Quartierplan Färbi 2 - Änderung 2003

Quartierplanverfahren · Davos

Dokument

Nummer
03.GDEf4
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Davos
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
04.06.2003

Karte

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Dateien

3851_B_QP_Faerbi_2.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Kleiner Landrat Landschaft Davos Gemeinde SITZUNG VOM

MITGETEILT AM

27.05.2003

PROTOKOLL-NR

04 .06 .2003

REG.-NR.

03-549

Bl .5.2

Ganzen Text zeigen

Einschreiben Geht an die vom Quartierplan erfassten Grundeigentümer

eNtscHelo oen eRueeHönoe QP Anderung Färbi ll auf div. parzelten, Färbi, Davos platz

Sehr geehrte Damen und Herren Die Quartierplanänderung gem. Art. 141BauG wurde bewilligt.

Die Quartierplan-Bewilligung wird nach Massgabe der bewilligten pläne unter nachfolgenden Vorbehalten, Auflagen und Bedingungen erteilt:

1. Vorbehalt

privaten

Die Quartierplanbewilligung bezieht sich nur auf das öffenilich-rechiliche Verhältnis. Die

Rechte Dritter (privatrechtliche Einsprachen) bleiben vorbehalten Weitere verbindliche Bedingungen und Auflagen

Reghtsmittel: Gegen.diesen Einleitungsbeschluss kann innert 20 Tagen seit Mitteilung schrifflich und begründet beim Venvaltungsgericht des Kantons Graubünden, O6ere plessurstrasse 1, 7000 Chur, Rekurs erhoben werden.

Publikation: 18.02.2003 08.04.2003

Gebühren: Fr. 520.00 Mit freundlichen Grüssen

LANDSCHAFT DAVOS GEMEINDE NAMENS DER BAUBEHÖRDE

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