 ...: 44 / Schwanengasse geändert. Die Änderung der Baulinien auf den Grundstücken Nr. 913, 4824 und 4987 stellt die rationelle Erschliessung und Überbauung dieser Grundstücke unter Berücksichtigung verkehrstechnischer Aspekte sicher. Im Bereich derbestehenden Wegparzellen Nr. 4952, 5421 und 6166 (Grundstückszufahrten) ändert die Anpassung der Baulinien an der heutigen Ausgangslage faktisch nichts. Der Verlauf der geänderten und aufgehobenen Baulinien ist im Baulinienplan vom 15. Mai 2018 ersichtlich. Der Baulinienplan vom 15. Mai 2018 lag ab 13. Juli 2018 während 30 Tagen öffentlich auf. Einsprachen sind keine eingegangen. Beschluss 1.

Die Änderung der Baulinien Stelleweg 34 - 44 / Schwanengasse gemäss dem Baulinienplan vom 15. Mai 2018 wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

3.

Mitteilung an Externe (gemäss beiliegender Liste) Departement Bau Planung Umwelt (BPUS) Hochbaudienste (HBDA) Stadtentwicklung (SENTA) Tiefbaudienste (TBDL) Finanzkontrolle (FIKOA) Finanzen und Steuern (FISTS)

Eli

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