Quartierplan Hochwang 2. Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
80.GDEf4
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
26.11.1980

Karte

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3901_B_QP_Hochwang_SRB_Ä2.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR Sitzung vom

2 6. November 1980

Mitgeteilt am

2 7. NüV. 1980

Abänderung des Quartierplanes Hochwang 1. Die Verlegung des öffentlichen Fussweges zwischen

Oldisweg und Deutscher Strasse wird im Sinne einer

Abänderung des Quartierplanes Hochwang genehmigt.

2. Zufolge grösserer Steilheit ist der Weg mit einer

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Pflästerung und einem Handlauf zu versehen. Sofern

der Weg nach den Vorschriften und unter Aufsicht

des Stadtbauamtes erstellt wird, wird er nach

Fertigstellung von der Stadt zum Unterhalt über-

nommen. Vor Baubeginn ist dem Stadtbauamt ein

Detailprojekt zur Genehmigung einzureichen.

3. Im übrigen gelten die Bedingungen des Stadtratsbe-

schlusses vom 14.5.1976 und der Grundbuchanmerkung

vom 23./24.2.1978.

4. Diese Abänderung des Quartierplanes ist im Grundbuch anzumerken.

5. Mitteilung an:

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Bau- und Vermessungsamt (2-fach) Grundbuchamt