Castrisch, Quartierplan Casura

Quartierplanverfahren · Ilanz/Glion

Dokument

Nummer
97.GDEf1
Art
Quartierplanverfahren
Gemeinde
Ilanz/Glion
Kanton
Graubünden
Ebene
Gemeinde
In Kraft seit
11.08.1997

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Text

GEMEINDE

CAST R ISCH

Protokollauszug Der Gemeindevorstand Castrisch beschliesst an der Sitzung vom 11. August 1997: Quartierplanung Casura

Genehmigung I)

Stellt fest

Gegen den vom 19. April bis 20. Mai 1997 aufgelegten Quartierplan hat am 14. Mai 1997 neben andern auch Einsprache erhoben. Er opponiert im wesentlichen gegen die projektierte Strasse sowie gegen die ihm daraus entstehenden Kosten.

II) Erwägt

begründet, die bestehende Strasse genüge vollauf, die geplante Strasse sei raumplanerisch fragwürdig. Allenfalls sei in einem späteren Zeitpunkt eine ganzheitliche Lösung mit der „Wartezone östlich der Parzellen 221 und 222" anzustreben. Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Der Einwand, das Quartierplanverfahren sei verfrüht, kann im vorliegenden Verfahren nicht mehr vorgebracht werden. Auf diese Frage kann der Gemeindevorstand heute nicht mehr eintreten. Auch die nicht näher spezifizierten raumplanerischen Einwände gegen die geplante Strasse vermögen nicht zu überzeugen. Diese Strasse ist im rechtsgültigen generellen Erschliessungsplan vorgesehen. Der Einsprecher hätte sich mit diesem Einwand gegen den generellen Erschliessungsplan wehren müssen, denn die dort festgelegten Vorgaben sind verbindlich. Auch auf diese Rüge kann somit nicht eingetreten werden.

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G E M E I N DE C A S T R I SC H

ııı) Erkennt

1) Die Einsprache von

Vorstandsítzung vom 11. August 1997

wird abgewiesen soweit darauf

einzutreten ist. 2) Der Quartierplan Casura wird samt Kostenverteiler mit der Modifikation betreffend Verkehrswert genehmigt.

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Castrisch, 19. Mai 2000 Castrisch

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Schreiber: Christian Luginbühl