Quartierplan Fallboden
Quartierplanverfahren · Schmitten (GR)
Dokument
- Nummer
- 83.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Schmitten (GR)
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 07.06.1983
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Text
3514_B_QP_Fallboden.pdf
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B E S C H L U S S
DES GEMEINDEVORSTANDES
S C H M I T T E N
( ALBULA)
vom 7. Juni 1983
IERPLAN= BETREFFEND QUARTIERPLAN " FALLBODEN " SAMT QUART BESTIMMUNGEN
1.
Mai 1983 Der in der Zeit vom 22. April 1983 bis am 21.
öffentlich'aufgelegte Quartierplan Fallboden samt Quartierplanbestimmungen
(
Neuzutei1ung/Landumlegung 1:500
) alter Besitzstand 1:500 und Erschliessungsplan 1:500
wird genehmigt.
2.
Mitteilung an:
GEMEINDEVORSTAND SCHMITTEN
Der Aktuar:
Der Präsident:
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Sept.
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3514_V_QP_Fallboden_QPV.pdf
Kanton Graubünden Gemeinde Schmitten
Quartierplan Fallboden Quartierplanvorschriften
Erlassen vom Gemeindevorstand am 7. Juni 1983
- G E M E
S C H M I T T E N
I N D E
QUARTIERPDANUNG FALLBODEN ‚QUARTIERPLANBESTIMMUNGEN
Gestützt auf Art.
Ganzen Text zeigen
38 ff KRG und Art.
l6 ff Baugesetz der
Gemeinde Schmitten erlässt der Gemeindevorstand Schmitten
folgende Quartierplanbestimmungen.
A.
ALLGEMEINDE
Art.
BESTIMMUNGEN
l
Die Quartierplanung “Fallboden" erstreckt sich über folgende
Quartier-
plange-
Parzellen:
biet
Parz.
l
Parz.
3
Parz. Parz.
Earz.
2 4
r
5
Die genaue Abgrenzung des Quartierplangebietes ist aus dem Plan
Art.
"Alter Besitzstand"
1:500 ersichtlich.
2
Die Quartierplanung "Fallboden" umfasst folgende Bestandteile:
Bestand-
l.
teile des
2.
Quartier-
3.
planes
Planungs-
kosten
/
Quartierplanvertrag
Erschliessungsplan 1:500
Landumlegung, Neuzuteilung 1:500
Art.
3
Die Planungskosten werden gemäss der Neuzuteilung wie folgt
auf die Grundeigentümer verteilt:
7.93 %
15.03 %
43.94 %
12.00 %
14.00 %
7.10 %
100.00 % B.
Verkehrs—
ERSCHLIESSUNG
Art.
4
Die Verkehrserschliessung der einbezogenen Parzellen erfolgt
erschlies- gemäss Erschliessungsplan 1:500. sung
Die private Erschliessungsstrasse wird im Landumlegungsverfahren
als separate Parzelle ausgeschieden und den Grundeigentümern im Miteigentum zugewiesen.
Der Unterhalt obliegt den Strasseneigentümern,
mung den Strassenbenützern.
Bau der
Art.
die Schneeräu-
5
Die Grundeigentümer erstellen die Erschliessungsstrasse selbst.
Erschlies- Die Aufsicht über die Erstellung der Strasse obliegt dem Ge— sungs-
strasse
Kosten
der Er—
schlies-
sungs—
strasse
meindevorstand.
Vor Baubeginn ist das Bauprojekt dem Gemeindevorstand zur
Genehmigung
Art.
zu unterbreiten.
6
Die Kosten der Projektierung und Erstellung der Erschlies-
sungsstrasse gehen vollumfänglich zu Lasten der beteiligten
Grundeigentümer.
aufgeteilt:
Die Kosten werden nach folgendem Schlüssel
Gemeinde Schmitten
Fläche
Anteil
370 m2
8.09
239 m2
701 m2
2050 m2
560 m2
653 m2
4573 m2
5.23
%
%
15.33 %
44.83 %
}
12.25 %
14.27 %
100.00
%
Die Zäune entlang der Strasse werden vom jeweiligen Grund-
eigentümer versetzt.
Der Zaun zwischen Parz.
2 und 3 wird je zur Hälfte von den
Grundeigentümern versetzt.
Eigentum
1er
Strasse
Art.
7
Nach der Fertigstellung der Strasse übernimmt die Gemeinde
den Strassenanteil entlang der Parkplätze ohne Entschädigung.
Der übrige Teil der Strasse bleibt im Eigentum der Grund— eigentümer.
Art.
8
>arkp1ätze Die Parkplätze werden durch die Gemeinde erstellt und unter-
halten.
Die Finanzierung der Erstellungskosten erfol t nach
der Erschliessungsverordnung.
9
ist
Gleichzeitig mit dem Bau der Erschliessungsstrasse
versorgung auch die Hydrantenleitung zu erstellen. P rojektierung,
Bauleitung und Erstellung gehen zu Lasten
der Grundeigentümer.
werden die
Die Kosten der
Nach Abzug allfälliger Subventionen
Restkosten nach folgendem Schlüssel aufgeteilt:
240 m2
470 m2
6.27 %
12.28 %
1905 m2
49.76 %
653 m2
17.07 %
560 m2
3828 m2
14.62
100.00
%
du
Wasser-
Art.
Q.
Landum-
legung
BAULANDUMLEGUNG
Art.lO
Für die Landumlegung ist die Landumlegung/Neuzuteilung 1:500 massgebend. Mehr- oder Mindermasse der Neuzuteilung werden
nach Durchführung der genauen Vermessung mit Fr.
ausgeglichen.
40.-- pro m2
überträgt sein Grundstück ausserhalb der Bau-
zone im Halte von ca 465 m2 an
93 m2 Bauland von
Die Gemeinde erwirbt von
.
und erhält dafür
die zur Erstellung der
Parkplätze gemäss Erschliessungsplan notwendigen ca 331 m2 . Zahlbar /m2‚ also Fr. Land zum Preis von Fr.
nach der Eigentumsübertragung. Herrn
bezahlt an
für den nicht
flächenmässig ausgeglichenen Strassenabzug von l7 m2
Fr.
D.
Anmerkung
im Grund—
buch
60.-- pro m2,
also Fr.
1020.--.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art.ll
Der Gemeindevorstand lässt auf KOSten der Grundeigentümer den vorliegenden Quartierplan nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch der Gemeinde Schmitten anmerken.
Der vorliegende Quartierplan
bis
21.5.1983
ist
in der
Zeit vom 22.4.1983
öffentlich aufgelegen und wurde von den
Grundeigentümern ohne Einsprache akzeptiert.
Der Gemeindevorstand Schmitten hat den vorliegenden Quartier—
plan "Fallboden"
am
7.6.1983
genehmigt.
Gemeindevorstand Schmitten
Der Präsident:
im?!
Der Aktuar:
0' W”
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund