Quartierplan Hochwang 1. Änderung
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 76.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 14.05.1976
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Text
BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR
Sitzung vom
14.
Mai
1976
Quartierplan Schwanen, Stelleweg
MitgE:teilt am
2 3. "'Al 19iB. ·
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7
1. Der abgeänderte Quartierplan umfasst die Parzelle Nr. 886 im
Gebiet Schwanen. r.fassgebend ist der Situationsplan 1:500 Nr. 116-12 vom 2.3019761 revidiert am 21.4.1976, von Architekt c. Schumacher.
2. Da sich das zu überbauende Areal im übrigen Gemeindegebiet befindet, gehen grundsätzlich sämtliche Erschlicssungskosten zu Lasten der Bauherrschaft. Diese wird insbesondere verpflichtet: 2.1 Der Stelleweg ist bis
ZU!n Ende der Ueberbuuung nach dem von der Stadt erstellten Projekt und nach deren Normen zu bauen. Der Stelleweg muss befahrbar sein, bevor mit dem Bau der Häuser begonnen wird.
2.2 Die Kanalisation ist nach den Weisungen des Bauamtes zu erstellen. 2.3 Die erforderlichen We1~klei tungen für Elektrisch und Wasser sowie die Strassenbeleuchtu. -.1g werden durch die IBC erstellt. Dabei gehen die im Stelleweg zu verlegenden Leitungen in...lcl. Strassenbeleuchtung zu Lasten der IBC, wofür diese Anschlussbeiträge gemäss den Richtlinien von 1962 erheben~ 2.4 Für die Erstellung einer Trafostation ist den IBC ein unentgeltliches Baurecht auf U...'1.bestimmte Dauer einzuräumen.
3. Vorgängig einer Parzellierung sind se.mtliche Servitute (\'iegrechte, Durchlei tungs:rech-re) grundbuchlich zu regeln.
4. Die Hecken an der Nordgrenze sollen erhalten bleiben. Ueber allfällige Auslichtu.ngen entscheidet das Forstamt.
5. Vorbehalten bleibt das Baubewilligungsverfahren für jeden einzelnen Bau.
6„ Der Quartierplan muss öffentlich aufgelegt werden. Vorbehalten bleibt die Behandlung allfälliger Einsprachen.
7. Hierauf ist der Quartierplan im Grundbuch anzumerken. 8" Die Baulinien für den privaten Oldisweg werden genehr:ligt. Das Bauaiut wird mit der öffentlichen Auflage beauftragt. 9. Dieser Beschluss kann innert 30 Tagen beim Gemeinderat von Chur schriftlich angefochten werden.
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lOo Mitteilung an:
:Baugesellschaft Schwanen, Bahnho f p.La t z 8, Chur· Christian Schumacher, Architekturbüro, Steinbockstr. 2p Chu..r Departement III Präsident Baukommission ;I3a~rg:t; __ ( 2-fach)
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Grundbuchamt Rechtskonsulent
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