Quartierplan Chur West Teilgebiet H
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 09.GDE419
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 09.07.2009
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Text
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Beschluss des Stadtrates
Sitzung vom 6. Juli 2009 (SRB 419) mitgeteilt
a |
| R Stadt Chur:___ 30
Quartierplan Hochhaus 1]|2 City West; Genehmigung
1. Bauetappe: Einkaufs- und Gewerbecenter 2. Bauetappe: Hochhaus 1 und 2
Die zwei Hochhäuser positionieren sich im Zentrum der gesamten Kalchbühlüberbauung und bilden einen räumlichen Abschluss mit einem vorgelagerten Freiraum. Im Sinne von Art. 69 des Baugesetzes der Stadt wurde gestützt auf Vorstudien ein Quartierplan erarbeitet. Im Sockelbau ist das Einkaufs- und Gewerbecenter vorgesehen und in den Hochhäusern ist eine Hotel-, Wohnund Büronutzung geplant. Die Erschliessung erfolgt über die Kalchbühl- und Comercialstrasse.
Die Baukommission beantragte an der Sitzung vom 11. März 2009, den Quartierplan grundsätzlich zu genehmigen. Die Quartierplanunterlagen lagen vom 24. April bis 24. Mai 2009 öffentlich auf. Es ging eine Einsprache ein, die durch die Einsprecherin am 18. Juni 2009 schriftlich vorbehaltlos zurückgezogen wurde.
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Beschluss
1. 2.
Der Quartierplan Hochhaus 1|2 City West vom 25. Februar 2009 wird genehmigt.
Die Unterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen (Auflageakten) gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.
Der Quartierplan ist im Grundbuch anzumerken. Der Vorsteher des Departernents 3 wird bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch anzumelden.
Für die Genehmigung des Quartierplans wird eine Gebühr von Fr. erhoben (Rechnung abwarten).
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubündens schriftlich Rekurs eingereicht werden. Der Rekurs hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.
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6. Mitteilung an
Departement 3 Hochbauamt (3-fach) Abteilung Planung Grundbuchamt Finanzkontrolle Finanz- und Liegenschaftenverwaltung
Namens des Stadtrates
Der Stadtpräsident Der senrelb
Christian Boner
arkus Frauenfelder
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund