Teilrevision

Nutzungsplanung, Grundordnung · Scuol

Dokument

Nummer
05.1208
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Scuol
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
04.10.2005

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Die Regierung des Kantons Graubünden

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II Governo del Cantone dei Grigioni

i.znct.31Z reA Uti AMT FÜR RAUMPLANUNG

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

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Protokoll Nr.

4. Oktober 2005

5. Oktober 2005

1208

A. Die Stimmberechtigten der Gemeinde Guarda beschlossen an der Gemeindeversammlung vom 17. August 2005 eine Teilrevision der Ortsplanung, umfassend einen Plan 1:500 „Zonenplanänderung Vergrösserung VOLG". Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht im Sinne von Art. 47 der eidgenössischen Verordnung über die Raumplanung liegt nicht vor. Indes reichte die Gemeinde Guarda die folgenden weiteren Unterlagen ein: - Ausschnitt aus dem Grundbuchplan 1:500 „Parzelle Nr. 1634" vom 12. Juni 2005. - Ausschnitt 1:500 vom 12. Juni 2005 aus dem rechtsgültigen Zonenplan der Gemeinde Guarda vom 24. Mai 1993. - Situationsplan 1:100 mit der dargestellten Erweiterung der Kernzone und einer zugehörigen Flächenberechnung. - Projektpläne „Ladenerweiterung / Innenrenovation" vom März / Mai 2005 (Situation 1:200 sowie Grundriss 1:100, Fassade „Süd" 1:100, Fassade „Ost" 1:100, Fassade „Nord" 1:100, Schnitt A-A 1:100, Schnitt B-B 1:100 und Dachkonstruktion 1:100). Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 17. August 2005 gemäss Art. 37a des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) erfolgte am 25. August 2005. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 8. September 2005 ersuchte der Gemeindevorstand Guarda um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 37 KRG.

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B.

Inhalt der von der Gemeinde Guarda am 17. August 2005 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung bildet die Umzonung einer rund 38 m 2 grossen Teilfläche der Parzellen Nr. 1633 und Nr. 1634 von der Garten- und Hofraumzone respektive von der Zone „Übriges Gemeindegebiet" in die Kernzone. Die Umzonung wurde durch die geplante Vergrösserung des bestehenden VOLG-Ladens erforderlich (vgl. die dazu vorliegenden Projektpläne „Ladenerweiterung / Innenrenovation" vom März / Mai 2005). Der Plan 1:500 „Zonenplanänderung Vergrösserung VOLG" vom 17. August 2005 gibt zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.

Gestützt auf Art. 37 Abs. 3 KRG beschliesst die Regierung:

1. Der Plan 1:500 „Zonenplanänderung Vergrösserung VOLG" vom 17. August 2005 wird genehmigt. 2. Das Amt für Raumplanung (ARP) wird beauftragt, die aufgrund dieses Beschlusses notwendigen Kennzeichnungen im Zonenplan 1:1'000 vom 24. Mai 1993 vorzunehmen. Die Gemeinde stellt zu diesem Zweck dem ARP ihr Originalexemplar dieses Planes zur Verfügung. 3. Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten. 4.

Der Gemeindevorstand Guarda wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben.

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5. Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. 6. Mitteilung an:

Namens der Regierung Die Präsidentin:

Der Kanzleidirektor:

1/;7 c 44,er— ///«.7-7 Dr. Eveline Widmer-Schlumpf

i.V. lic.iur. W. Frizzoni