Teilrevision 2013

Nutzungsplanung, Grundordnung · Grono

Dokument

Nummer
13.503
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Grono
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
10.06.2013

Karte

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Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

II Govemo del Cantone dei Grigioni

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

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10.Juni2013

11.Juni2013

503

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AMT FÜR RAUMENT\NiCf<LUNG 1

Die Stimmberechtigten der Gemeinde Grono beschlossen am 26. November 2000 im Rahmen einer Totalrevislon der Ortsplanung unter anderem die Zuweisung der Parzelle Nr. 242 zur zona industriale im Piano delle zone 1:2000. Die im Gebiet „Pascolet'' gelegene Parzelle Nr. 242 befindet sich teilweise im Wald. Wegen des Fehlens einer Rodungsbewilligung sistierte die Regierung mit Beschluss Nr. 1021 vom 9. Juli 2002 gestützt auf Art. 12 Bundesgesetz über den Wald {WaG) das Genehmigungsverfahren betreffend der Einzonung der teilweise bewaldeten Parzelle Nr. 242. Am 22. Mai 2013 erteilte das zuständige Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement eine definitive Rodungsbewilligung für 4500 m2 Wald. Die entsprechende Bewilligung wird mit vorliegendem Beschluss eröffnet. Das nutzungsplanerische Genehmigungsverfahren betreffend Parzelle Nr. 242 kann somit wieder aufgenommen werden.

B. Gegenstand der Revlslonsvorlage

Inhalt der vorliegend zu genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage der Gemeinde Grono bildet die Am;>ndierung der rechtskräftigen zona industriale im Gebiet „Pascolet", die sich zwischen Kantonsstrasse und Autobahn befindet. Mit der Einzonung ist eine gute Bauzonenabgrenzung verbunden, welche für die vom Amt für Wirtschaft