Quartierplan Siedlung Padrusa - Änderung 1997

Quartierplanverfahren · Domat/Ems

Dokument

Nummer
97.GDEf2
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Domat/Ems
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
22.09.1997

Karte

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Text

Beschlussprotokoll Nr. 2/2007 der Sitzung

des Gemeinderates gemäss Art. 8 der Geschäftsordnung des Gemeinderates

Tag und Zeit

Montag, 19. Februar 2007, 20.15 Uhr

Ort

Mehrzweckhalle

Präsenz

Gemeinderatvizepräsident Daniel Derungs entschuldigt abwesend Gemeindevorstand vollzählig anwesend

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Vorsitz

Gemeinderatspräsident Dr. Gustav Ott

Protokoll

Gemeindeschreiber Albert Hollenstein

Traktanden

Traktandenliste

Diese wird stillschweigend genehmigt.

5. Quartierplanänderung „Siedlung Padrusa“

Eintreten wird stillschweigend beschlossen. Gemeindevorstand Dieter Federspiel ergänzt den Antrag des Vorstandes dahingehend, dass die nachstehende Änderung von Punkt 5, Gestaltungsvorschriften mit Fassadenplan der

Quartierplanvorschriften der Quartierplanung „Siedlung Padrusa“‚ nicht nur für den Siedlungsberelch Ost, sondern auch West Gültigkeit hat.

„.5Mit dieser Ergänzung wird die nachstehende Änderung ein-— stimmig genehmigt:

5.

Gestaltungsvorschriften

5.1

Allgemeines

Zusatz (letzter Absatz): 5.2.1

(Änderung)

Es wird zwischen Siedlung Ost (östlich Via Calanda) und Siedlung

West (westlich Via Calanda) unterschieden.

Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser West.

Neu: 5.2.2 Aussensanierung der bestehenden Siedlungshäuser Ost

Werden die alten Siedlungshäuser einer Aussensanierung unterzogen, müssen dazu

die Planungsunterlagen der Hauseigentümer Siedlung Padrusa Ost als Grundlage venNendet werden. Im Anhang sind folgende Projektpläne abgebildet:

- Zustandspläne Bauzeit1 : 100 - Projekt fürAusbau und Anbauten 1 : 100 (Für die wärmetechnische Gebäudesanierung gelten nach wie vor der durch den Gemeinderat am 24. März genehmigte Beschrieb und die Pläne.) Folgende Anbauten gemäss Projekt für Ausbau und Anbauten (Anhang) sind realisierw bar: —

Der gedeckte Sitzbereich im Westen des Hauses kann mit raumhohen oder mit

Fenstern mit Brüstung geschlossen werden.

- Es ist möglich, den Schopf nachträglich zu einem Wohnraum auszubauen. Als Ver-— kleidung ist an der Nord- und Westfassade eine stehende Holzschalung zu verwenden. An der Südfassade ist ein Verputz möglich. —

Falls der bestehende eingezogene Sitzplatz mit Fenstern geschlossen wird, kann gegen Süden vorgelagert ein neuer, gedeckter Sitzplatz errichtet werden. Die Trag» konstruktion muss aus schlanken Metallprofilen bestehen und mit einem Glasdach gedeckt werden. Der vorgelagerte Sitzplatz kann neu bis zur westlichen Hausfassade erweitert werden wenn: a) b)

Die Konstruktion nach den gültigen Gestaltungsvorschriften der Quartier-

planung erfolgen.

Das gegen Westen gerichtete Wohnzimmerfenster nicht verschoben wird und die betreffenden Jalousieläden beibehalten werden.

c) Der Position für die Konstruktions-Abstützung die erforderliche Aufmerk» samkeit geschenkt wird (ev. Auskragung).

-5-

Für die bestehenden Garagenbauten darf als Ersatz im Norden des Hauses ein

neuer Anbau erstellt werden. Das gilt auch für Häuser ohne bestehenden Garagenanbau. Als Verkleidung ist eine liegende Holzschalung (nicht deckender Anstrich)

zu ven/venden. Dimension sowie die max. Bauhöhe und ungefähre Lage und Form

des Fensters sind aus dem Projekt ersichtlich.

-

lm Bereich des Eingangs im Osten darf ein schlankes Eingangsvordach bzw. Windfang angebracht werden. Zum Windschutz können zusätzlich Glaswände eingesetzt werden.

Nachtrag

5.5 Farbgestaltung Bestehende Siedlungshäuser ilalousienläden:

Der heute vorherrschende grüne Farbton

sowie die weiteren Anträge des Vorstandes: 2. Die Genehmigung sei den betroffenen Grundeigentümern schriftlich und unter Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit mitzuteilen. 3. Der Gemeindevorstand sei zu beauftragen, die Änderung nach Eintritt der Rechtskraft im Grundbuch anzumerken.

Schluss der Sitzung 21.40 Uhr. xDer Protokollführer:

Albert Hollenstein

Dieses Protokoll ist an der Sitzung vom ................... .. genehmigt worden. Der Gemeinderatspräsident: Dr. Gustav Ott