Teilrevision Gefahrenzone 1 Vazerol
Nutzungsplanung, Grundordnung · Albula/Alvra
Dokument
- Nummer
- 20.DEP15
- Art
- Nutzungsplanung, Grundordnung
- Gemeinde
- Albula/Alvra
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 27.08.2020
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3512_B_TR_Gefahrenzone_Vazerol_20.DEP15.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden
Departament d’economia publica e fatgs socials dal Grischun Dyipartimento dell’economia pubblica e socialitä dei Grigioni
ARE 15/20
7000 Chur, Reichsgasse 35 .
Tel. 081 257 23 11
Fax 081 257 21 71
DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der—Vorstand der Gemeinde AlbulalAlvra beschloss an seiner Sitzung vom 14. Juli
2020 eine Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Zonenplan 1:1000 "Teilrevision Gefahrenzone 1 (Vazerol)“ umfasst. Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht gemäss Art. 47 der eidgenössischen Raum“ . planungsverordnung (RPV; SR 700.1) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung ver-
Ganzen Text zeigen
fasste mit Datum vom 7. Mai 2020 einen Vorprüfungsbericht.
Nach Art. 48 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG; BR 801.100) kann bei Änderungen-von ‚untergeordneter Bedeutung auf die Durchfüh—
rung einer Mitwirkungsauflage verzichtet werden, sofern die Betroffenen angehört
wurden. Die von der vorliegenden Revision betroffenen Eigentümer (Gemeinde so— wie Private) wurden angehört und sind mit der vorgesehenen Korrektur der Gefahm
renzone auf ihren Liegenschaften einverstanden.
IVlit Schreiben vom 7. August 2020 ersuchte der Gemeindevorstand Albula/Alvra das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorla-
ge im Rahmen von Art. 49 KRG.
Gegenstand der Revisionsvorlage Auslöser der vorliegend zur Diskussion stehenden Nutzungsplanungsrevision der
Gemeinde AlbuIa/Alvra bildet ein redaktioneller (formeller) Fehler bei der Abgrenzung
der Gefahrenzone 1 (GFZ 1) auf einer Strecke von ca. 176 m östlich von "Vazerol".
Die als Bandierung gezeichnete westliche Begrenzungslinie der GFZ 1 ragt irrtümlicherweise um 1 m über die effektive Gefahrenzone hinaus.
Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung soll dieser Zeichnungsfehler berei-
nigt werden. Betroffen von der Korrektur ist u. a. die überbaute und in der Bauzone
gelegene Parzelle Nr. 2431, bei der die GFZ 1 neu auf die östliche Grundstücksgren-
ze verschoben wird. Im Übrigen erfolgen nördlich und südlich der genannten Liegen—schaft analoge Korrekturen der GFZ 1, wobei dort Nichtbauzonen betroffen sind. Ins-
gesamt wird die Fläche der GFZ 1 mit der vorliegenden Korrektur um ca. 176 rn2 (176 m x 1 m) reduziert.
Zonenplan 1:1000 "Teilrevision Gefahrenzone 1 (Vazerol)" ‚
Der Zonenplan 1:1000 "Teilrevision Gefahrenzone 1 (Vazerol)" vom 14. Juli 2020 gibt
zu keinen Bemerkungen Anlass; er kann genehmigt werden.
Gestützt auf Art. 49 KRG
verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:
1.
Der Zonenplan 1:1000 "Teilrevision Gefahrenzone 1 (Vazerol)" vom 14. Juli 2020 wird genehmigt.
2.
Der Gemeindevorstand Albula/Alvra wird ersuCht, diesen Beschluss in geeigneter
Form öffentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).
3.
Die von der Gemeinde bestimmte Datenverwaltungsstelle führt die Nutzungs—
plandaten nach den Weisungen des Amtes für Raumentwicklung naCh.
Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbehalten.
Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben. IVIitteiIung an: Gemeindevorstand AlbuIa/Alvra, 7450 Tiefenoastel
HIVIQ AG, Schützenweg 8, 7430 Thusis Stauffer & Studach Raumentwicklung AG, Alexanderstrasse 38, 7000 Chur
Amt für Natur und Umwelt
Amt für Wald und Naturgefahren
Amt für Immobilienbewertung
Amt für Raumentwicklung Departementssekretariat
Chur, 27. August 2020
DEPARTEMENT FÜR VOLKSWIRTSCHAFT UND SOZIALES
mitgeteilt: L"2, Sep. 2020
‚
DerV rsteher:
K) Marcus Caduff, Regierungsrat
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 814.201 · GSchV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund