Teilrevision Legge_edilizia e PU

Nutzungsplanung, Grundordnung · Buseno

Dokument

Nummer
88.2026
Art
Nutzungsplanung, Grundordnung
Gemeinde
Buseno
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
11.07.1988

Karte

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Die Regierung des Kantons Graubünden

II Governo del Cantone dei Grigioni

La Regenza dii Cantun Grischun deutsche Fassung

Sitzung vom

Mitgeteilt den

Protokoll Nr.

11. Juli 1988

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22. AIR 1988

2026

A. Am 29. Juli 1987 verabschiedete die Gemeindeversammlung von Buseno eine Teilrevision des Baugesetzes, des Zonenplanes 1:1'000, des generellen Erschliessungsplanes (Traffico) 1:1'000 und des generellen Erschliessungsplanes (Servizi tecnologici) 1:1'000 vom 22. Juni 1981. Mit Schreiben vom 6. Oktober 1987 ersucht der Gemeindevorstand Buseno die Regierung um Genehmigung dieser Teilrevisionen. B. Gegenstand der Teilrevision des Baugesetzes ist die Aufhebung der zweiten Erschliessungsetappe, die Anpassung der Baugesetzesartikel 21, 22, 44, 45, 58, 59 und 67 sowie die Aufhebung von Art. 23. Der Genehmigung der Teilrevision des Baugesetzes steht nichts entgegen. C.

Die Teilrevision des Zonenplanes 1:1'000 und des generellen Erschliessungsplanes (Traffico) 1:1'000 beinhaltet folgende Vorhaben: - Endgültiger Verzicht auf die unterhalb des Dorfes Buseno vorgesehene Zona residenziale mit Quartierplanpflicht (Cam-

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2 pagna), welche die Regierung bei der Genehmigung des Zonenplanes 1:1'000 am 22. Juni 1981 (Protokoll Nr. 1563) der Gemeinde zur Ueberarbeitung zurückgewiesen hatte. -

Abschaffung der zweiten Erschliessungsetappe mit entsprechender Umetappierung der Zona residenziale A2 Aurel und Guaston, zweite Erschliessungsetappe, in die erste Erschliessungsetappe.

-

Ausscheidung einer Zona residenziale A3 im Gebiete Molina Bassa.

- Einzonung der Parzelle Nr. 985 in Guaston. - Verschiedene Anpassungen an die neue Strassenlinienführung der bestehenden Bauzonen von Aurel, Fontanol di Sot und Fontanol di Sora. - Neue Linienführung der Quartierstrasse Molina - Aurel, der Forst- und landwirtschaftlichen Strasse von Aurel nach Fontanol di Sora mit neuen Standorten für die Parkplätze P 1-3 sowie die Anpassung der Quartierstrasse in der Fraktion Aurel. - Neue Quartierstrasse für die Erschliessung des oberen Teiles des Dorfes Buseno mit Parkplatz P 10. - Neuer Parkplatz P 7 hinter der Kirche von Buseno. Gemäss Stellungnahme des Meliorations- und Vermessungsamtes befindet sich das Ausführungsprojekt für die Forst- und landwirtschaftliche Strasse Molina - Fontanol di Sora noch in Arbeit. Es steht aber zur Zeit fest, dass die in der vorliegenden Teilrevision dargestellte Linienführung, welche dem generellen Vorprojekt entspricht, mit dem voraussichtlichen Ausführungsprojekt

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nicht übereinstimmen wird. Da die Abgrenzung der Bauzonen von Fontanol di Sora, Fontanol di Sot und Aurel von der Linienführung der Strasse abhängt, kann die Teilrevision dieser Bauzonen, wie auch die generelle Linienführung der Forst- und landwirtschaftlichen Strasse Molina - Aurel, in der vorliegenden Form nicht genehmigt werden. Gemäss Absprache des Amtes für Raumplanung mit dem Gemeindevorstand vom 3. Mai 1988 soll die Teilrevision des Zonenplanes und des generellen Erschliessungsplanes (Traffico) 1:1'000 im Bereiche der Fraktionen Aurel, Fontanol di Sot und Fontanol di Sora der Gemeinde zur Anpassung zurückgewiesen werden. In diesem Zusammenhang muss darauf hingewiesen werden, dass die Bauzonenreserven für die nächsten 10-15 Jahre in der Fraktion Aurel zu gross sind. Der Gemeinde wird empfohlen, bei der Ueberarbeitung des Zonenplanes 1:1'000 eine Reduktion der Zona residenziale A2 in Aurel vorzunehmen. Die Ausscheidung des Parkplatzes P 7 hinter der Kirche von Buseno ist aus Gründen des Ortsbildschutzes, des Siedlungsbaues und der Pietät gegenüber der Kirche sowie aus verkehrstechnischen Gründen sehr problematisch. Der Bedarf an Parkplätzen für den Dorfkern von Buseno ist sicherlich erwiesen. Mit dem vorgesehenen Parkplatz würde aber höchstens Platz für 8-10 Autos geschaffen. Der materielle Aufwand sowie die Beeinträchtigung des Dorfzentrums durch dieses Vorhaben steht in keinem Verhältnis zum Nutzen (8-10 Parkplätze). Ausserdem würden mit dieser Massnahme die ohnehin schon prekären Strassenverkehrsverhältnisse im Dorfzentrum von Buseno kaum gelöst. Das Problem der Parkplätze muss im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Projekt für den Ausbau der Zufahrtsstrasse Buseno gelöst werden. In diesem Zusammenhang sollen dezentrale Parkierungsvarianten entlang der Zufahrtsstrasse vor der Dorfeinfahrt oder nach der Kirche geprüft werden. Demzufolge muss die Genehmigung des vorgesehenen Parkplatzes P 7 bis zum Vorliegen des Projektes für die Zufahrtsstrasse zurückgestellt werden. Im übrigen steht der Teilrevision des Zonenplanes und des generellen Erschliessungsplanes (Traffico) 1:1'000 nichts entgegen.

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D.

Gegenstand der Teilrevision des generellen Erschliessungsplanes (Servizi tecnologici) 1:1'000 ist die Anpassung des Kanalisationsperimeters an den neuen Bauzonenperimeter. Aufgrund der Erwägungen zum generellen Erschliessungsplan (Traffico) 1:1'000 muss der Kanalisationsperimeter für die Fraktion Aurel (Fontanol di Sot und Fontanol di Sora) der Gemeinde zur Ueberarbeitung zurückgewiesen werden. Wie unter lit. (7... erwähnt, verzichtet die Gemeinde auf die von der Regierung am 22. Juni 1981 nicht genehmigte Zona residenziale mit Quartierplanpflicht unterhalb des Dorfes Buseno. Demzufolge muss der Kanalisationsperimeter an die neue Situation angepasst werden. Im übrigen steht der Genehmigung der Teilrevision des generellen Erschliessungsplanes (Servizi tecnologici) 1:1'000 nichts entgegen. Die kanalisationstechnische Sanierung der Gemeinde Buseno ist im Erschliessungsplan angedeutet. Zur Zeit wird der kantonale Sanierungsplan 1974 im Auftrage des Kantons überarbeitet und konzeptionell verfeinert. Aufgrund dieser Arbeit können differenzierte Sanierungsmassnahmen im einzelnen geprüft und entsprechende Einleitungsbedingungen festgelegt werden. Die Gemeinde Buseno besitzt bis heute noch kein generelles Kanalisationsprojekt. Die Gemeinde wird daher aufgefordert, ein dem kantonalen Sanierungsprojekt und den örtlichen Verhältnissen angepasstes generelles Kanalisationsprojekt auszuarbeiten.

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Gestützt auf Art. 37 Abs. 2 KRG

beschliesst die Regierung:

1. Die Teilrevision des Baugesetzes vom 22. Juni 1981 wird genehmigt. 2. Ueber die Teilrevision des Zonenplanes 1:1'000 vom 22. Juni 1981 wird folgendes beschlossen: -

Die Teilrevision der Bauzonen von Aurel, Fontanol di Sot und Fontanol di Sora wird der Gemeinde im Sinne der Erwägungen zur Ueberarbeitung zurückgewiesen.

-

Im übrigen wird diese Teilrevision genehmigt.

3. Ueber die Teilrevision des generellen Erschliessungsplanes (Traffico) 1:1'000 wird folgendes beschlossen: -

Die Teilrevision der generellen Linienführung der Forstund landwirtschaftlichen Strasse Molina - Fontanol di Sora sowie der Quartierstrasse Aurel wird der Gemeinde im Sinne der Erwägungen zur Ueberarbeitung zurückgewiesen.

-

Der Parkplatz P 7 hinter der Kirche Buseno wird im Sinne der Erwägungen von der Genehmigung zurückgestellt.

-

Im übrigen wird diese Teilrevision genehmigt.

4. Ueber die Teilrevision des generellen Erschliessungsplanes (Servizi tecnologici) 1:1'000 vom 22. Juni 1981 wird folgendes beschlossen:

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-

Die Ausscheidung des Kanalisationsperimeters für die Bauzonen von Aurel, Fontanol di Sot und Fontanol di Sora wird der Gemeinde im Sinne der Erwägungen zur Ueberarbeitung zurückgewiesen.

-

Die Gemeinde wird angehalten, bei der Ueberarbeitung des generellen Erschliessungsplanes den Kanalisationsperimeter unterhalb des Dorfes Buseno im Sinne der Erwägungen anzupassen.

-

Im übrigen wird diese Teilrevision genehmigt.

5. Die Gemeinde wird aufgefordert, im Sinne der Erwägungen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umweltschutz ein generelles Kanalisationsprojekt auszuarbeiten. 6. Das kantonale Amt für Raumplanung wird angewiesen, die aufgrund dieses Beschlusses notwendigen Kennzeichnungen im Zonenplan und in den Erschliessungsplänen vorzunehmen. Die Gemeinde stellt dem Amt für Raumplanung zu diesem Zwecke ihr Exemplar des Zonenplanes und der Erschliessungspläne zur Verfügung. 7. Die Gemeinde Buseno wird angewiesen, das Datum und den wesentlichen Inhalt dieses Genehmigungsbeschlusses in geeigneter Form bekanntzugeben. 8. Es werden keine Kosten erhoben. 9. Mitteilung an

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Namens der Regierung Der Präsident:

Der Kanzleidirektor: