Teilrevision Raschnal Gewässerabstandslinie

Nutzungsplanung, Grundordnung · Klosters

Dokument

Nummer
11.DEP18
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Klosters
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
07.12.2011

Karte

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Text

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<< lnformationskopie ohne Gewährleistung (ARE-GR) >

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Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento deII'economia pubblica e socialità del Grigioni ARE 18/11

7000 Chur, Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 11

Fax 081 257 21 71

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DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der Vorstand der Gemeinde Saas i.P. beschloss an seiner Sitzung vom 24. Oktober

2011 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Generellen Gestaltungsplan

1:1'000 Raschnal (Änderung Gewässerabstandslinie) umfasst.

Ein auf September 2011 datierter Planungs- und Milwi ıkungsbericht samt Anhang 1

„Baugesuch Bachumlegung vom 15. Juni 2011" sowie Anhang 2 „Einverständnis-

erklärung Grundeigentümer vom 18. / 21. I 22. I 24. Februar/ 10. I 13. März 2011

gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RP\/) liegt vor. Das

Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 9. September 2011 einen

Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe der Beschwerdeauflage gemäss Art. 48 des Raum-

planungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 6. Oktober 2011.

Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 25. Oktober 2011 ersuchte der Gemeindevorstand Saas i.P. das

Departement für Volkswirtschaft und Soziales (DVS) um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Genereller Gestaltungsplan 121'000 Raschnal

(Änderung Gewässerabstandslinie)

Inhalt des zur Genehmigung eingereichten Generellen Gestaltungsplanes 1:1'000

Raschnal (Änderung Gewässerabstandslinie) bildet die in Zusammenhang mit einer

projektierten Wiesenbachverlegung stehende Verschiebung der Gewässerabstands-

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linien auf der Parzelle Nr. 244. Anstelle der bislang in einem Abstand von 5 m zum existierenden Wiesenbach verlaufenden Gewässerabstandslinien sollen diese Bauli-

nien neu in demselben Abstand zum zukünftigen Bachlauf gezogen werden. Die neu

festgelegten Gewässerabstandslinien betreffen die Parzelle Nr. 244 sowie die süd-

östlich angrenzende Nachbarparzelle Nr. 802.

Die Verlegung des Wiesenbaches sowie die damit zusammenhängende notwendig

werdende Änderung der Festlegung der bislang rechtskräftigen Gewässerabstands-

linien stehen in Zusammenhang mit einem konkreten Wohnhausbauprojekt auf der

Parzelle Nr. 244. In Berücksichtigung des existierenden Bachverlaufs wäre eine opti-

male Überbauung der besagten Parzelle laut den Zielsetzungen der haushälterischen Bodennutzung nicht möglich gewesen.

Der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Raschnal (Änderung Gewässerabstandslinie)

vom 24. Oktober 2011 gibt im Ubrigen zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass, er

kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 49 KRG

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:

1. Der Generelle Gestaltungsplan 1:1'000 Raschnal (Änderung Gewässerabstandslinie) vom 24. Oktober 2011 wird genehmigt.

2. Der Gemeindevorstand Saas i.P. wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

3. Der Gemeindevorstand Saas i.P. sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

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4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder

Amtsstelle vorbehalten.

5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:

Chur, 7. Dezember 2011

DEPARTEMENT FÜR VOLKS-

mitgeteilt am:

Der Vorsteher:

09. Dez. 2911

WIRTSCHAFT UND SOZIALES \

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Hansjörg Trachsel, Regierungsrat