Teilrevision Mineralwasserabfüllanlage (Änderung)

Nutzungsplanung, Grundordnung · Bergün Filisur

Dokument

Nummer
11.461
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Bergün Filisur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
17.05.2011

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Text

Die Regierung des Kantons Graubünden

ä

Sitzung vom

17. Mai 2011

La regenza dal chantun Grischun

‘

II Governo del Cantone dei Grigioni

Mitgeteilt den

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Protokoll Nr.

19. Mai 2011

461

Die Stimmberechtigten der Gemeinde BergünlBravuogn beschlossen an der Ge—

meindeVersammlung vom 29. April 2010 eine Teilrevision der Ortsplanung. lm Ein-

zelnen wurden folgende Planungsmittel verabschiedet:

-—- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:1‘000 MineralwasserabfüIlanlage

«—- Genereller Erschliessungsplan 1:2‘000 MineralwasserabfüIlanlage

Neben diesen Planungsmitteln reichte die Gemeinde Bergün/Bravuogn die folgenden

weiteren Unterlagen ein: ...

Planungs— und Mitwirkungsbericht vom 30. April 2010 gemäss Art. 47 der eidge— nössischen Raumplanungsverordnung (RPV) samt Beilagen 1 bis 6, nämlich:

. Vereinbarung zur kooperativen Planung Les—cha Sur (Art. 4 KRG) vom

9. März 2010 . Vorprojekt Abfüllanlage (Pläne, Modellfotos)

. Projektbeschrieb der Albula Mineralquellen AG - Standortdatenblatt der RhB (Entorac AG, Thun) . Stellungnahme des kommunalen Bauberaters vom 9. März 2010 . Öffentlichrechtliche Vereinbarung vom 27. April 2010

— Kaufrechtsvertrag vom 27. April 2010 (Parzellen Nr. 3 und 4) Das Amt für Raumentwicklung (ARE) verfasste mit Datum vom 23. April 2010 einen Vorprüfungsbericht. Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindeversammlungsbeschlusses vom 29. April 2010 gemäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) erfolgte am 6. Mai 2010. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vorn 10. Mai 2010 ersuchte der Gemeindevorstand Bergün/Bravuogn

um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von Art. 49 KRG.

An seiner Sitzung vom 14. September 2010 hat der Gemeindevorstand Ber—

gün/Bravuogn eine Projektänderung betreffend der Lage des unterirdischen Park-

hauses beschlossen. Mit Schreiben vom 15. September 2010 ersuchte der Gemeindevorstand die Regierung um Berücksichtigung dieser Projektänderung im Rahmen

des vorliegenden Genehmigungsverfahrens. B. Gegenstand der Revisionsvorlage Gegenstand der Teilrevision der Ortsplanung bildet einerseits die Ausscheidung ei-

ner rund 1.2 ha grossen Gewerbezone sowie einer 0.5 ha grossen Wohnw und Ge-u werbezone auf den Parzellen Nr. 3, 4 und 10 im Gebiet "Les—cha Sur" zwischen der

Kantonsstrasse und den Bahngeleisen.

Mit der neu ausgeschiedenen Gewerbezone sollen die raumplanerischen Vorausset— zungen für die Ermöglichung einer MineralwasserabfülIanlage geschaffen werden.

Zwischen der geplanten Mineralwasserabfüllanlage und der Kantonsstrasse wurde zusätzlich eine Wohn-n und Gewerbezone mit Wohnanteil von max. 25% ausgeschie-

den. Laut Projektunterlagen wird in dieser Wohn— und Gewerbezone der Bau eines

. Gewerbezentrums mit integriertem Wohnraum für Mitarbeitende der Albula Mineral— quellen AG, für Nutzer des Gewerbezentrums oder für Einwohner/Zuzüger von Bergün angestrebt. Das Areal der Wohn— und Gewerbezone ist mit einer Pflicht zum Er-

lass eines Generellen Gestaltungsplanes belegt worden.

Ursprünglich war unter der eigentlichen Abfüllanlage eine Tiefgarage mit rund

135 Parkplätzen für die Angestellten der MineralwasserabfüIlanlage sowie für den Bahnhofbetrieb und die umliegenden Bauten (inkl. künftiges Bahnmuseum) vorgese-

hen. Am 14. September 2010 hat der Gemeindevorstand gegenüber der am 29. April

2010 beschlossenen Nutzungsplanung eine Projektänderung beschlossen, Welche

eine Verschiebung der Tiefgarage in den Bereich der Wohn— und Gewerbezone be— inhaltet. Die Parkierungsmöglichkeit am Dorfeingang soll künftige Parkplatzsuchende

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frühzeitig abfangen und somit die Verkehrs-— und Parkierungssituation im Dorfkern entlasten.

Das Vorhaben für die Abfüllanlage beruht auf einer Projektstudie des Architekten Ad—

rian Christen, Chur. Die Eokdaten der Projektstudie hat die Gemeinde Bergün/Brau

vuogn in einem Generellen Gestaltungsplan 1:1'000, welcher aus einer Situation und

zwei Schnitten besteht, festgehalten. Die für die neue Nutzung des Areals bestehen-

den und neu geplanten Verkehrs—, Versorgungsa- und Entsorgungsanlagen hat die

Gemeinde Bergün/BravUogn in einem Generellen Erschliessungsplan 1:2‘000 „Mine-

ralwasserabfüllanlage“ festgelegt.

Die vorliegend zur Diskussion stehenden neuen Bauzonen liegen im Gebiet einer

ehemaligen Wohn- und Gewerbezone (2. Etappe), die mit RB Nr. 3030 vom 16. De-

zember 1985 genehmigt worden war. Im Rahmen einer umfassenden Teilrevision im

Jahr 1993 sollte diese Bauzone einer reinen Wohnzone W3 (2. Etappe) zugewiesen

werden. Aufgrund der damals zu grossen Wohnbauzonenreserven von Bergün/Bra-

vuogn wurde diese Umzonung jedoch an die Gemeinde zur Überarbeitung zurück- I gewiesen.

Genehmigungsbeschluss vom 12. Oktober 2010

Mit Beschluss Nr. 904 vom 12. Oktober 2010 hat die Regierung den Zonenplan und

Generellen Gestaltungsplan 1:1‘000 Mineralwasserabfüllanlage sowie den Generel-

len ErschliessUngsplan 1:2‘000 Mineralwasserabfüllanlage mit einer Änderung betreffend Lage der unterirdischen Parkierungsanlage sowie“ unter verschiedenen

Vorbehalten, Anweisungen und Hinweisen genehmigt.

Weiterzug des Genehmigungsbeschlusses an das Verwaltungsgericht durch

das Bundesamt für Kultur

I

.

IViit Eingabe vom 11. November 2010 zog das Bundesamt für Kultur den Nutzungsplangenehmigungsbeschluss Nr. 904 vom 12. Oktober 2010 an das Verwaltungsge—

richt Graubünden weiter. Im Rahmen der Verhandlungen zur Erzielung einer ausser— gerichtlichen Einigung hat es sich gezeigt, dass das BAK unter drei Voraussetzungen

bereit sein würde, ihre venNaitungsgerichtiiche Beschwerde zurückzuziehen:

a) Senkung der Höhe der Abfüllanlage um ca. 2.5 m auf das Niveau der Transitge-

leise der RhB resp. des Bahnhofplatzes, dies in der Absicht, weiterhin eine freie

Aussicht vom Bahnhofplatz und von der Bahnhofstrasse in die Umgebung und

zur westlichen Silhouette des Dorfes Bergün/Bravuogn mit dem Wehrturm zu gewährleisten;

b)

Massgebliche Verringerung des im Zonenplan-und Generellen Gestaltungspian

1:1000 vom 29. April 2010 festgelegten Baufensters für die Abfüllanlage mit dem

Ziel, eine mit der Massstäblichkeit des Ortsbildes .von Bergün/Bravuogn besser

verträgliche Dimension der Abfüllanlage zu gewährleisten;

c)

Umzonung der von der Gemeinde einer Wohn- und Gewerbezone zugewiesenen

Fläche zwischen der Gewerbezone und der Kantonsstrasse in eine Zone, in der

keinerlei oberirdische Bauten zulässig sind, dies in der Absicht, dass die im Ge—

nereiien Gestaltungspian manifestierte Bestrebung zu einer möglichst land-

schaftsschonenden Einbettung der Abfülianlage in das gewachsene Terrain nicht

durch vorgelagerte Gebäude zunichte gemacht werden kann._ Die erstgenannte Rückzugsbedingung kann erfüllt werden, indem der Genehmi—

gungsbeschluss vom 12. Oktober 2010 mit vorliegendem Beschluss dahingehend

ergänzt wird, dass als Vorgabe für das Baubewilligungsprojekt nicht mehr die Vorpro-

jektpläne vom 6.9.2010, sondern neu die zwischenzeitlich erarbeiteten Vorprojekt-

pläne vom 25.1.2011 als massgeblich erklärt werden. Diese neuen Vorprojektpläne,

welche die Bauherrschaft in Zusammenarbeit mit der RhB und dem kommunalen Bauberater Conradin Clavuot erarbeitet hat, sehen die anvisierte Senkung der ge— samten Abfüilanlage auf das Niveau des Bahnhofplatzes vor. Die zweitgenannte Rückzugsbedingung kann erfüllt werden, indem das im Zonen-v plan— und Generellen Gestaltungspian 1:1000 vom 12. Oktober 2010 ausgeschiedene Baufenster für die Mineralwasserabfüllanlage entsprechend dem in den redimenu

sionierten Vorprojektplänen mit rev.—Datum 25. Januar 2011 vorgegebenen Gebäu—

degrundriss (von ca. 8000 m2 auf ca. 5200 m2 (ca.84 m x 62 m) verkleinert wird.

Die drittgenannte Rückzugsbedingung kann ebenfalls erfüllt werden, nachdem der

Gemeindevorstand der Regierung mit Eingabe vom 7. April 2011 sinngemäss den

Antrag unterbreitet hat, die Fläche der vorgelagerten Wohnu— und Gewerbezone

durch die Genehmigungsbehörde wiederen/vägungsweise direkt in eine Zone für unu-

terirdische Parkierungsanlagen umzuzonen. Aus Sicht der Regierung als Genehmigungsbehörde steht einer Gutheissung dieses Antrages und damit einer naChträgli-

chen Umzonung dieser vorgelagerten Fläche in eine Zone für unterirdische Parkie—

rungsanlagen nichts entgegen, zumal auch das Einverständnis der betroffenen

Grundeigentümer (Brief vom 12. April 2011) sowie der Bauherrschaft Albula Mineral-

quellen AG (Brief vom 4. April 2011) für eine solche Umzonung vorliegt. Entspre—

chend sind auch die weiteren

im Zonenplan -—- und Generellen Gestaltungsplan

1:1'000 für dieses vorgelagerte Land vorgesehenen Festlegungen (Bereich mit Pflicht

zum Erlass eines ergänzenden Generellen Gestaltungsplans; Bereich mit Wohnanteil max. 25%) aufzuheben, und das Baugesetz ist mit einer Zonenvorschrift für die neue

Zone für unterirdische Parkierungsanlagen zu ergänzen. Gestützt auf Art. 49 KRG und Art. 25 VRG

beschliesst die Regierung:

1.

Der Genehmigungsbeschluss Nr. 904 vorn 12. Oktober 2010 wird gestützt auf

Art. 25 des kantonalen Gesetzes über die VenNaItungsrechtspflege (VRG) wie folgt geändert und ergänzt:

a) Das im Zonenplan-— und Generellen Gestaltungsplan 1:1000 vom 12. Oktober

2010 ausgeschiedene Baufenster für die Mineralwasserabfüllanlage wird ent—

sprechend dem in den redimensionierten Vorprojektplänen mit rev.-—Datum

25. Januar 2011 vorgegebenen Gebäudegrundriss verkleinert, d.h. von ca.

8000 m2 auf ca. 5200 m2 (ca. 84 m x 62 m). b) Die im Zonenplan und Generellen Gestaltungsplan 1:1000 vom 29. April 2010 I

ausgeschiedene Wohn- und Gewerbezone (mit max. Wohnanteil 25% sowie Pflicht zur Erstellung eines ergänzenden Generellen Gestaltungsplans) wird

nicht genehmigt. Stattdessen wird die entsprechende Fläche auf Antrag der

Gemeinde Bergün/Bravuogn sowie im Einverständnis mit den betroffenen

Grundeigentümern und der Bauherrschaft einer "Zone für unterirdische Par—

kierungsanlagen" zugewiesen. Die im Genehmigungsbeschluss Nr. 904 vom

12. Oktober 2010 enthaltenen speziellen Auflagen und Vorgaben für die: Wohnw und Gewerbezone (Dispositiv Ziffer 1 lit. b) gelten damit als hinfällig.

Das Baugesetz der Gemeinde Bergün/Bravuogn vom 9./30. Juni 1993 wird

mit einer Zonenvorschrift für die neue Zone für unterirdische Parkierungsan-

lagen mit folgendem Wortlaut ergänzt (neuer Art. 25bis): "Die Zone für unterirdische Parkierungsanlagen ist für die Errichtung einer unterirdischen Parkie— rungsanlage bestimmt".

d) Als verbindliche Vorgabe für die Ausarbeitung des Baubewilligungsprojektes

für die Mineralwasserabfüllanlage als solche gelten neu die zwischenzeitlich optimierten Vorprojektpläne mit dem rev.-Datum 25. Januar 2011, welche als

integrierter Bestandteil des Zonenplanes und Generellen Gestaltungsplanes

1:1000 Mineralwasserabfüllanlage im Sinne der Legende zum Generellen Gestaltungsplan zu betrachten sind.

lm Übrigen bleiben alle Korrekturen, Vorbehalte, Anweisungen und Hinweise des

Genehmigungsbeschlusses Nr. 904 vom 12. Oktober 2010 weiterhin gültig. Mitteilung an:

Bundesamt für Kultur, Hallwylstrasse 15, 3003 Bern Pro Natura Graubünden, Ottostrasse 6, 7000 Chur

Amt für Natur und Umwelt

Amt für Energie und Verkehr

Amt für Wirtschaft und Tourismus

Denkmalpflege

Tiefbauamt

Amt für Schätzungswesen

Amt für Raumentwicklung (elektronisch)

Standeskanzlei Departement für Volkswirtschaft und Soziales (im Doppel, samt Unterlagen)

Namens der Regierung

Der Präsident:

Der Kanzleidirektor:

Dr. Martin Schmid

Dr. C. Riesen

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