Schutzzonen PW Sand
Grundwasserschutzzonen · Schiers
Dokument
- Nummer
- 1990_2586
- Art
- Grundwasserschutzzonen
- Gemeinde
- Schiers
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 08.10.1990
Karte
15 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Dateien
3962_B_1990_RB2568_WV_Sand.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Die Regierung des Kantons Graubünden
II Governo del Cantone dei Grigioni AfU
JL nr
Sitzung vom
8. Oktober 1990
La Regenza dil Cantun Grischun L
Nr. /<&&
cliTCr wiö]Ki , f Z Z OKT. 1990 , , Mitgetei Hon Nr. VV/258E
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Der Gemeindevorstand von Schiers hat am 18. September 1990 für den Schutz der Grundwasserfassung "Sand" ein Schutzzonenregle ment und einen Schutzzonenplan erlassen. Das Pumpwerk "Sand" wird nach Projekt des Ingenieurbüros Uli Lippuner AG, Maienfeld, erstellt. Es dient der öffentlichen Trink- und Brauchwasserversorgung für die Gemeinde Schiers. Gemäss Projekt beträgt die maximale Fördermenge 3'000 Liter pro Minute. Das Reglement und der Schutzzonenplan wurden auf Grund von um fangreichen hydrogeologischen Untersuchungen durch das Büro für Technische Geologie, Dr. T. Lardelli, Chur, und im Einver nehmen mit dem Amt für Umweltschutz erarbeitet. Nach Einsichtnahme in das Schreiben der Gemeinde Schiers vom 21. September 1990, in den Schutzzonenbericht, in das Schutz zonenreglement, in den Schutzzonenplan Mst. 1:1'000 sowie gestützt auf Art. 142 Einführungsgesetz zum ZGB, auf Art. 29 und 30 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 8. Oktober 1971 und auf Art. 23. der kan tonalen Gewässerschutzverordnung vom 3. Oktober 1973 sowie auf Antrag des Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartementes beschliesst die Regierung: 1. Das SchutzZonenreglement und der Schutzzonenplan Mst. 1:1'000, erlassen am 18. September 1990 vom Gemeindevor stand Schiers, werden genehmigt.
1000.000 !. 90-5000
Die Gemeinde Schiers wird beauftragt, die Grundbuchanmer kung gemäss Art. 30 des Reglementes beim Grundbuchamt Vorderprättigau in Schiers anzumelden. Dem Grundbuchamt werden mit diesem Regierungsbeschluss ein Reglement und ein Schutzzonenplan abgeliefert. Gestützt auf Ziffer 3 der Gebührenordnung für den Gewässerund Umweltschutz vom 18. Dezember 1989 (GO, BR 815.350) wird eine Gebühr von Fr. 250.erhoben. Dieser Betrag wird dem Kontokorrent Nr. 20061.9656 der Gemeinde Schiers bei der Standesbuchhaltung Graubünden, Chur belastet (Konto 4150.4310). Mitteilung unter Beilage des Schutzzonenreglementes und des Schutzzonenplanes Mst. 1:1'000 mit Genehmigungsvermerk der Regierung: an den Gemeindevorstand 7220 Schiers, an das Grundbuchamt Vorderprättigau 7220 Schiers und an das Amt für Umweltschutz unter Erstattung der Akten; ohne Beilagen: an das Amt für Raumplanung, an die Standesbuchhaltung im Doppel, an die Finanzkontrolle und an das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement.
Dr. Cavtezal
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
815.100 · Kantonales Gewässerschutzgesetz, KGSchG · Kanton
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund