Quartierplan Auf der Bünda

Quartierplanverfahren · Davos

Dokument

Nummer
01.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Davos
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
18.05.2001

Karte

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Dateien

3851_B_QP_Auf_der_Buenda.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Nr.01057 Schwitter Unternehmung AG, Bahnhofstrasse 1, 7320 Landquart

ENTSCHEID DER BAUBEHORDE

a

Quartierplan Überbauung auf der Bünda auf Parz.Nrn .847,848,850, 6160 und 6161

QUARTIERPLAN.BEWILLIGU NG Die Quartierplan-Bewilligung wird nach Massgabe der bewilligten Pläne unter nachfolgenden Vorbehalten, Auflagen und Bedingungen erteilt: 1

Vorbehalt der privaten Rechte Die Baubewilligung bezieht sich nur auf das öffentlich-rechtliche Verhältnis. Die Rechte Dritter (privatrechtliche Einsprachen) bleiben vorbehalten.

Weitere verbindliche Bedingungen und Auflagen Zu- und Wegfahrten / Besucherparkplätze: Sichtweiten überprüfen.

Rechtsmittel: Publikation Gebühren Ort / Datum

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Gegen die Auflagen und Bedingungen kann innert 20 Tagen seit ihrer Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich und begründet rekurriert werden.

: : :

06.04.01 Fr. 2'580.--

Davos, 18.05.01 LANDSCHAFT DAVOS GEMEINDE NAMENS DER BAUBEHÖ RDE:

Der Präsident:

\ .\E. Roffler

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