Quartierplan Fürhörnli 1. Änderung
Quartierplanverfahren · Chur
Dokument
- Nummer
- 21.GDE685
- Art
- Quartierplanverfahren
- Gemeinde
- Chur
- Kanton
- Graubünden
- Ebene
- Gemeinde
- Behörde
- Gemeindeverwaltung
- In Kraft seit
- 06.07.2021
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3901_B_QP_Fürhörnli_SRB_Ä1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Stadt Chur Beschlu6$ des Stadtrates
Sitzung vom 6. Juli 2021
mitgeteilt am
1 5. Juli 2021
SRB.2021.685 Quartierplan Fürhörnll; Genehmigung 1. Quartlerplanänderung
Der Quartierplan Fürhörnli umfasst die Parzelle Nr. 2762 und wurde im Oktober 2011 genehmigt. Die vorliegende 1. Quartierplanänderung beinhaltet eine minime Erweiterung auf der Ostseite des Quartierplanperimeters unter Einbezug der Parzelle Nr. 6771, damit ein privater Aussenraum vom Haus 3 zum öffentlichen Fussweg gewährleistet werden kann. Zum anderen sind wegen des star ken Winds im Gebiet Rückenbrecher die Balkone nicht richtig nutzbar. Die Quartierplan Vorschriften untersagten bisher eine Verglasung der Balkone. Mit der 1. Quartierplanänderung wird eine Verglasung ermögliOht. Der Quartlerplan umfasst die folgenden rechtsverbindlichen Bestandteile: V1 Quartierplanvorschriften, Änderung 2021, 20.01.2021 V2 Bestandesplan 1 :500, 28.06.2013 (unverändert) und V2 Bestandesplan 1:500, Änderung 2021, 20.01.2021 V3 Gestaltungsplan/ Umgebungsplan 1:500, 28.06.2013 (unverändert) und V3 Gestaltungs plan/ Umgebungsplan 1:500, Änderung 2021, 20.01.2021 V4 Erschliessungsplan 1 :500, 28.06.2013 (unverändert) und V4 Erschliessungsplan 1 :500, Änderung 2021, 20.01.2021 VS Profilierung 1:500, 24.10.2011 {unverändert). Die Profilierung erfolgte im Rahmen der öf fentlichen Auflage 2011. Die Baukommission hat sich am 17. Februar 2021 {BK.2021.4) mit der 1. Quartierplanänderung be fasst und beantragte die öffentliche Auflage und Genehmigung des Quartierplans. Die 1. Quartierplanänderung lag vom 23. April bis 25. Mai 2021 öffentlich auf. Es sind keine Ein sprachen eingegangen. Beschluss
1.
Die 1. Quartierplanänderung Fürhömli wird genehmigt.
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2.
Die Untertagen (Auflageakten) gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.
3.
Die Änderungen des Quartierplans auf der Parzellen Nm. 2762 und 6771 sind im Grund buch der Stadt Chur anzumerken. Die Vorsteherin des Departements Bau Planung Um welt wird hienmit beauftragt und bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch der Stadl Chur anzumelden.
4.
Für die Änderung des Quartierplans wird eine Gebühr von -erhoben (Rechnung abwarten).
- 1003381631.20 40
Rechtsgrundlagen
801.100 · KRG · Kanton
801.110 · KRVO · Kanton
801.500 · Kanton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Kanton
920.100 · KWaG · Kanton
920.110 · KWaV · Kanton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Bund
SR 814.41 · LSV · Bund
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Bund
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Bund