Quartierplan Schellenberg-Hochegerten 4. Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
83.GDEf2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
15.11.1983

Karte

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3901_B_QP_Schellenberg_Hochegerten_SRB_Ä4.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

Sitzung vom

BAU- u. VERM.-AMT Eing.

1 8. NOV. 1983, z. K.

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15. November 1983

Mitgeteilt am

f 8, NOV. 1983

Qu artierplan Schellenberg-Hochegerten, Abänderung 1 . Die Quartierplanänderung für die Parzelle Kat. Nr. 501 '\

an der Masanserstrasse wird unter folgenden Bedingungen genehmigt:

1.1 Gegen die Masanserstrasse hin sind erhöhte Massnahrnen für den Schallschutz vorzukehren.

1.2 Auf den beiden oberirdischen Autoabstellplätzen müssen mindestens je 5 Parkplätze für Besucher reserviert werden. Vorbehalten bleibt eine Erhöhung dieser Anzahl je nach Nutzung der Bauten. 1.3 Die Umgebungsgestaltung im Bereich der Masanserstrasse und des Schellenbergweges ist vor der Detailplanung mit dem Stadtbauamt abzusprechen. 1.4 Mit der Stadt ist die Uebernahrne bzw. der Abtausdh des auf der Westseite liegenden städtischen Bodens im Ausrnass von ca. 90 rn2 grundbuchlich zu regeln. 1.5 Im übrigen gelten die Bestimmungen des amtlichen Quartierplanverfahrens Schellenberg-Hochegerten vorn 3. Juli 1973. 2. Diese Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken. 3. Für die Behandlung dieser Quartierplanänderung wird eine Behandlungsgebühr von Fr. 500.-- in Rechnung gestellt. 4. Das Stadtbauamt wird mit der Durchführung des Quartierplanänderungsverfahrens beauftragt. 5. Mitteilung an: - Erben J. Moser, Masanserstr. 189, Chur - Arch. Büro Stüssy

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- Departement III

Bavier AG, Ringstr. 37, Chur

Bau- und Vermessungsamt (2-fach)

Finanz- u. Liegenschaftenverwaltung qr'lA ~&.btA Ck\2' rwt NAMENS DES STADTRATES

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Der Stadtpräsident Der ~ ~ p. Ar- L,.

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