Quartierplan Saluferfeld

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
68.GDEf4
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
21.08.1968

Karte

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3901_B_QP_Saluferfeld_SRB.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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DER STADTRAT VON CHUR

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i"": . A!!V: /Der Quartierplan Saluferfel~ wird unter folgenden Bedin-

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gungen genehmigt :....,

1. Der Quartierplan Saluferfeld umfasst den grössten Teil des zwischen Masanserstrasse, oberer Giacomettistrasse, Bahngeleise und Parzelle Nr. 4729

)

gelegenen Gebietes mi t den Parzellen Nr. 143, 144, 145

(Teil), 147 (Teil), 148, 151, 152, 155 (Teil), 156 (Teil), 1583, 1601, 1602, 3676 und 3735. 2. Massgebend ist der Si tua tionsplan 1 : 500, Nr. 440/16,

vom 17.1.1968, des Architekturbüros Dr. Th. Hartmann & Co., unter Berücksichtigung der nachstehend verlangten Aenderungen.

3. Das 12-geschossige Hochhaus Block Nr. 3 muss um 10 m'

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nach Süden verschoben werden. Die beiden an der Masanser-

strasse liegenden Blöcke Nr. 9 & 10 müssen von 6 auf 5 Ge-

schosse (im Durchschnitt) reduzi ert werden. Dabei ist,

unter möglichster Rücksichtnahme auf die bestehende Ueberbauung, eine Staffelung der Geschosshöhen erwünscht. Die dadurch sich ergebende reduzierte Ausnützung darf nicht anderswo kompensiert werden. 4. Die Saluferfeldstrasse muss mi t beidseitigen Trottoirs

von je 2,50 m' Breite vorgesehen werden.

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der Landumlcgung müssûn die alten und neuen Servitute geregelt werden (Fusswegrechte,

5. Im Zusammenhang mit

Durch1ei tungsrcchtc, Näherbaurechte etc.). Insbesondere müssen die der Oeffentlichkei t dienenden Fusswege sichergestellt werden.

6. Vor Baubegin¿ ist ein das ganze Quartierplangebiet umfassendes Kanalisationsproj ekt (Situation und

Längenprofil) zur Genehmigung einzureichen.

7. Vor Baubeginn ist ein genereller Plan über die Errich-

tung von Spielplätzen zur Genehmigung einzureichen

(BGArt. 60, Ziff. 2).

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8. Vor Baubeginn muss mit den Industriellen Betrieben

die Erschliessung mit Wasser, Gas und Elektrisch ab-

geklärt werden. Nötigenfalls ist der für eine Transformatorenstation benötigte Boden oder Raum unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

9 .Ueber den Zeitpunkt des Baues der Giacomettistrasse und der Saluferfeldstrasse, sowie der entsprechenden Kanalisationen und Werkleitungen kann keine Zusicheder Ueberbauung darf erst begonnen werden, wenn die gesamte Erschliessung abgerung abgegeben werden. Mit

klärt und ihre rechtzeitige Ausführung gewährleistet

ist.

10. Die Genehmigung des Quartierplanes erfolgt unter dem Vorbehal t, dass die beteiligten Grundeigentümer den

für den Bau der Saluferfeldstrasse mit beidseitigen

Trottoirs benötigten Boden, sowie die beiden Parzellen

für die Kindergärten in Form eines prozentualen Abzuges

von ihren eingeworfenen Bodenflächen unentgeltlich an die Stadt Chur abtreten. 11. Vorbehal ten bleibt die Einreichung und Genehmigung

der defini ti ven Baugesuche für jeden Einzelbau.

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12. Nach erfolgter Genehmigung wird der Quartierplan

öffentlich aufgelegt und danach im Grundbuch

angemerkt. 13. Mitteilung an: Dr. Th. Hartmann & Co.

ur Departement 111 Präsident der Baukommission

Bauamt

Grundbuchamt

Liegenschaftenverwal tung

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Chur Der Aktuar

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