Quartierplan Schellenberg-Hochegerten 5. Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
84.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
08.06.1984

Karte

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3901_B_QP_Schellenberg_Hochegerten_SRB_Ä5.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR

Sitzung vom BAU-u. VERM.-AMT !

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8. Juni 198 4

Die Quartierplanänderung für die Parzelle Kat. Nr. 501 an der Masanserstrasse wird unter folgenden Beding ungen genehmigt:

1.1 Gegen die Masanserstrasse hin sind erhöhte Mas snahmen für den Schallschutz vorzukehren.

1.2 Auf den beiden oberirdischen Autoabstellplätze n müssen mindestens je 5 Parkplätze für Besucher reserv iert werden. Vorbehalten bleibt eine Erhöhung diese r Anzahl je nach Nutzung der Bauten.

1. 3 Die Umgebungsgestaltung im Bereich der Masanse rstrasse

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und des Schellenbergweges ist vor der Detailplanung mit dem Stadtbauamt abzusprechen. Die bestehende Bruchstein.mauer entlang des Schellenbergweges ist zu erhalten.

1.4 Mit der Stadt ist die Uebernahrne bzw. der Abtausch des auf der Westseite liegenden städtischen Bodens im Ausrnass von ca. 90 rn2 grundbuchlich zu regeln.

1.5 Im übrigen gelten die Bestimmungen des amtlichen Quartierplanverfahrens Schellenberg-Hochegerten vorn 3. Juli 1973.

2. Diese Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken. 3. Für die Behandlung dieser Quartierplanänderung wird eine Behandlungsgebühr von Fr. 500.-( in Rechnung gestellt. 4. Das Stadtbauamt wird mit der Durchführung des Quartierplanänderungsverfahrensbeauftragt.

I)

Erben J. Moser, Masanserstr.

5. Mitteilung an:

189, Chur

Arch.Büro Stüssy & Bavier AG, Ringstr.

37,· Chu

Departement III - Bau- und Vermessungsamt

(2-fach)

- Finanz- und Liegenschaftenverwaltung

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