Quartierplan Böschengut 2
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 05.GDE35
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 10.01.2005
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Text
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Stadt Chur
Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 10. Januar 2005 (SRB 35)
Quartierplan Böschengut 2; Genehmigung Der Quartierplan Böschengut 2 regelt die weitere Überbauung im Anschluss an den Quartierplan "Unteres Böschengut" Der Quartierplan ist während 30 Tagen ab dem 5. November 2004 öffentlich aufgelegen. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Baukommission beantragt Genehmigung. )
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)
Beschluss 1.
Der Quartierplan Böschengut 2 wird genehmigt.
2.
Die Quartierplanunterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen bilden einen integrierenden Bestandteil der Genehmigung.
3.
Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken.
4.
Für die Quartierplanung wird eine Gebühr von
5.
Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
6.
Mitteilung an
erhoben (Rechnung abwarten).
Departement 3 Grundbuchamt Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Finanzkontrolle Tiefbau- und Vermessungsamt Hochbauamt (2-fach) Namens des Stadtrates Der Stadtpräsident
Der J~adtschreilt
Christian Boner
Markus Frauenfelder
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Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund