Quartierplan Under Quadera 2. Änderung

Quartierplanverfahren · Chur

Dokument

Nummer
20.GDE1079
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Chur
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
01.12.2020

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Text

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Stadt Chur Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 1.,Dezember 2020

mitgeteilt am

- 9. Dez. 2020

SRB.2020.1079 Quartierplan Under Quadera, 2. Änderung; Genehmigung Der rechtsgültige Quartierplan Under Quadera umfasst die Parzellen Nr. 20084, 20085, 20086, 20817, 20824 und teilweise 20772 in Maladers. Am 16. Oktober 2019 hat der Grundeigentümer der Parzellen Nr. 20085 und 20086, zusammen mit , den Antrag für eine Quar­ tierplanänderung eingereicht. Gestützt auf den Antrag hat der Gemeindevorstand Maladers am 12. November 2019 die Absicht zur Einleitung des Quartierplanverfahrens zur .Änderung des Quartierplans Under Quadera be­ schlossen. In der Folge wurde die Absicht im Amtsblatt der Gemeinde Maladers publiziert und der Quartierplanperimeter und der Planungszweck öffentlich aufgelegt. Als Planungszweck wurden Anpassungen der Parkierungsvorgaben sowie generelle Anpassungen gestützt auf das neue Bau­ gesetz angegeben. Während der dreissigtägigen öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen ge­ gen die Abgrenzung des Perimeters sowie gegen den Zweck des Verfahrens eingegangen. Zusammen mit dem Antrag wurde eine Projektstudie abgegeben. Die Projektstudie sieht eine An­ passung der Parkierungsbereiche und die Änderung der Ausrichtung des Giebeldachs vor. Da es sich hierbei um Anpassungen auf den Parzellen der Antragsteilenden handelt, ist eine Ausarbei­ tung durch die Antragsteilenden unter vollständiger Kostenübernahme zielführend. Öffentliche In­ teressen, die eine Ausarbeitung des Quartierplans von Amtes wegen erfordern würden, sind nicht ersichtlich. Zudem haben sich die Eigentümerinnen der benachbarten Parzellen Nr. 20084 und 20817 mit der Projektstudie einverstanden erklärt. Gestützt auf der Beurteilung des Stadtrates auf Empfehlung der Baukommission, dass die vorgestellte städtebauliche Setzung unter Einbindung der erwähnten Aspekte weiterverfolgt werden kann, erarbeiteten die Planenden den zur Behand­ lung vorliegenden Quartierplan. Da sich zwischen der ursprünglichen Projektinitiierung und der aktuellen Quartierplanänderung der Stand der Bebauung in Teilen veränderte, soll im Quartierplan die Flexibilität für künftige Entwick­ lungen gewährleistet sein. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft zum gewachsenen o·rtsrand wird eine Bebauung im Sinne der ortstypischen Bebauungsstruktur nahegelegt. Die Baukommission hat die 2. Quartierplanänderung anlässlich der Sitzung vom 15. Juli 2020 be­ handelt und dem Stadtrat die öffentliche Auflage und Genehmigung empfohlen (BK.2020.50). Der St�dtrat hat am 18. August 2020 die 2. Quartierplanänderung zur öffentlichen Auflage freigegeben (SRB.2020.647). Die 2. Quartierplanänderung lag ab dem 16. Oktober 2020 während 30 Tagen öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Beschluss 1.

Die 2. Quartierplanänderung Under Quadera, Maladers wird genehmigt.

- •· 122059/631.20.40