Quartierplan Färbi 1 - Änderung 2016
Quartierplanverfahren · Davos
Dokument
- Nummer
- 16.GDEf1
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Davos
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 22.11.2016
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Text
_I. GEMEINDE
KLEINER LANDRAT
II‘ DAVOS
Berglistutz 1, Postfach 7270 Davos Platz 1 Telefon +41 81 414 30 10 Fax +41 81 414 30 49 [email protected] www.gemeindedavos.ch Sitzung vom 27.09.2016 Mitgeteilt am 22.11.2016 Protokoll—Nr. 16--589 Reg.-Nr. 82.2.2
Bewilligung betreffend
Gesuch:
Nachtrag/Projektänderung zum Quartierplan QP Färbi 1, Davos Platz
Gesuchs-Nr.:
Ganzen Text zeigen
16179
Baugesuch:
05.07.2016
Gesuchsteller:
Sachverhalt:
Mit Gesuch vom 05.07.2016 reichte die Bauherrschaft ein Baugesuch für den Nachtrag/Projektänderung zum Quartierplan QP Färbi 1, Davos Platz, ein. Vorschriftsgemäss wurde dieses Baugesuch am 07.10.2016 im Amtsblatt der Gemeinde Davos publiziert.
Aufgrund der Prüfung des eingereichten Gesuchs
beschließt die Baubehörde:
1.
Die Bewilligung für den Nachtrag/Projektänderung zum Quartierplan QP Färbi 1, Davos Platz, wird erteilt.
2.
Der Nachtrag/Projektänderung zum Quartierplan Färbi 1 wird genehmigt und ist nach Rechtskraft dieser Bewilligung im Grundbuch auf den Grundstücken Nr. 5288, 6397, 6398,
6399, 6400, 6401,6402 und 6403 wie folgt als öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung im Sinne von Art. 19 KRVO anzumerken: Nachtrag zum Quartierplan "Färbi 1".
3.
Weitere Planunterlagen sind im Hochbauamt einsehbar.
2/2
4.
Die Kosten des Verfahrens, bestehend in:
Gebühren Kosten der Ausschreibung Total
Fr. Fr. Fr.
537.00 263.00 800.00
Die Verfahrenskosten werden anteilsmässig den Eigentümern auferlegt, welche zudem die Publikationskosten von Fr. 263.00 beinhalten. Die Kostenanteile sind der Gemeinde innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
5.
Vorbehalt der privaten Rechte Die Quartierplanbewilligung bezieht sich nur auf das öffentlich-rechtliche Verhältnis. Die Rechte Dritter (privatrechtliche Einsprachen) bleiben vorbehalten.
6.
Die Baubewilligung wird unter folgenden weiteren Bedingungen und Auflagen erteilt:
7.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit seiner Mitteilung beim Ven/valtungsgericht des Kantons Graubünden, Obere Plessurstrasse 1, 7000 Chur, schriftlich und im Doppel Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat das Rechtsbegehren, den Sachverhalt und eine kurze Begründung zu enthalten und ist zu unterzeichnen; der angefochtene Entscheid und die verfügbaren Beweismittel sind beizulegen. Weitere Beweismittel sind genau zu bezeichnen.
8.
Mitteilung an: — — — —
— —
— — —
)
—
—
—
Grundbuchamt, im Hause (im Doppel nach Eintritt der Rechtskraft, 1 Expl. mit Vollzugsbestätigung zurück ans Bauamt) Bauamt, im Hause
Gemeinde Davos Namens der Baubehörde in
ßrzisius Caviezel räsident
Z
Micha lStraub Aktuar
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund