Quartierplan Heimat - Änderung 2013
Quartierplanverfahren · Domat/Ems
Dokument
- Nummer
- 13.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Domat/Ems
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 18.11.2013
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Text
3722_B_QP_Heimat.pdf
Beschlussprotokoll Nr. 9/2013 der Sitzung des Gemeinderates gemäss Art. 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderates Tag und Zeit Montag, 18. November 2013, 19:30 Uhr Ort Mehrzweckhalle Präsenz Gemeinderat: Andrea Bäder Federspiel Enea Baselgia Silvia Bisculm Jörg Marcel Casanova Edi Crameri Carlo Decurtins Ruben Durisch Ursin Fetz Erich Kohler Cornelia Märchy-Caduff Reto Parpan Jürg Rodigari Philipp Ruckstuhl Alois Tomaschett Martijn van Kleef Gemeindevorstand: Beatrice Baselgia Angela Casanova Gabriela Aschwanden Guido Spescha Armin Tanner Gemeindeschreiber: Albert Hollenstein Vorsitz Gemeinderatspräsidentin Silvia Bisculm Jörg
-2Protokoll Gemeindeschreiber Albert Hollenstein Traktanden
4.
Änderung "Private Quartierplanung Heimat"
4. Änderung "Private Quartierplanung Heimat Eintreten wird einstimmig beschlossen. Nach der Detailberatung wird den Anträgen des Vorstandes einstimmig stattgegeben. 1. Gestützt auf Art. 19 der Kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) sei die Änderung „Private Quartierplanung Heimat“ mit folgenden Unterlagen zu erlassen: - Quartierplanvorschriften Anpassungen 2013 - Quartiergestaltungsplan 1 : 500 Anpassungen 2013
-3-
- Etappierungsplan 1 : 500 Anpassungen 2013 2. Der Erlass sei allen Beteiligten schriftlich mit Rechtsmittelbelehrung zu eröffnen. 3. Der Gemeindevorstand sei zu beauftragen, die Änderung „Private Quartierplanung Heimat“ nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch anzumerken.
Schluss der Sitzung 20.40 Uhr.
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Der Protokollführer
Albert Hollenstein Dieses Protokoll ist an der Sitzung vom _______ genehmigt worden.
Die Gemeinderatspräsidentin
Silvia Bisculm Jörg
3722_V_QP_Heimat_QPV.pdf
Kanton Graubünden Gemeinde Domat/Ems
Quartierplan Heimat Quartierplanvorschriften
Hinweis: Dieses digitale Dokument enthält in zeitlicher Reihenfolge alle einzelnen rechtskräftigen Erlasse zu den Quartierplanvorschriften (vereinfachte Digitalisierungsform i.R. der erstmaligen Digitalisierung 2018/19).
Erlass Gemeinderat
Änderung
18. Juni 2001 18. November 2013
Anpassungen 2013
PRIVATE QUARTIERPLANUNG HEIMAT, DOMATIEMS Aenderung, resp. Anpassung QP Heimat v. 8. 12. 1994 und QP Gassa sutö v. 31.1. 1994
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QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
Öffentliche Auflage vom 4. Mai bis 24. Mai 2001
Durch den Gemeinderat genehmigt am ..‘l.s‘5.....v’.l.In5...?.Äll.0l ...... ..
NAMENS DES GEMEINDERATES
mfl g}
Der Gemeinderatspräsident:
Erwin Menghini
C'\TEMP\BaubeschriebOuanierplanungJev 010626 doc
Der Aktuar:
WMQ“ Albert Hollenstein
INHALT Allgemeines
1.1
Zweck, Ziel
1.2
Quartierplangebiet
1.3
Alter Besitzstand / Neuer Besitzstand
1.4
Planungsmittel
1.5
Die geltenden Bauvorschriften
1.6
Bewilligungsverfahren
Überbauungskonzept 2.1
Ausgangslage
2.2
Überbauungskonzept
2.3
Ausnutzung
2.4
Nutzung Erschliessung
3.1
Allgemeine Erschliessung / Parkierung
3.2
Spez. Erschliessung Gestaltungsvorschriften
4‚1
Allgmeines
4.2
Baukörper
4.3
Stellung der Bauten
4.4
Hauptbauten
4.5
Dachgestaltung
4.6
Spez. Vorschriften
4.7
Etappierung
4.8
Container
Eigentumschbeschränkungen Besondere Eigentumsverhältnisse
C:\TEMP\BaubeschriebQuanierplanung_rev‚0106261306
Löschungen LöschungvonEägenuunsbesdmänkungen Planungskosten Scmussbesfi nnnungen
9.1
Jnkraftreten
9.2
Grund buchlicher Vollzug
C.\TEMP\BaubeschriebQuamerpIanungJev 010626.d0C
1.
ALLGEMEINES
1.1
Zweck Ziel
Der private Quartierplan dient der Gemeinde Domat/Ems als Instrument, um auf
dem Planungsgebiet "Heimat" Bauvorhaben mit der nötigen Infrastruktur zu er-
möglichen. Die Quartiergestaltung soll einfach und direkt sein, so dass sie städtebaulichen, räumlichen, funktionalen, technischen, traditionellen, zeitgemässen usw. Ansprüchen in selbstverständlicher Art und Weise gerecht wird. lm weiteren soll die Quartiergestaltung den ausführenden Architekten die Möglichkeit bieten, architektonisch hochstehende Gebäude und Anlagen zu realisieren. Die vorliegenden Quartierplanbestimmungen sowie sämtliche Planbeilagen ersetzen alle Unterlagen des bisherigen Quartierplanes „Heimat“ vom 8.12.1994 IB 581. Zur besseren Lesbarkeit werden zudem diverse Quartierplanvorschriften des bisher bestehenden, öffentlichen Quartierplanes Gassa sutö vom 31. 1. 1994 übernommen. Dort, wo diese materiell ändern oder ergänzt werden, wird dies speziell festgehalten.
1.2
Quartierplangebiet Der Quartierplan "Heimat" umfasst folgende Parzellen: Parzellen Nr. 103, 104,105, 110, 112,120, 121,124,125,128,129‚130, 131, 132,133,134, 135,136, 137,138, 139,140 und 4266
1.3
Alter Besitzstand I Neuer Besitzstand
—
Der alte Besitzstand umfasst folgende Parzellen: Parz. Nr. 103
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/‘Ems
Parz. Nr. 104
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
"/2 ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘/2 ME
Parz. Nr. 105
Parz. Nr. 110
Parzelle Nr. 120 121 122 123 124
125
C1\TEMP\BaubeschriebQuanierplanung_rev.010626 doc
‘2
Anteil 150/1000 129/1000 221/1000 149/1000 129/1000
222/1000
ME lVlE ME ME ME
ME
Parz. Nr. 112
Parzelle Nr.
106 120 119 4267 127 126 123 113 108
Anteil
2/60 3/60 4/60 5/60 3/60 5/60 3/60 32/60 3/60
ME ME ME ME ME ME ME l\/IE l\/lE
Parz. Nr. 120
‘/2l\/lE
Parz. Nr. 121 Parz. Nr. 124 Parz. Nr. 125 Parz. Nr. 128 Parz. Nr. 129
Parz. Nr. 130
Parz. Nr. 131
Parz. Nr. 132
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und
J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24,
7013 Domat/Ems
‘/2ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
%ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J, Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24,
7013 Domat/Ems Parz. Nr. 133
Parz. Nr. 134
Parz. Nr. 135
Parz. Nr. 136
Parz. Nr. 137
VzME
St, Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24,
‘/2ME
7013 Domat/Ems
‘AME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘/2l\/lE
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘/2ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘/2l\/lE
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
’/2ME
C:\TEMP\Baubeschr|ebQuartierplanung__rev 010626.doc
Parz. Nr. 138
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und
J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24,
7013 Domat/Ems Parz. Nr. 139
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und
J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24,
7013 Domat/Ems
Parz. Nr. 140
Parz. Nr. 4266
—
‘A ME
Parzelle Nr. 121 124 125 128
Anteil 197/1000 197/1000 229/1000 377/1000
ME ME ME ME
Parzelle Nr. 121 125 120 119 4267 127 126 113
Anteil 86/1000 153/1000 87/1000 61/1000 78/1000 93/1000 85/1000 357/1000
ME ME ME ME ME ME ME ME
% ME
Mit der rechtkräftigen Genehmigung des Quartierplanes "Heimat" wird folgender neuer
Besitzstand festgelegt: Parz. Nr. 103
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems
Parz. Nr. 104
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
V2 ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘/2 ME
Parz. Nr. 105
Parz. Nr. 110
Parz. Nr. 112
Parzelle Nr.
Anteil
120 121 122 123 124 125
150/1000 129/1000 221/1000 149/1000 129/1000 222/1000
ME l\/IE ME NIE ME ME
Parzelle Nr. 106 120 119 4267 127 126 123 113
Anteil 2/60 3/60 4/60 5/60 3/60 5/60 3/60 32/60
ME ME IVlE ME ME ME ME I\/IE
108
C:\TEMP\BaubeschriebOuamerpIanung_rev.010626.doc
3/60
ME
Parz. Nr. 120
’/2i\/|E
Parz. Nr. 121 Parz. Nr. 124 Parz. Nr. 125 Parz. Nr, 128 Parz. Nr. 129
Parz. Nr. 130
Parz. Nr. 131
Parz. Nr. 132
Parz. Nr. 133
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und
J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘/2l\/|E
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘/2ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘/2iVlE
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
%ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und
J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
Parz. Nr. 134
Parz. Nr. 135
Parz. Nr. 136
Parz. Nr. 137
Parz. Nr. 138
Parz. Nr. 139
%ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und
J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘AME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und
J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24,
%ME
7013 Domat/Ems
‘/2ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
‘/2ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
%ME
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und J. Rageth Treuhand + lmmobilien AG, Via Carpusa 24, 7013 Domat/Ems
C‘\TEMP\BaubeschriebQuartierpIanungJev.O10626.doc
‘AME
Parz. Nr.140
St. Rageth AG, Scherrat 18, 7013 Domat/Ems und
J. Rageth Treuhand + Immobilien AG, Via Carpusa 24,
7013 Domat/Ems Parz‚ Nr. 4266
1.4
Parzelle Nr. 121 125 120 119 4267 127 126 113
d
Anteil 86/1000 153/1000 87/1000 61/1000 78/1000 93/1000 85/1000 357/1000
"/2 ME
ME ME ME ME ME ME ME ME
Planungsmittel Der Quartierplan „Heimat“ beinhaltet folgende Planungsmittel:
1
Altes Quartierplangebiet
1 : 500
2
Neues Quartierplangebiet
1 : 500
3
Alter Besitzstand
1 : 500
4
Neuer Besitzstand
1 : 500
5
Quartiergestaltungsplan
1 : 500
6
Etappierungsplan Obergeschosse
1 : 500
7
Oeffentlicnrechtliche Eigentumsbeschränkung 1.UG
1 : 500
8
OeffentIich-rechtliche Eigentumsbeschränkung EG
1 : 500
9
Quartiererschliessungsplan
1 : 500
10
l\/lodell (mit rein informativem Charakter)
1 : 200
Somit werden sämtliche Pläne des ursprünglichen Quartierplanes „Heimat“ hinfällig. 1.5
Die geltenden Bauvorschriften Sind in den nachfolgenden Quartierplanvorschriften keine anders lautende Vor— schritten enthalten, gelten die Bestimmungen des Gmeindebaugesetzes.
1.6
Bewilligungsverfahren
Vor dem Erstellen von Bauten und Anlagen ist jeweils das ordentliche Baubewilligungsverfahren durchzuführen.
Die im Rahmen des Auflageverfahrens erstellte Profilierung zeigt die maximalen
Gebäudeumrisse; die konkreten Bauprojekte sind im Baubewilligungsverfahren in jedem Fall erneut zu profilieren (Art. 102, Abs. 3 BG ). C:\TEMP\BaubeschnebOuanierpIanungJevD10626 doc
ÜBERBAUUNGSKONZEPT 2.1
Ausgangslage Die vorliegende Quartierplanung soll in einem vorgezeichneten Gebiet an der Gassa Suto und Via Nova die Grundlage für eine schrittweise Umwandlung der landwirtschaftlichen Dorfstruktur ermöglichen.
2.2
Überbauungskonzept Der Überbauungsplan bezieht sich auf die gewachsene Dorfstruktur von Domat/Ems‚ welche durch die entsprechende Zonenteilung des Dorfkerns im Baugesetz verankert wird. Die geschlossene Bauweise entlang der Gassa Sutö sowie Via Nova bildet einen wichtigen Bestandteil der neuen Überbauung und muss weitgehend erhalten werden. Die vorgeschlagene Quartierplanüberbauung soll sich sinnvoll in das bestehende Dorfbild einfügen. Die Grünfläche, die sich östlich an die Hofbauten anschliesst, stellt einen Übergang zur offenen Wohnhauszone dar. Die übrigen Flächen gelten als Freiflächen und dürften nicht mit festen Bauten und Anlagen belegt werden.
2.3
Ausnützung Das Quartierplangebiet befindet sich in der Kernzone A und D, welche keine Ausnützungsbeschränkung kennt.
2.4
Nutzung Allqemein qeltende Nutzunq:
Neben einer Nutzung der Gebäude zu Wohnzwecken ist auch eine Nutzung für
Geschäfte (Einkaufszentrum) sowie Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe möglich.
Gemäss Art. 5 „Eigentumsbeschränkung“ und Art. 6 „Besondere Eigentumsver-
hältnisse“ und des Quartierplanes Gassa sutö sind nachstehende Sondernutzungen möglich: (Diese Bestimmungen bleiben demnach unverändert und sind
ebenfalls zur besseren Lesbarkeit nachstehend wiedergegeben.)
C'\TEMlfl ßaubeschriebüuanierplanung_rev O10626.doc
10 Der Hofraum kann zu 2/3 seiner Grundfläche unterkellert werden. Der Anteil
dieser Unterkellerung richtet sich nach der jeweiligen zugeteilten BGF der Neu-
bauten im Norden und Osten des Hofes. ( Parzellen 120, 121 und 125 ). Der Hofraum dient als Kinderspielplatz, Erholungsraum und Erschliessungsbereich. Es gilt ein Fahrverbot für alle Motorfahrzeuge. Der freie Durchgang durch die bestehenden Torbogen und die Durchgänge zwischen den Hofgebäuden im Osten muss jederzeit in der heute bestehenden Breite gewährleistet sein. Nach der Fertigstellung der Tiefgarage gilt auf dem Dach der Einstellhalle ein Parkierungsverbot. Sonderfahrten für Transporte und Notfälle sind gestattet. lm Osten der Hofgebäude sind Vorgärten von mindestens drei Metern Breite über die gesamte Gebäudelänge vorgesehen. Diese Vorgärten sind privat und gehören den direkten Anstössern. Der Aussenraumgestaltungsplan sieht zudem für alle Eigentümer private Gärten im Osten der Hofbebauung vor.
Die verbleibenden Aussenräume im Bereich zwischen Hofbebauung und Ein-
familienhausparzellen dienen allen Bewohnern des Quartlerplangebietes gemeinsam als Kinderspielplatz, Erholungsraum und Erschliessungsbereich.
3.
ERSCHLIESSUNG
3.1
Allgemeine Erschliessung I Parkierung Im Quartiererschliessungsplan sind die Lage der Strasse, der Tiefgaragenzufahrt der Anlieferung, der Vorplätze und Verbindungswege sowie Kanalisation und Wasser festgelegt. Betreffend die Anzahl notwendiger Parkplätze gilt Art. 38 BG.
3.2
Spez. Erschliessung Es wird als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung was folgt begründet: Fusswegrecht auch für die Öffentlichkeit bestimmt, zugunsten der Politischen Gemeinde Domat/Ems zulasten der rot bemalten Flächen.
Die jeweiligen Eigentümer der Parzellen 104, 134, 135 und 137 räumen der Politischen Gemeinde Domat/Ems ein auch für die Öffentlichkeit bestimmtes, dau— erndes und unbeschränktes Fusswegrecht über die im Plan „Oeffentlich— rechtliche Eigentumsbeschränkungen“ rot bezeichneten Flächen ein. Unterhalt und Erneuerung gehen zulasten der Politischen Gemeinde Domat/Ems.
C’\TEN‘lP\BaubeschrIebQuartierplanung_rev 010626 doc
11 3.3
Verbindungsweg Der Verbindungsweg zur Via Nova wird nur als privater Fussweg im Quartierplan Heimat aufgenommen. Auf diesem Fussweg gilt ein allgemeines Fahrverbot.
3.4
Besondere Bedingungen lm Genehmigungsverfahren mit den zuständigen kantonalen Instanzen betref— fend Zufahrt zur Kantonsstrasse sind durch die Eigentümer des Quartierplanes Heimat die vorgesehenen Parkplätze des Quartierplanes Gassa suto mit einzubeziehen,
4.
GESTALTUNGSVORSCHRIFTEN
4.1
Allgemeines Es ist das Ziel der Quartierplanung, für alle Bauten und Anlagen eine gute, architektonische einfache Gestaltung zu erreichen.
4.2
Baukörper Als Hauptbaukörper werden jene Baukörper bezeichnet, welche in Grundfläche und Höhe allen anderen übergeordnet sind.
4.3
Stellung der Bauten Im Quartiergestaltungsplan wird mittels Bebauungsfenster festgelegt, in welchem Bereich die Hauptkörper beziehungsweise die Nebenbaukörper plaziert werden können. Die Begrenzung der Bebauungsfenster gelten als Baulinien im Sinne von Art.
80 BG. Hochbauten dürfen bis an die Baulinie gestellt werden. 4.4
Hauptbauten Das gesamte Bebauungsfenster für Hauptbauten darf mit einem einzigen Ge-
bäude ohne vertikale Gliederung überbaut werden. Die max. zulässigen Gebäudehöhen betragen:
C.\TEMPlßaubeschriebQLrartierplanung_rev 010626.doc
12 Kernzone A:
Min. 2 Vollgeschosse Max. 3 Vollgeschoss GH min.: GH max.: FH max.
5.50 10.50 14.00
Kernzone D:
GH min.: GH max.: FH max.: 4.5
4.50 7.50 11.00
(Flachdach 1. Etappe)
Dachgestaltung Hauptbauten entlang von Via Nova und Gassa Suto sowie entlang der Quar-
tierplangrenze sind ausschliesslich Schrägdächer wie: Sattel—‚ Walm- oder Kreuzgiebeldächer gestattet. Flachdächer bei Zwischenbauten sowie rückwärtigen Bauten sind möglich.
4.6
Spezielle Vorschriften In Ergänzung des Quartierplanes Gassa Suto vom 31.01.94 gelten folgende allgemeine Vorschriften, wobei nachstehende Vorschriften alleinige Gültigkeit haben. Strassengebäude
Strassengebäude können gemauert, verputzt, betoniert etc. in Erscheinung treten. Bei Veränderungen an den bestehenden Altbauten darf das ausgewogene Fassadenbild entlang der Gassa suto nicht beeinträchtigt werden. Hofgebäude
Die Hofgebäude können gemauert, verputzt oder in Holz gebaut in Erscheinung
treten. Dachaufbauten dürfen 1/3 der Fassadenlänge nicht überschreiten.
Balkone können im Norden, Osten und Süden des Hofraumes sowie auf der Gartenseite 1.50 m über die Baugestaltungslinie auskragen. Dabei darf die Ge—
samtlänge der Balkone 1/3 der Fassadenlänge nicht überschreiten. Die Balkone
sollen in ihrer Gestaltung die Fassaden nicht dominieren. lm Balkonbereich sind Flach- und Pultdächer erlaubt.
Die Fassaden zwischen den östlichen Hofzugängen dürfen Öffnungen aufweisen. Vorbehalten bleiben die entsprechenden feuerpolizeilichen Vorschriften. C.\TEMP\BaubeschriebQuartierpIanungJev O10626doc
13 Ein Neubau muss den späteren Zusammenbau mit einem angrenzenden Gebäude jederzeit ermöglichen. Gegenüber dem Nachbargebäude muss die Baute mindestens m tief fundiert werden, gegen die Tiefgarage 3.20 m. .2
Gemäss Art. 5 „Eigentumsbeschränkung“ und Art. 6 „Besondere Eigentumsverhältnisse“ und in Ergänzung des Quartierplanes Gassa sutö vom 31.01.94 gel-
ten folgende allgemeine Vorschriften, wobei die nachstehenden Vorschriften in
jedem Falle alleinige Gültigkeit haben. Hofraum
Die genaue Hofgestaltung ist durch die Hofanwohner selbst festzulegen. Dabei müssen sich mehr als die Hälfte aller Miteigentümer, denen die Gebäude im
Westen, Norden und Osten des Hofraumes gehören, einigen.
In jedem Falle muss ein Durchgangsweg von mindestens 2.0 Metern Breite von Westen nach Osten sowie Hauszugangswege von mindestens 1.2 Metern Breite aus einem einheitlichen Bodenmaterlal vorgesehen werden. Die Einheit des Hofraumes soll gewahrt werden. Jedliche Differenzierungen innerhalb des Hofraumes, wie Pflanzungen oder Terrainveränderungen, müssen
sich auf den ganzen Hofraum beziehen. Innerhalb des Hofraumes sind jegliche
Nebenbauten bzw. feste Einrichtungen verboten. Für private Treppen, Rampen und Vorplätze im Hofraum gelten sinngemäss die Bestimmungen für Balkone. Die Hofräume dürfen nicht durch Mauern, Zäune, Hecken oder Sträucher verstellt werden. Der Hofraum darf auch nicht über längere Zeit als Abstellplatz gebraucht werden. Die Pflanzung oder Fällung eines oder mehrerer Bäume kann durch die Mehrheit derjeweiligen Miteigentümer beschlossen werden. Tiefqaraqe / Gemeinschaftsplätze / Privatqärten
Die Gemelndschaftswiese / Spielplatz dient allen Quartierbewohnern zur gemeinschaftlichen Nutzung. Seine Grösse und Lage ist aus dem Aussenraumgestaltungsplan des Quartierplanes Gassa sutö vom 31.01.94 ersichtlich. Sitzbänke dürfen nur 9E Fundamente verlegt werden. Fundamente für Spielgeräte müssen sich auf das Minimum beschränken. Diese Freifläche darf als Bauinstallationsplatz benutzt werden, wenn die Zufahrt zu einer Baustelle im Hofbereich für Lastwagen unmöglich ist. Bei der Bedeckung der Tiefgarage und der unterkellerten Hofräume muss auf eine ausreichend dicke Erdschicht von mindestens 40 cm geachtet werden. Die Vorgärten im Osten der Hofbauten sowie die privaten Gärten im Norden und Süden des Gemeinschaftsplatzes dürfen nicht für Nebenbauten oder Parkplätze beansprucht werden. Die Gestaltung bleibt den Eigentümern überlassen. Einfriedungen sind erlaubt, dürfen aber eine Höhe von 80 cm nicht übersteigen.
C.\TEMP\Baubeschriebüuamerplanunggevfl 10626.doc
14 4.7
Etappierung Eine Etappierung ist gemäss Etappierungsplan möglich. 1. Etappe — -
Untergeschoss Erdgeschoss Obergeschosse im Bereich Kernzone A
2. Etappe —
4.8
Obergeschosse im Bereich Kernzone D
Container
Entsorgungseinrichtungen müssen an einer mit Lastwagen befahrbaren Stelle plaziert werden.
EIGENTUMSBESCHRÄNKUNG Die nachstehend aufgeführten Elgentumsbeschränkungen wurden bereits
grösstenteils im Quartierplan Gassa sutö vom 31.01.94 begründet und bleiben unverändert bestehen. a)
Durchgangsrechte (Torbogen und Höfe) Es wurden folgende Durchgangsrechte begründet: Die Pazellen Nr. 122, 125, 123, 120, 124, 121 erhalten das Recht, den bestehenden Torbogen auf Parzelle Nr, 123 als Zugang über den Hof (Parzelle Nr. 110) zu benützen. lvlit diesem Recht belastet werden die Parzellen Nr. 123 und 110 zugunsten der vorgenannten berechtigten Parzellen. Der Unterhalt der Torbogen und Höfe obliegt allen Berechtigten im Verhältnis ihrer lnteressenz.
b)
Allgemeines Fusswegrecht und auf Sondertransporte beschränktes Fahn/veqrecht
Zulasten der Parzelle Nr. 2002 und Nr. 112 wird ein allgemeines Fusswegrecht und ein auf Sondertransporte beschränktes Fahrwegrecht gemäss Quartierplan Gassa sutö vom 31. 1. 94 Plan Nr. 5/94 begründet, an welchem folgende Parzellen berechtigt sind:
106,108,113,116,117,118,119,120‚121,122,123,124,125,126, 127, 128, 4267 und 2048 C:\TEMP\BaubeschnebOuartierplanungärev,O10626 doc
15 c)
Durchfahrtsrecht zur Autoeinstellhalle Die Parzellen Nr. 128, 124, 123, 122,118, 117‚116,113,121,125, 120, 119, 4267, 127, 126, 106, 108 und 2048 erhalten das Recht,
den unterirdischen Zugang über Parzelle Nr. 103, 105, 125, 120 und 112 gemäss vorne aufgeführtem Plan „Oeffentlich-rechtliche Eigentumsbe— schränkung“ als Zufahrt zur Autoeinstellhalle des Quartierplans Gassa sutö vom 31.1. 94 unentgeltlich zu benützen. d)
Benützungsrecht für Spielplatz und Gemeinschaftswiese sowie Besucherparkplätze
Die Parzellen Nr. 128, 124, 121, 125, 120, 123, 122, 118, 119, 4267, 127,
126, 117, 116 und 113 erhalten zulasten der Parzellen Nr, 112 das Recht, den Spielplatz und die Gemeinschaftswiese sowie die Besucherparkplätze gemäss Quartierplan Gassa sutö vom 31. 1. 94 Plan Nr. 5/94 gemeinsam zu benützen. Die Berechtigten haben sich am Unterhalt der genannten Objekte lm Verhältnis ihrer lnteressen zu beteiligen. e)
Unterirdische Baurechte Unterkellerung der Hofräume Die Parzellen Nr. 120, 121 und 125 erhalten zulasten der Parzelle Nr. 110 das Recht, die belastete Parzelle gemäss Quartierplan Gassa sutö vom 31. 1. 94 respektiv Plan „Oeffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung“ im Verhältnis der zugeteilten BGF zu 2/3 zu unterkellern.
f)
Grenzbaurecht für Lärmschutzwand Auf die gemeinsame Grenze der Parzellen 103 und 102 kann gemäss Plan „OeffentIich-rechtliche Eigentumsbeschränkung“ im Bereich der Einfahrt Tiefgarage eine Lärmschutzwand in der Höhe von 2.50 m ab Niveau Kantonsstrasse erstellt werden.
6.
BESONDERE EIGENTUMSVERHÄLTNISSE Die aufgeführten besonderen Eigentumsverhältnisse wurden bereits im Quartierplan Gassa sutö vom 31.01.94 begründet und bleiben unverändert bestehen. a)
Parzelle Nr. 110 (Hof A)
Die Parzelle Nr. 110 steht zu folgenden Anteilen in Miteigentum der
jeweiligen Eigentümer folgender Parzellen: C1\TEMmßaubeschriebüuamerplanung_rev.010626.doc
16 Parzelle Nr.
Anteil
120 121 122 123 124 125
b)
150/1000 129/1000 221/1000 149/1000 129/1000 222/1000
Parzelle Nr. 112 (Tiefgarage) Die Parzelle Nr. 112 steht zu folgenden Anteilen im Miteigentum der
jeweiligen Eigentümer folgender Parzellen: Parzelle Nr. 106 120 119 4267
127
126 113
Anteil 2/60 3' .47 60 l 4/60 5/60
‚(L ‚5// 60 n’
108 c)
5/60 32/60
3/60
v
Parzelle Nr. 4266 (Restpaizelle) Die Parzelle Nr. 4266 steht zu folgenden Anteilen im Miteigentum der jeweiligen Eigentümer folgender Parzellen: Parzelle Nr. 121 125 120 119 4267 127 126 113
d)
Anteil 86/1000 153/1000 87/1000 61/1000 78/1000 93/1000 85/1000 357/1000
Nutzunqsordnunq für Parzelle Nr. 112 (Tiefqaraqe) Unterirdisch
Die jeweiligen Eigentümer der Parzelle Nr. 112 erhalten gemäss Quartierplan Gassa sutö vom 31. 1. 94 respektiv Plan „Oeffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung 1.UG“ die entsprechenden farblich gekennzeichneten Parkplätze zu ausschliesslicher Nutzung zugeteilt. Oberirdisch
Die im Quartierplan Gassa sutö, Aussengestaltungsplan, vom 31. 1. 94 eingezeichnete Fläche für SpielpIatz/Gemeinschaftswiese steht allen MitC.\TEMPlBaubeschriebOuartierpIanung_rev.010626 doc
17 eigentümern der Parzelle Nr. 112 zur entsprechenden Nutzung offen. Dasselbe gilt für die Besucherparkplätze. Die auf dem Plan des Quartieplanes Gassa sutö vom 31.01.94 respektiv Plan „Oeffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung EG“ eingezeichneten Verkehrsflächen dürfen von den Miteigentümern als allgemeines Fuss— wegrecht und als beschränktes Fahrwegrecht für Sondertransporte benutzt werden. Der Unterhalt obliegt allen Miteigentümern im Verhältnis ihrer Anteile. Die Parzellen Nr. 125, 121, 120, 119, 126, 4267, 127 und 113 erhalten zudem das ausschliessliche Recht zur Benützung einer Gartenparzelle gemäss Zuteilung Quartierplan Gassa suto, Ueberbauungsplan, Gebäudegrundflächen, vom 31.01.94.
7.
LÖSCHUNGEN
7.1
Löschung von Eigentumsbeschränkungen
Die nachstehenden Eigentumsbeschränkungen werden ersatzlos aufgehoben:
a)
Die Parzellen Nr. (1, 1a, 1b Quartierplan „Heimat“), 128, 125, 124, 121 erhalten das Recht, den Torbogen auf Parzelle Nr. 128 als Zugang über den Hof (Parzelle Nr. 140) zu benützen. Mit diesem Recht belastet werden die Parzellen Nr. 128 und 140 zu Gunsten der vorgenannten berechtigten Parzellen. Erstellunq einer Tiefqaraqe unter Parzelle Nr. 140 Die Parzelle Nr. (1) gemäss Ziffer 7.2 erhält das Recht, unter und zu Lasten der Parzelle Nr. 140, gemäss beiliegendem Plan eine Tiefgarage zu erstellen. Diese Tiefgarage gehört somit akzessorisch zur Parzelle Nr. (1).
PLANUNGSKOSTEN Die Kosten der Quartierplanung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 BG werden von den Grundeigentümer des privaten Quartierplanes Heimat vom 31. Januar 1994 getragen.
C:\TEMPißaubeschriebüuartierplanung_rev 010626 doc
l8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 9.1
Inkrafttreten
Dieser Quartierplan tritt nach Abschluss des Auflage— und Einspracheverfahrens sowie nach seiner rechtskräftigen Genehmigung durch den Gemeinderat in Kraft. (Art. 102 ff. Baugesetz).
9.2
Grundbuchlicher Vollzug Der genehmigte Quartierplan ist nach Eintritt der Rechtskraft auf allen Grundstücken im Beizugsgebiet anzumerken. Der Gemeindevorstand wird ermächtigt und beauftragt, alle sich —allenfalls— aus diesen Quartierplanvorschriften ergebenden Eintragungen, Baulandumlegun— gen, Eigentumsübertragungen, Löschungen von Dienstbarkeiten, Vollzug von subjektiv-dinglichen Verbindungen, An- und Vormerkungen zum Vollzug in das Grundbuch anzumelden.
Domat/Ems, 26.06.01 ob/cc
C.\TEMP\BaubeschriebOuartierplanung_rev_O10526 doc
Bescheinigung
Das zur Anmeldung Gelangende wurde grundbuchlich vollzogen. Dies heute unter dem Datum vom 24. Juli 2001. ’
Domat/Ems, 26. Juli 2001
GRUNDBUCHKREIS
‘ Grundbuchve DOMAQEEMS” aler-Stv.
B. Krättli
PRIVATE QUARTIERPLANUNG HEIMAT, DOMAT IEMS Anpassung zum QP Heimat v. 18.06.2001
QUARTIERPLANVORSCHRIFTEN
Anpassungen 2013
Öffentliche Auflage vom 16. August bis 16. September 2013
Durch den Gemeinderat genehmigt am 18. November 2013
NAMENS DES GEMEINDERATES Die Gemeinderatspräsidentin:
Der Aktuar: e
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777
pudL/g aß
J
INHALT
1. 1.1 1.4
Allgemeines Zweck, Ziel Planungsmittel
4. 4.4 4.6 4.7
Gestaltungsvorschriften Hauptbauten Spezielle Vorschriften Etappierung
8.
Planungskosten
9. 9. 1 9.2
Schlussbestimmungen Inkrafttreten Grundbuchamtlicher Vollzug
1. ALLGEMEINES 1.1 Zweck, Ziel
Der private Quartierplan dient der Gemeinde Domat/Ems als Instrument, um auf dem Planungsgebiet “Heimat“ Bauvorhaben mit der nötigen Infrastruktur zu ermöglichen. Die
Quartiergestaltung soll einfach und direkt sein, so dass sie städtebaulichen, räumlichen, funktionalen, technischen, traditionellen, zeitgemässen usw. Ansprüchen in
selbstverständlicher Art und Weise gerecht wird. lm weiteren soll die Quartiergestaltung den
ausführenden Architekten die Möglichkeit bieten, architektonisch hochstehende Gebäude und
Anlagen zu realisieren. Die vorliegenden Anpassungen beziehen sich auf den bewilligten privaten Quartierplan Heimat vom 18.06.2001 und legen lediglich Anpassungen dazu dar. Sämtliche nicht geänderten Artikel und Pläne behalten i_l_1re Gültigkeit. Die Darstellung der Anderungen und Ergänzungen erfolgt farblich und mit kursivem Schriftsatz.
1.4 Planungsmittel Die Anpassungen Quartierplan "Heimat” beinhaltet folgende Planungsmittel: .
5 Quartiergestaltungsplan =
-::-..-.-9:-:-
--:
. -
1 ‚
_
6 Etappierungsplan Obergeschosse 10 Modell (mit rein informativem Charakter) 11 Richtpmjekt (mit rein informativem Charakter)
_
1 : 500 1 : 200 1 : 200
m3 Stellung der Bauten Im Quartiergestaltungsplan wird mittels Bebauungsfenster festgelegt, in welchem Bereich die Hauptkörper beziehungsweise die Nebenbaukörper plaziert werden können. Die Begrenzung der Bebauungsfenster gelten als Baulinien-im-Sinne-ven-Arteßg-BG. Hochbauten dürfen bis an die Baulinie gestellt werden. 4.4 Hauptbauten Das gesamte Bebauungsfenster für Hauptbauten darf mit einem einzigen Gebäude ohne vertikale Gliederung überbaut werden. Die max. zulässigen Gebäudehöhen betragen: Kernzone A:
Min. 2 Vollgeschosse Max. 4 Vollgeschosse Fassadenhöhe min.: 5.50 Fassadenhöhe max.: 11.50 Gesamthöhe max.: 15.00
Kernzone D:
Min. 2 Vollgeschosse Max. 3 Vollgeschosse Fassadenhöhe min.: 4.50 (Flachdach 1. Etappe) Fassadenhöhe max.: 8.50 Gesamthöhe max.: 12.00 Die hofseitigen Fassadenhöhen dürfen die maximale Höhe gemäss Baugesetz überschreiten.
4.6 Spezielle Vorschriften Balkone können im
Gartenseite (äussere Ostseite der Bebauung) 1.50 m über die Baugestaltungslinie auskragen. Dabei darf die Gesamtlänge der Balkone 1/3 der Fassadenlänge nicht überschreiten. Die Balkone sollen in ihrer Gestaltung die Fassaden nicht dominieren. im Balkonbereich sind Flach- und Pultdächer erlaubt. Materialisierung Die Materialisierung der Fassaden bildet einen Bestandteil des üblichen Baubewilligungsverfahrens unabhängig dieser Quartierplananpassung. 4.7 Etappierung Eine Etappierung ist gemäss Etappierungsplan möglich. 1. 2. —
Etappe (bereits realisiert) Untergeschoss Erdgeschoss Obergeschosse im Bereich Kernzone A Etappe Obergeschosse im Bereich Kernzone D können in zwei Etappen erstellt werden.
8. PLANUNGSKOSTEN Die Kosten der Quartierplanung im Sinne von Art. 101 Abs. 1 BG werden von den
Grundeigentümer des privaten Quartierplanes „Heimat“ vom 31. Januar 1994
getragen.
9. SCHLUSSBESTIMMUNG 9.1 Inkrafttreten Diese Anpassungen zum Quartierplan treten nach Abschluss des Auflage- und Einspracheverfahrens sowie nach seiner rechtskräftigen Genehmigung durch den Gemeinderat in Kraft. (Art. 102 ff. Baugesetz). 9.2 Grundbuchlicher Vollzug Der genehmigte Quartierplan ist nach Eintritt der Rechtskraft auf allen Grundstücken im Beizugsgebiet anzumerken.
Domat/Ems,
Bescheinigung
Das zur Anmeldung Gelangende wurde grundbuchlich vollzogen. Dies heute unter Datum vom Domat/Ems,
GRUNDBUCHKREIS DOMAT/EMS Der Grundbuchverwalter
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund