Quartierplan Auf der Bünda
Quartierplanverfahren · Davos
Dokument
- Nummer
- 01.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Davos
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 18.05.2001
Karte
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3851_B_QP_Auf_der_Buenda.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Nr.01057 Schwitter Unternehmung AG, Bahnhofstrasse 1, 7320 Landquart
ENTSCHEID DER BAUBEHORDE
a
Quartierplan Überbauung auf der Bünda auf Parz.Nrn .847,848,850, 6160 und 6161
QUARTIERPLAN.BEWILLIGU NG Die Quartierplan-Bewilligung wird nach Massgabe der bewilligten Pläne unter nachfolgenden Vorbehalten, Auflagen und Bedingungen erteilt: 1
Vorbehalt der privaten Rechte Die Baubewilligung bezieht sich nur auf das öffentlich-rechtliche Verhältnis. Die Rechte Dritter (privatrechtliche Einsprachen) bleiben vorbehalten.
Weitere verbindliche Bedingungen und Auflagen Zu- und Wegfahrten / Besucherparkplätze: Sichtweiten überprüfen.
Rechtsmittel: Publikation Gebühren Ort / Datum
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Gegen die Auflagen und Bedingungen kann innert 20 Tagen seit ihrer Mitteilung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden schriftlich und begründet rekurriert werden.
: : :
06.04.01 Fr. 2'580.--
Davos, 18.05.01 LANDSCHAFT DAVOS GEMEINDE NAMENS DER BAUBEHÖ RDE:
Der Präsident:
\ .\E. Roffler
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o7{axtua/
'ttMu K. Mattle
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund