Quartierplan Hochwang 3. Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
85.GDE2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
10.04.1985

Karte

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3901_B_QP_Hochwang_SRB_Ä3.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

BESCHLUSS DES STADTRATES VON CHUR 1 0. APR. 1985

Sitzung vom

Mitgeteilt am

1 7. APR. 1985

Aenderung Quartierplan Hochwang II 1. Der Quartierplanänderung für das Grundstück Nr. 6281 wird zugestimmt. 2: Für einen Neubau auf die nördliche Baubegrenzungsli-

nie witd zu Lqsten der städtischen Parzelle Nr. 6274 (Fusswegverbindung zwischen Oldisweg und Deutscher Strässe) ein Näherbaurecht (seitlicher Grenzabstand statt 6,00 m höchstens 4,50 m) gewährt.

3. Die in der privat-rechtlichen Vereinbarung vom 19. Februar 1985 festgelegte Bepflanzung gegenüber der städtischen Parzelle Nr. 6274 wird genehmigt. 4. Die Quartierplanänderung ist im Grundbuch anzumerken. 5. Für die Behandlung der Quartierplanänderung wird eine Behandlungsgebühr von in Rechnung gestellt. 0

6. Das Bauamt wird mit der Publikation der Quartierplanänderung beauftragt. 7. Mitteilung an:

Ganzen Text zeigen

) Finanz- und Liegenschaftenverwaltung Grundbuchamt

Departement III

BAU- u. VERM.-AMT

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Bau- und Vermessungsamt (2-fach)