Quartierplan Fastez

Quartierplanverfahren · Bergün Filisur

Dokument

Nummer
96.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Bergün Filisur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
26.03.1996

Karte

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96/12

GEMEINDE BERGUN Telefon 081 731117

CUMÜN DA BRAVYUVOGN Postcheckkonto 70-2061-3

Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 26. März 96 um 20.00/20.30 Uhr im Sitzungszimmer

Traktanden: A) Ausschuss (20.00 Uhr

—#s Anwesende: H. Fisch, Präsident * * Ausschuss F. Falett * R. Florinett P. Geeser J. Guidon * R. Leuzinger U. Nicolay H. Müller, Aktuar | BE

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3. Bereinigung Quartierplan Fastez

Die bereinigten Quartierplanvorschriften liegen vor. Artikelweise wird geprüft, ob die Abänderungswünsche des Gemeinderates nun

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berücksichtigt wurden. Mit dem Nutzungstransport in Art. 6.1 können sich mehrere Räte aufgrund der Dimensionen der Gebäude nicht abfinden. Diese Differenz muss sicher im Rahmen des Quartierplanverfahrens und nicht erst beim Baubewilligungsverfahren geregelt werden. Mit 4 zu 3 Stimmen lehnt der Rat einen Nutzungstransport ab. Auch im Art. 25.2 beharrt der Rat auf seiner bisherigen Version. Dadurch kann Art. 27.1 ebenfalls gestrichen werden. In Art. 28.2 muss auf das Erschliessungs- und nicht auf das Strassenreglement Bezug genommen werden. In Art. 30.4 ist der erste Satz zu streichen. Mit diesen Auflagen stimmt der Rat dem Quartierplan Fastez einstimmig zu.

Die Auflagen werden in Form einer Verfügung mitgeteilt, sofern unser Planungsbüro nicht noch weitere formelle Mängel feststellt. Kanzlei

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Schluss der Sitzung: 23.00 Uhr

der Präsident: der Aktuar: 3