Teilrevision Materialablagerung Domuglins
Nutzungsplanung, Grundordnung · Val Müstair
Dokument
- Nummer
- 19.507
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Val Müstair
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 02.07.2019
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Die Regierung des Kantons Graubünden
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La regenza dal chantun Grischun
AMTSREGISTRATUR AMT FÜR RAUMENTWICKLUNG
I Governo del Cantone dei Grigioni
I
Sitzung vom
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Mitgeteilt den
Protokoll Nr.
02. Juli 2019
04. Juli 2019
507
A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Val Müstair beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 28. November 2018 eine Teilrevision der Ortsplanung. Im Einzelnen wurden ein Zonenplan 1:2000 Materialablagerung Domuglins und ein Genereller Gestaltungsplan 1:1000/1:500 Materialablagerung Domuglins verabschiedet. Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Val Müstair die folgenden Unterlagen ein: -
Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 29. November 2018 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung
-
Umweltbericht Voruntersuchung / Pflichtenheft Materialablagerung Typ A Plattai/Chomps da Chasseras/Domuglins vom 31. August 2017 (geändert am 3. September 2018)
-
Rodungsgesuch vom 14. Dezember 2018
-
Zonenplan 1:2000 Differenzen Materialablagerung Domuglins (Änderung gemäss Aktennotiz vom 14. Februar 2019)
-
Genereller Gestaltungsplan 1:1000/1:500 Differenzen Materialablagerung Domuglins (Änderung gemäss Aktennotiz vom 14. Februar 2019)
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 26. Juli 2018 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 28. November 2018 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 6. Dezember 2018. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 14. Dezember 2018 ersuchte der Gemeindevorstand Val Müstair um Genehmigung der Revisionsvorlage.
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B. Gegenstand der Revisionsvorlage Inhalt der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung bildet die Schaffung der nutzungsplanerischen Voraussetzungen für den Bau und Betrieb einer Materialablagerung im Gebiet Domuglins. Dafür muss Waldareal mit einer Fläche von 1080 m2 definitiv gerodet werden. Ein entsprechendes Rodungsgesuch liegt vor.
C. Übereinstimmung mit der Richtplanung Gemäss Art. 26 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung obliegt der kantonalen Genehmigungsbehörde u.a. die Prüfung der Übereinstimmung der Nutzungspläne mit der Richtplanung. Es ist somit zu prüfen, ob die vorliegende Teilrevision der Ortsplanung mit dem Richtplan Graubünden 2000 (RIP2000) sowie mit dem rechtskräftigen Regionalen Richtplan Engiadina BassaNal Müstair übereinstimmt. Nach kantonalem Richtplan setzt die Bewilligung von Vorhaben mit einer Betriebsdauer von mehr als sechs Jahren oder einem Volumen von mehr als 10 000 m3 nutzungsplanerische Festlegungen voraus. Im regionalen Richtplan sind alle Standorte mit erheblichen räumlichen Auswirkungen zu erfassen. Der Regionale Richtplan Engiadina BassaNal Müstair wurde bezüglich der Schaffung der benötigten Standorte für die Ablagerung von unverschmutztem Aushub- und Ausbruchmaterial (Deponietyp A) aktualisiert (vgl. Kapitel 7.1: Materialabbau und -verwertung sowie Abfallbewirtschaftung). Es wurde eine Konzentration auf zwei Standorte (MA-01 Domuglins und MA-03 Comps da Chasseras) angestrebt. Die Anpassung wurde von der Regierung am 4. September 2018 genehmigt. Die von der Gemeinde Val Müstair beschlossene Teilrevision der Nutzungsplanung stimmt mit den Grundsätzen des Kantonalen Richtplans überein und ist als Festsetzung im Regionalen Richtplan eingetragen. Die Vorlage erweist sich als richtplankonform.
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D. Zonenplan 1:2000 Materialablagerung Domuglins Genereller Gestaltungsplan 1:1000/1:500 Materialablagerung Domuglins 1.
