Teilrevision Jondas
Nutzungsplanung, Grundordnung · Val Müstair
Dokument
- Nummer
- 01.1318_51510
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Val Müstair
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 14.08.2001
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Text
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Die Regierung des Kantons Graubünden
AMTSREGISTRATUA AMT FÜR RAUMPLANUNG
II Governo del Cantone dei Grigioni
La regenza dal chantun Grischun
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Sitzung vom
Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
14. August 2001
17. August 2001
1318
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Tschierv beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 3. Juni 1999 eine totalrevidierte neue Ortsplanung. Unter anderem verabschiedeten sie für das Gebiet "Jondas" eine Nutzungsplanung für den Abbau von Bausteinen. Diese Nutzungsplanung beinhaltet folgende Pläne respektive Planinhalte: Zonenplan 1:2'000 Abbauzone .Jondas" Genereller Gestaltungsplan Abbauzone .Jondas" 1:500 (Situation) Genereller Gestaltungsplan Abbauzone .Jondas" 1:500 (Querprofile)/ 1:1'000/100 (Längenprofil) Genereller Erschllessungsplan Abbauzone .Jondas" 1:2'000 Teilbereich Verkehr (Planinhalt: der vom bestehenden Wirtschaftsweg ins Gebiet .Döss ar abzweigende und zur geplanten Abbaustelle führende projektierte Wirtschaftsweg) Das Vorhaben sowie die Bedarfsabklärungen für die Materialabbaustelle .Jondas" sind im Planungs- und Mitwirkungsbericht vom November 1999 im Sinne von Art. 26 der Verordnung über die Raumplanung (RPV) beschrieben. Zusätzlich liegt eine geologische Beurteilung über die Möglichkeit eines Abbaus von Bausteinen für den Standort .Jondas" vom 25. Oktober 1996 vor. Die öffentlichen Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 3. Juni 1999 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) vom 20. Mai 1973 erfolgte am 17. Juni 1999. Es gingen keine Beschwerden ein.
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Mit Schreiben vom 21. Dezember 1999 ersuchte der Gemeindevorstand Tschierv die Regierung um Genehmigung der Gesamtrevision der Ortsplanung im Rahmen von Art. 37 KRG. Mit Regierungsbeschluss Nr. 693 vom 1. Mai 2001 genehmigte die Regierung die totalrevidierte Ortsplanung; das Genehmigungsverfahren für die geplante Abbaustelle "Jondas" wurde wegen der noch ausstehenden Rodungsbewilligung sistiert. B.
Am 18. Mai 2001 erteilte das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement (BVFD} die für die Realisierung der Abbaustelle ~ondas" erforderliche Rodungsbewilligung für 5'520 rn2 Waldareal, wobei elnstweilen die Fläche der ersten Rodungsetappe im Umfang von 2'428 m2 freigegeben wurde. Somit kann die Nutzungsplanung der Gemeinde Tschierv für die Abbaustelle "Jondas", bestehend aus einem Zonenplan 1:2'000 Abbauzone "Jondas", einem Generellen Gestaltungsplan Abbauzone "Jondas" 1:500 (Situation}, einem Generellen Gestaltungsplan Abbauzone "Jondas" 1:500 (Querprofile}/ 1:1'000/100 (Längenprofil} und einem Generellen Erschliessungsplan Abbauzone "Jondas" 1:2'000 Teilbereich Verkehr (Planinhalt: der vom bestehenden Wirtschaftsweg ins Gebiet "Döss at" abzweigende und zur geplanten Abbaustelle führende projektierte Wirtschaftsweg}, nunmehr ebenfalls genehmigt werden. Im Sinne eines Hinweises bleibt lediglich noch darauf aufmerksam zu machen, dass die zweite Etappe der Abbaustelle erst eröffnet werden soll, wenn die erste Etappe nahezu abgebaut ist und deren Auffüllung innert nützlicher Frist sichergestellt ist. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Auflage in der Rodungsbewilligung des BVFD vom 18. Mai 2001 hinzuweisen, wonach vor der Freigabe der Rodungsfläche für die 2. Etappe mindestens die Hälfte der Rodungsfläche der 1. Etappe instand gestellt und aufgeforstet sein muss. Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG
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beschllesst die Regierung:
1. Die am 3. Juni 1999 verabschiedete Nutzungsplanung für die Abbaustelle „Jondas111, bestehend aus einem Zonenplan 1:21000 Abbauzone „Jondas", einem Generellen Gestaltungsplan Abbauzone „Jondas" 1:500 (Situation), einem Generellen Gestaltungsplan Abbauzone „Jondas" 1:500 (Querproflle) / 1:1 1000/100 (Längenprofil) sowie einem Generellen Erschllessungsplan Abbauzone ,,Jondas" 1:21000 Tellbereich Verkehr (Planinhalt: der vom bestehen-
den Wirtschaftsweg ins Gebiet „Döss at" abzweigende und zur geplanten Abbaustelle führende projektierte Wirtschaftsweg), wird genehmigt. 2. Das Amt für Raumplanung wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses notwendige Kennzeichnung im Generellen Erschliessungsplan Abbauzone „Jondas• 1:2'000 Teilbereich Verkehr vom 3. Juni 1999 vorzunehmen. 3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art erforderlich sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.
5.
Namens der Regierung Die Präsidentin: Der Kanzleidirektor:
Dr. E. Widmer-Schlumpf
Dr. C. Riesen
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund