Gesamtüberbauungsplan Bahnhofgebiet 4. Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
02.GDEf2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
20.06.2002

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3901_B_GÜP_Bahnhofgebiet_SRB_Ä4.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

DER GEMEINDERAT VON CHUR

Der Gemeinderat hat sich anlässlich seiner Sitzung vom 20. Juni 2002 mit dem Bahnhof­ gebiet Chur; Gesamtüberbauungsplan und Umweltverträglichkeitsbericht befasst und

beschlossen:

1. Die 4. Änderung des Gesamtüberbauungsplanes (GÜP) ,,Bahnhofgebiet Chur", be­ stehend aus den in Art. 4 der Quartierplanbestimmungen aufgeführten Bestandteilen, wird genehmigt. 2. Die vorgesehenen Verkehrs- und Umweltschutzmassnahmen gemäss Ziffer 11.3 und Anhang 5.1 des Umweltverträglichkeitsberichts (UVB) ,,Areal F Bahnhof Chur" bilden integrierenden Bestandteil dieser Genehmigung. Die Massnahmen sind vor Inbetrieb­ nahme des Parkhauses Bahnhof durch die Bauherrschaft bzw. die Stadt Chur zu reali­ sieren. 3. Die beantragten Auflagen des Amtes für Umwelt Graubünden {AfU) in der Stellung­ nahme zum GÜP und im 3. Kapitel Ziffer 2 des Beurteilungsberichtes zum UVB vom 29. April 2002 bilden mit Ausnahme der Begrenzung der Gesamtparkplatzzahl eben­ falls integrierenden Bestandteil dieser Genehmigung. 4. Die 4. Änderung des GÜP ist im Grundbuch anzumerken. 5. Gegen diesen Entscheid des Gemeinderates kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht Graubünden Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

-2-

6.

Für die Behandlung des GÜP ist durch SBB, RhB und Stadt Chur eine Gebühr von total Fr. 5000.-- zu bezahlen (Kostendrittelung).

7.

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Mitteilung an:

- Einsprecherinnen und Einsprecher - Departement 3 - Rechtskonsulent - Baukommission - Hochbauamt - Finanzverwaltung - Finanzkontrolle

a.: a11,· Die Präsidentin

Anna Ratti

Markus Frauenfelder