Permanente Rodung
Die Materialablagerungszone am Standort Domuglins erfordert eine permanente Waldrodung von 1080 m2, wobei der Realersatz im oder unmittelbar angrenzend an den Perimeter der Ablagerungszone geleistet wird. Die Rodungsbewilligung ist vom Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement am 3. Juni 2019 erteilt worden. Sie wird gleichzeitig mit dem vorliegenden regierungsrätlichen Genehmigungsbeschluss zur Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Val Müstair eröffnet. 2.
Archäologische Fundstellen
Der Archäologische Dienst weist darauf hin, dass die Wahrscheinlichkeit für archäologische Funde oder Befunde im Projektperimeter gegeben ist. Die im Umweltbericht vorgeschlagene Massnahme, den Deponiebetreiber hinsichtlich der möglichen archäologischen Funde und Strukturen zu sensibilisieren und die Meldepflicht gemäss Art. 36 des Gesetzes über den Natur- und Heimatschutz im Betriebsreglement aufzuführen, wird begrüsst. Der Archäologische Dienst behält sich vor, im späteren Projektfortschritt, namentlich beim Abhumusieren, einen Augenschein vorzunehmen. 3.
Projektanpassung
Am 31. Januar 2019 reichte die Pro Natura frist- und formgerecht eine Stellungnahme zur vorliegenden Teilrevision der Ortplanung ein und beantragte eine Überprüfung des nördlichen Bereichs der 3. Etappe. In der Folge "einigten" sich die Gemeinde Val Müstair und die Umweltorganisation auf einen etwas kleinereren Materialabbau im nordöstlichen Perimeter. Die Regierung nimmt davon Kenntnis. In der Folge hat die Pro Natura ihre Eingabe zurückgezogen, und die Gemeinde Val Müstair hat das dem ARE bereits eingereichte Gesuch für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen (BAB) angepasst. Die vorliegend zu beschliessende Nutzungsplanung steht einer Erteilung der BAB-Bewilligung für das geänderte Projekt
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nicht entgegen. Die Gemeinde Val Müstair wird jedoch ersucht, bei einer nächsten Ortsplanungsrevision Planung und Wirklichkeit in Übereinstimmung zu bringen. 4. Folgeverfahren Für die Errichtung und den Betrieb der im Gebiet Domuglins geplanten Materialablagerung sind die folgenden zusätzlichen Bewilligungen erforderlich: BAB-Bewilligung (Art. 87 KRG) Bewilligung für die Errichtung einer Deponie Typ A (Art. 30e Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und Art. 38 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen) Zustimmung für Bauten, die erhebliche Luftverunreinigungen verursachen (Art. 4 Abs. 1 lit. f in Verbindung mit Anhang 1 der kantonalen Umweltschutzverordnung) Bewilligung zur Entfernung von Hecken oder Feldgehölzen (Art. 18 Abs. 1ter des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz) Bewilligung für die Erstellung und die Änderung von Zugängen und Zufahrten an Kantonsstrassen (Art. 52 des Strassengesetzes für den Kanton Graubünden) Im Übrigen geben der Zonenplan 1:2000 und der Generelle Gestaltungsplan 1:1000/1:500 Materialablagerung Domuglins, beide vom 28. November 2018, zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; die Pläne können genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG
beschliesst die Regierung: 1. Der Zonenplan 1:2000 Materialablagerung Domuglins und der Generelle Gestaltungsplan 1:1000/1:500 Materialablagerung Domuglins, beide vom 28. November 2018, werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Rodungsbewilligung des Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements vom 3. Juni 2019 wird gleichzeitig mit dem vorliegenden Genehmigungsbeschluss zur Nutzungsplanung eröffnet.
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3. Der Gemeindevorstand Val Müstair wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Weise öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 4. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 5. Das Amt für Raumentwicklung wird beauftragt, die nötigen Kennzeichnungen in den eingereichten graphischen Auszügen vorzunehmen. 6. Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungsplandaten nach den Weisungen des Amts für Raumentwicklung nach. 7. Mitteilung an: A.
B.
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C.
Der Präsident:
Namens der Regierung
Dr. Jon Domenic Parolini
Der Kanzleidirektor:
Daniel Spadin
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund