Quartierplan Seewiesen
Quartierplanverfahren · Davos
Dokument
- Nummer
- 09.GDEf2
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Davos
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 27.03.2009
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Davos mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Dateien
3851_B_QP_Seewiesen.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
!
Kleiner Landrat Landschaft Dayos Gemeinde SITZUNG VOM
MITGETEILTAM 27.03.200s
24.03.2009
PROTOKOLL-NR 09-250
REG.-NR. 82.2.2
QP.ENTSGHEID betreffend:
Gesuch:
Ganzen Text zeigen
QP-Verfahren seewiesen auf paz.Nr. g93, seewiesen, Davos Dorf
Gesuchs-Nr.:
08227
Gesuch:
11.09.2008
Gesuchstellerin:
Baugesellschaft seepromenade Davos, vertreten durch die Beat odinga AG, seestrasse 98, 8610 uster, wiedervertreten durch RA Dr. iur. GeJrg S. Mattli, Promenade 60,7270 Davos platz
Einsprachen:
1. STWEG,,Seewiesen/Bahnhofstrasse 10",7260 Davos Dorf
2. STWEG Seewiesenstrasse 1 (F),7260 Davos Dorf 3. STWEG Seewiesenstrasse 3 (E), 7260 Davos Dorf
4. STWEG Seewiesenstrasse S (C), 7260 Davos Dorf 5. STWEG Seewiesenstrasse 7 (D), 7260 Davos Dorf
6. STWEG Seewiesenstrasse g (B), 7260 Davos Dorf 7. STWEG Seewiesenstrasse 11 (A), 7260 Davos Dorf Die Einsprecherinnen 1-7 werden vertreten durch RA Dr. iur. peter Bieler, Promenade 77,7270 Davos Platz
Rechtsbeoehren der Einsprecherinnen 1-7 (sinnqemäss): Die Genehmigung des Quartierplanes seizu venrveigern.
2
Rechtsbeoehren der Gesuchstellerin (sinnqemäss):
Auf die Einsprachen sei nicht einzutreten, eventuell seien die Einsprachen vollumfänglich abzuweisen und der Quartierplan sei zu genehmigen. Sachverhalt: 1
Mit Gesuch vom 11.09.2008 reichte die Bauherrschaft den Quartierplan Seewiesen auf Paz.Nr. 993, Seewiesen, Davos Dorf, ein. Vorschriftsgemäss wurde dieser Quartierplan am 30.09.2008 (Einleitung) und am 12.12.2008 (Öffentliche Auflage des Entwurfs für den Quartierplan) im Amtsblatt der Landschaft Davos publiziert.
2
lnnert Frist gingen sieben öffentlich-rechtliche Einsprachen im Sinne von Art. 18 Abs. 3 KRVO i.V.m. Art. 101 Abs. 2 KRG ein. Auf die Legitimation der Einsprecherinnen und die einzelnen Vorbringen ist, soweit dies notwendig erscheint, in den Erwägungen einzugehen.
3
Die Gesuchstellerin liess sich innert Frist vernehmen und beantragte, auf die Einsprachen sei nicht einzutreten, eventuell seien sie abzuweisen.
4
Mit Vereinbarung vom 6./1 1. März 2009 haben sich die Parteien auf eine vollständigen und vorbehaltlosen Rückzug der Einsprachen gegen das QP-Vorhaben geeinigt und die Vereinbarung dem Hochbauamt eingereicht. Die Baubehörde zieht in Erwägung:
1
2.
Die Baubehörde kann festhalten, dass der von der Gesuchstellerin eingereichte Quartierplan, sowohl die Bestimmungen wie auch die Pläne zu keinen weiteren Bemerkungen Anlass gibt. Es sind auch keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt, so dass der integralen Bestimmung des QP nichts im Wege steht. Die Kosten dieses Quartierplanverfahrens in der Höhe von Fr. 3'700.-- sowie die Kosten der Ausschreibungen werden der Gesuchstellerin auferlegt.
Aufgrund der Prüfung des Quartierplans und gestützt aul die vorstehenden Erwägungen
beschließt die Baubehörde: 1
2
3.
Der Quartierplan "Seewiesen" Pazelle Nr. 993, Davos Dorf, wird genehmigt.
Es wird davon Vormerk genommen, dass die Einsprachen vorbehaltlos zurückgezogen wurden und damit am Protokoll abgeschrieben werden können. Die Kosten des Quartierplanverfahrens, bestehend in: Gebühren nach Aufiryand Kosten der Ausschreibungen Total
Fr. Fr. Fr.
3'700.00 307.00 4'007.00
gehen zu Lasten der Gesuchstellerin und sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
3
4
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Mitteilung schriftlich und begründet beim.Venrvaltungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plössurstrasse 1, 700ö Chur, Beschwerde erhoben werden. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde beizulegen.
5
- Dr. G.s. Mattli Promenade 60,Tz7o Davso platz (eingeschrieben, im Doppel) - Dr. iur. Peter Bieler, Promenade 77 ,7270 Davos Platz (eingeschrieben, dieifach) - Bauamt, im Hause
Mitteiluno an:
LANDSGHAFT DAVOS GEMEINDE NAMENS DER BAUBEHöROE: Der Der Aktuar:
Präsident:
Hans
Michel
l'. f o..,^,i
i J /u-
f
MidJrael Straub
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund