Arealplan Hofstättle

Nutzungsplanung, Grundordnung · Domat/Ems

Dokument

Nummer
15.478_51251
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Domat/Ems
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
26.05.2015

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Domat/Ems mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Dateien

3722_B_AP_Hofstaettle.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

ll Governo del Cantone dei Grigioni

Die Regierung des Kantons Graubünden

La regenza dal chantun Grischun

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

26. Mai 2015

27. Mai 2015

Ganzen Text zeigen

478

A. Der Gemeinderat der Gemeinde Domat/Ems beschloss anlässlich seiner Sitzung vom 26. Januar 2015 eine Teilrevision der Ortsplanung‚ umfassend einen Arealplan Gestaltung 1:2000 Hofstättle sowie einen Arealplan Erschliessung 1:2000 Hofstättle. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 8. Januar 2015 gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 29. September 2014 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 26. Januar 2015

gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 12. Februar 2015. Es gingen keine Beschwerden ein. Mit Schreiben vom 27. Februar 2015 ersuchte der Gemeindevorstand Domat/Ems

um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

Arealplan Hofstättle 1.

Allgemeine Bemerkungen zum Arealplan

Der Arealplan bildet Bestandteil der Grundordnung (vgl. Art. 22 Abs. 2 KRG), wird aber — in Abweichung zu anderen Instrumenten der Grundordnung —- vom Gemeindevorstand erlassen. Er enthält Elemente des Quartierplans und kann zusätzlich Elemente des Zonenplans‚ des Generellen Gestaltungsplans und des Generellen Er-

schliessungsplans enthalten. Abweichungen vom Zonenplan und von der Regelbau-

weise sind zulässig, wenn keine überwiegenden nachbarlichen Interessen entgegenstehen. Die Art und das Mass der Nutzung dürfen nach Art. 46 Abs. 2 KRG ebenfalls beschränkt geändert werden. 2.

Inhaltliche Bemerkungen

Die Gemeinde Domat/Ems hat im rechtskräftigen Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Dorf vom 17. Juni 2012 im Gebiet „HofstättIe“ eine Quartierplan-

pflicht festgelegt. Bei der Erarbeitung des Quartierplans zeigte es sich, dass für eine bessere und nachhaltigere Nutzung der betroffenen Flächen für Wohnen und Gewerbe bezüglich Art und Mass der Nutzung eine geringfügige Abweichung vom Zonenplan nötig ist. Deshalb wurde parallel zur Quartierplanung ein Arealplanverfahren durchgeführt. Mit der Arealplanung werden nun die Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung des Gebietes festgelegt und die Voraussetzungen für die Umsetzung des in der Zwischenzeit bereits von der Gemeinde verabschiedeten Quartierplans geschaffen. Im Arealplan Gestaltung 1:2000 Hofstättle wurde unter anderem entlang der Tuma

eine neue Baulinie Typ B festgelegt. Diese soll die bestehende Baulinie Typ A, deren Linienführung im rechtskräftigen Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:2000 Dorf festgelegt wurde, ergänzen. Die Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass die Baulinie Typ A nicht überschritten werden darf. Der Arealplan Gestaltung 1:2000 Hofstättle und der Arealplan Erschliessung 1:2000 Hofstättle, beide vom 26. Januar 2015, geben zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass; sie können genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

beschliesst die Regierung: 1.

Der Arealplan Gestaltung 1:2000 Hofstättle und der Arealplan Erschliessung 1:2000 Hofstättle, beide vom 26. Januar 2015, werden im Sinne der Erwägun-

gen genehmigt.

2.

Der Gemeindevorstand Domat/Ems wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter

Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung). 3.

Soweit für die VenNirkIichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.

4.

Der Gemeindevorstand Domat/Ems sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

5.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

6.

Mitteilung an: - Gemeindevorstand Domat/Ems, 7013 Domat/Ems — Amt für Natur und Umwelt — Amt für Energie und Verkehr - Amt für Schätzungswesen - Amt für Raumentwicklung (elektronisch) — Standeskanzlei - Departement für Volkswirtschaft und Soziales (im Doppel, samt Unterlagen)

Der Präsident:

Martin Jäger

Namens der Regierung

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen